Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Unabhängige Beratung für Armutsbetroffene

Beschlussvorschlag:

Zur Absicherung unabhängiger Beratung im Rechtskreis SGB II wird der Fördermitteletat des Sozialamtes in 2023 und 2024 um je 120.000 EUR erhöht.

 

 

 

 

 

Endbericht zum Stand der Umsetzung vom 28.06.2023

Die Beratungsangebote für Armutsbetroffene im Rechtskreis SGB II werden um je eine zusätzliche Stelle im Leipziger Erwerbslosenzentrum (ab 01.07.2023) und der Kirchlichen Erwerbsloseninitiative (ab 01.10.2023) erweitert.

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