Änderungsantrag zum Masterplan Grün - Leipzig grün-blau 2030

Änderungsantrag vom 17. September 2026

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Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

1. Der „Masterplan Grün – Leipzig grün-blau 2030“ (Kapitel 3 der Anlage) wird als städtebauliches Entwicklungskonzept i.S.v. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen mit dem Ziel, das im Masterplan priorisierte „schützenswerte Netz der grün-blauen Infrastruktur“ mit den Mitteln der Bauleitplanung und bei der Genehmigung von Bauvorhaben im Rahmen ihrer Einflussmöglichkeiten insb. gemäß §§ 31 Abs. 2 und 3, 34 Abs. 3b, 36a sowie § 246e Abs. 1 BauGB von entgegenstehenden Nutzungen möglichst unter folgenden Maßgaben freizuhalten und auf dieser Grundlage für die Stadt Leipzig Landschaftslinien sowie Entwicklungsräume zu definieren, die die prioritären Flächen für Maßnahmen und Investitionen zur Freiraumentwicklung bilden und in städtischen Planungen zu berücksichtigen sind:

a) Sofern die Flächen des Netzes der grün-blauen Infrastruktur doch in einem nicht unerheblichen Maße für andere Nutzungen in Anspruch genommen werden, ist dem Stadtrat eine entsprechende Änderung des Masterplans vorzulegen, die zugleich Maßnahmen zur Ergänzung bzw. Aufwertung der Flächenkulisse vorsieht, um deren Funktionszusammenhang und Leistungsfähigkeit zu erhalten.

b) Sofern im Rahmen der Bebauungsplanung Flächen des Netzes der grün-blauen Infrastruktur für andere Nutzungen beansprucht werden, sollen möglichst innerhalb des Planungsraums geeignete Festsetzungen getroffen werden, um den Funktionszusammenhang und die Leistungsfähigkeit des Netzes zu erhalten.

 c) Sofern Bauvorhaben in Abweichung von Bebauungsplänen oder den Bestimmungen des BauGB gemäß §§ 31, 34 Abs. 3b und 246e genehmigt werden sollen bzw. die gemeindliche Zustimmung erteilt werden soll, obwohl mit ihnen Flächen des Netzes der grün-blauen Infrastruktur in erheblichem Maße für andere Zwecke in Anspruch genommen werden, ist zuvor ein zustimmender Beschluss des Stadtrates einzuholen, sofern der Umgriff des Vorhabens eine Fläche von 2.500qm überschreitet.

2. Der Masterplan Grün - Leipzig grün-blau 2030 baut mit den definierten Schwerpunkträumen der Doppelten Innenentwicklung auf den Zielen der Leipzig Strategie 2035 (vormals INSEK Leipzig 2030) auf und lenkt mit Priorität Maßnahmen und Instrumente der Freiraumentwicklung in diese Räume. Die Landschaftslinien werden in den städtebaulichen Planungen und insbesondere über die Landschafts- und Flächennutzungsplanung näher bestimmt und dargestellt. Zur Sicherung und Entwicklung der prioritären Flächen nutzt die Stadt konsequent:

- ihr Flächeneigentum mit dem Ziel, die Freiraumausstattung qualitativ und quantitativ zu entwickeln;

- die Möglichkeiten des Flächenankaufs mit dem Ziel, die Freiraumausstattung quantitativ zu erweitern;

- das Bauplanungsrecht, um bestehende Freiräume qualitativ sowie quantitativ zu sichern und zu entwickeln.

3. Bei der Umsetzung von Stadtentwicklungsmaßnahmen wird eine Mindestversorgung von 13 m² öffentliche Grünfläche je Einwohnerin/Einwohner angestrebt, die sich aus 6 m² wohnungsnaher Grünfläche und 7m² siedlungsnaher Grünfläche zusammensetzt.

4. Projekte mit dem Ziel, die grün-blaue Infrastruktur zu erhalten und zu entwickeln, werden als Investitionsmaßnahmen in der mittelfristigen Haushaltsplanung berücksichtigt. Dies geschieht in Abhängigkeit der vorgegebenen Budgetobergrenzen des Fachamtsbudgets und in Abhängigkeit der Finanzierbarkeit der Folgekosten.

5. Zur Evaluierung der Ziele des Masterplans Grün - Leipzig grün-blau 2030 wird ein jährlicher Monitoringbericht vorgelegt und nach fünf Jahren ein auf die Leitthemen abgestimmter Evaluierungsbericht erarbeitet.

6. Zur Begleitung der Umsetzung des Masterplans Grün - Leipzig grün-blau 2030 und der damit verbundenen Ausführung von Maßnahmen wird ein Fachgremium grün-blaue Infrastruktur gebildet.

Begründung:

Der Masterplan Leipzig Grün-Blau 2030 analysiert und benennt in hoher Sorgfalt und Genauigkeit die blau-grüne Infrastruktur der Stadt und welche nachhaltige Entwicklung dieser Räume notwendig ist, damit sie auch langfristig das Stadtbild prägen können. Langfristig angelegte Konzepte wie der vorliegende Masterplan oder das Biotopverbundkonzept können erst ihre volle Wirkungskraft entfalten, wenn wir sie auch zu möglichst verbindlichen Pfeilern unseres Handelns machen. Mit dem vorliegenden Änderungsantrag wird die Berücksichtigung des Masterplans und damit der wertvollen Leipziger blau-grünen Infrastruktur in der Bauplanung stärker verbindlich geregelt.  Größere Änderungen an der Flächenkulisse müssen dem Stadtrat separat zur Beschlussvorlage vorgelegt werden und im Falle von Nutzungsänderungen ist die Verwaltung angehalten, das blau-grüne Netz mit Ausgleichsmaßnahmen zu stärken. Mit den vorgeschlagenen Änderungen wird dabei der rechtlich gebotene Vorrang der Abwägungen im Rahmen der Bauleitplanung nicht berührt, da Änderungen des Masterplans in Konsequenz dieses Abwägungsprozesses erfolgen.

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