Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Unabhängige Beratung für Armutsbetroffene
Beschlussvorschlag:
Zur Absicherung unabhängiger Beratung im Rechtskreis SGB II wird der Fördermitteletat des Sozialamtes in 2023 und 2024 um je 120.000 EUR erhöht.