Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Stärkung von Biotoppflege und Klimawandelanpassung bei Stadtgrün und Gewässer (Neufassung zu den Anträgen A 0169/ 23/24-01, A 0167/23/24, A 0168/23/24)

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD (Neufassung):

Beschlussvorschlag:

Das Amt für Stadtgrün und Gewässer erhält für operative Aufgaben im Bereich Biotop-Pflege, Pflege und Entwicklung von neuen Parks- und Grünflächen, Forstpflege und Wasserbau sowie Einhaltung der Baumschutzsatzung insgesamt 12 VzÄ. Diese Stellen könnten zumindest teilweise der Abteilung Stadtforsten zugeordnet werden, um Zugriff auf die notwendige Technik zu erhalten.
Ferner werden dem Amt für Stadtgrün und Gewässer Sachmittel in Höhe von 250.000 EUR in 2023 und 500.000 EUR in 2024 für Biotopflege, Parks, Baum- und Forstpflege sowie Gewässerunterhaltung zur Verfügung gestellt.

Siehe HH-Anträge A 52, 53, 54, 57, 59, 60 (GRÜNE-Fraktion) und A 167, 168 und 169 (SPD-Fraktion)

Diese Neufassung ersetzt A 0169/23/24-01, indem neben den ursprünglichen Anträgen A 0169/ 23/24 A 0060/ 23/24 A 0059/ 23/24 A 0057/ 23/24 A 0054/ 23/24 A 0053/ 23/24 A 0052/ 23/24 auch die Anträge A 167/23/24 und A 168/23/24 dadurch ersetzt werden.

ehemaliger Antrag 52 Betrifft: Mehr Mittel für Parkpflegekonzepte sowie neue Parks und Grünflächen

Beschlussvorschlag:

Zur verstärkten Erstellung und Umsetzung von Parkpflegekonzepten sowie zur Planung und Errichtung neuer Parks und Grünflächen werden zusätzliche Mittel im Amt für Stadtgrün und Gewässer eingerichtet. Dafür sind in den Haushaltsjahren 2023 und fortfolgende jeweils 500.000 EUR zusätzlich bereit zu stellen.

Begründung:    

Angesichts des Klimawandels und der damit verbundenen Zunahme von Extremwetterereignissen bedarf es mehr denn je der Pflege und Klimawandelanpassung bestehender, aber auch der Errichtung neuer Parks und Grünflächen. Die dringend notwendige weitere Umsetzung von Parkpflegekonzepten wie z.B. im Robert-Koch-Park, dem Mariannenpark u.a. scheitert derzeit an begrenzten Stellen und Planungsmitteln. Aus dem selben Grund werden auch kaum neue Parks und Grünflächen geplant, obwohl neue Parks bereits durch den Rat wie in der Schulze-Delitzsch-Straße (Stadtteilpark Volkmarsdorf) beauftragt sind und es auch weitere Potentiale, z.B. entlang der Parthe in Mockau und Schönefeld gibt.

ehemaliger Antrag 53 Betrifft: Personal für Parkpflegekonzepte sowie neue Parks und Grünflächen

Zur verstärkten Erstellung und Umsetzung von Parkpflegekonzepten sowie zur Planung und Errichtung neuer Parks und Grünflächen werden in den Haushaltsjahren 2023 und fortfolgende zusätzlich 3,0 VzÄ im Stellenplan des Amtes für Stadtgrün und Gewässer eingerichtet.

Begründung:    

Angesichts des Klimawandels und der damit verbundenen Zunahme von Extremwetterereignissen bedarf es mehr denn je der Pflege und Klimawandelanpassung bestehender, aber auch der Errichtung neuer Parks und Grünflächen. Die dringend notwendige weitere Umsetzung von Parkpflegekonzepten wie z.B. im Robert-Koch-Park, dem Mariannenpark u.a. scheitert derzeit an begrenzten Stellen und Planungsmitteln. Aus dem selben Grund werden auch kaum neue Parks und Grünflächen geplant, obwohl neue Parks bereits durch den Rat wie in der Schulze-Delitzsch-Straße (Stadtteilpark Volkmarsdorf) beauftragt sind und es auch weitere Potentiale z.B. entlang der Parthe in Mockau und Schönefeld gibt.

Ehemaliger Antrag 54 Betrifft: Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie und Aufenthaltsqualität in innerstädtischer Gewässernähe erhöhen

Beschlussvorschlag:

Für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie werden in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 jeweils 150.000 EUR an Planungsmitteln hinterlegt. Weitere jeweils 50.000 EUR in den beiden Haushaltsjahren sollen zur Planung der Umsetzung des beschlossenen Antrags zur Renaturierung des Elsterflutbeckens fließen.

Begründung:    

Zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie ist Leipzig verpflichtet, dem Verbesserungsgebot gerecht zu werden. Voraussichtlich wird Leipzig die Zielstellung verfehlen und damit gegen europäisches Recht verstoßen. Bislang ist nicht ersichtlich, dass die Zielstellung innerhalb der Stadtverwaltung Priorität aufweist. Die Folge davon können Schadensersatzzahlungen sein, die den Stadthaushalt stärker belasten. Daher sind entsprechende Planungsmittel zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in den Haushalt einzustellen, um zumindest die Planung zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie beginnen zu können. Für die Umsetzung der Renaturierung des Elsterflutbeckens (VII-A-06607) sind ebenfalls Planungsmittel zur Verfügung zu stellen.

Ehemaliger Antrag 57 Betrifft: Baumschutzsatzung konsequent umsetzen und Ersatzpflanzungen kontrollieren

Beschlussvorschlag:

Zur Bearbeitung aller Anträge auf Eingriffe nach der Baumschutzsatzung sowie zur Kontrolle der Umsetzung des § 10 „Ersatzpflanzungen“ der Baumschutzsatzung werden ab dem Haushaltsjahr 2023 fortfolgende zusätzlich 2,0 VzÄ im Amt für Stadtgrün und Gewässer eingerichtet.

Begründung:    

Die Stadt Leipzig hat 2019 den Klimanotstand ausgerufen. In diesem Zusammenhang erlangt das Thema „Erhalt, Pflege und Erhöhung des Baumbestands“ besondere Bedeutung.  Wie aus der Antwort zur Anfrage Entwicklung des Leipziger Baumbestands (VII-F-06817-AW-01) hervorgeht, können die Ersatzpflanzungen nach § 10 Baumschutzsatzung nur stichprobenartig vorgenommen werden. Darüber hinaus wurden über 10% der beantragten Baumfällungen per Fiktionsgenehmigung freigegeben. Ein naheliegender Schritt zur Sicherung des Gehölzbestands auch auf privaten Grundstücken wäre es daher, die Baumschutzsatzung, die bereits 1992 erlassen wurde und die seit 01.03.2021 endlich wieder ihre volle Wirkung entfalten kann, endlich konsequent umzusetzen:  mit einer umfassenden Kontrolle des § 10 „Ersatzpflanzungen“ bezüglich der Einhaltung der im besagten Paragrafen festgelegten Vorschriften sowie einer sachgerechten Bearbeitung aller eingehenden Anträge auf Baum- oder Gehölzfällungen, um Fiktionsgenehmigungen künftig zu vermeiden. Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, ist allerdings eine Aufstockung der personellen Kapazitäten des Amts für Stadtgrün und Gewässer notwendig.

Ehemaliger Antrag 59 Betrifft: Baumpflegebudget erhöhen, Baumbestand sichern – Teil I

Beschlussvorschlag:

Im Bereich Baumpflege und Baumpflanzungen sind zusätzlich ab dem Haushaltsjahr 2023 2,0 VzÄ zusätzlich im Amt für Stadtgrün und Gewässer zu schaffen.

Begründung:    

Die Stadt kümmert sich um Jungbäume bis zum 10. Standjahr. Aufgrund der derzeitigen Personal- und Finanzausstattung kann aber nur das notwendige Minimum an Baumpflegemaßnahmen umgesetzt werden. Aus den letzten Dürrejahren haben sich starke Verluste bei den Leipziger Park- und Straßenbäumen ergeben (VII-F-06817-AW-01). In der Folge ist dadurch trotz Neupflanzungen kein Zugewinn von Park- und Straßenbäumen in der Summe feststellbar. Mit der jetzigen Planung ist nur mit einem Ausgleich von Verlusten zu rechnen. Im Straßenbaumkonzept ist jedoch die Neupflanzung von jährlich zusätzlich 1.000 Straßenbäumen geplant, was in den letzten Jahren nicht erreicht wurde. Die entstandenen Defizite sowohl im Straßenbaum- als auch im Park- und Grünanlagenbaumbestand gilt es nun aufzuholen.

Ehemaliger Antrag 60 Betrifft: Baumpflegebudget erhöhen, Baumbestand sichern Teil II

Beschlussvorschlag:

Im Bereich Baumpflege und Baumpflanzungen sind zusätzlich ab dem Haushaltsjahr 2023 fortfolgende jährlich zusätzlich 200.000 EUR einzustellen.

Begründung:    

Die Stadt kümmert sich um Jungbäume bis zum 10. Standjahr. Aufgrund der derzeitigen Personal- und Finanzausstattung kann aber nur das notwendige Minimum an Baumpflegemaßnahmen umgesetzt werden. Aus den letzten Dürrejahren haben sich starke Verluste bei den Leipziger Park- und Straßenbäumen ergeben (VII-F-06817-AW-01). In der Folge ist dadurch trotz Neupflanzungen kein Zugewinn von Park- und Straßenbäumen in der Summe feststellbar. Mit der jetzigen Planung ist nur mit einem Ausgleich von Verlusten zu rechnen. Im Straßenbaumkonzept ist jedoch die Neupflanzung von jährlich zusätzlich 1.000 Straßenbäumen geplant, was in den letzten Jahren nicht erreicht wurde. Die entstandenen Defizite sowohl im Straßenbaum- als auch im Park- und Grünanlagenbaumbestand gilt es nun aufzuholen.

Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung vom 30.06.2023

in Arbeit

Zurzeit läuft die Erarbeitung und Abstimmung der Arbeitsplatzbeschreibungen für den Sachgebietsleiter Biotoppflege und die fünf operativen Biotoppfleger

 

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