Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Stärkung der Energie- und Klimaschutzberatung - bei freien Trägern

Beschlussvorschlag

Aufgrund der Klimaschutzziele und der stark gestiegenen Energiepreise wird die Energieberatung und die Umweltberatung insbesondere zu Maßnahmen des Klimaschutzes und Energiesparens bei gemeinnützigen Trägern erweitert durch die Einrichtung eines zusätzlichen Förderbudgets im Amt für Umweltschutz ab dem Haushaltsjahr 2023 fortfolgende in Höhe von jährlich 200.000 EUR für die Förderung gemeinnütziger Energie- und Klimaschutzberatung durch Antragsteller/Umweltbildungseinrichtungen.

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