Änderungsantrag zum Stadtentwicklungsplan (STEP) Wirtschaftsflächen 2040
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die im STEP Wirtschaftsflächen benannten Schwerpunktgebiete (Anlage 4) prioritär zu (re)aktivieren und zu entwickeln. Hierbei sind insbesondere die Zielsetzungen einer nachhaltigen Entwicklung „Grüner Gewerbegebiete“ zu berücksichtigen. Dem Stadtrat wird hierzu bis zum 2. Quartal 2026 ein konzeptionell und finanziell untersetzter Umsetzungsfahrplan vorgelegt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Wirtschaftsflächenkulisse ein Monitoring zu entwickeln, welches Flächenangebot und -nachfrage abgleicht und daraus Handlungsbedarfe unter besonderer Berücksichtigung von Nachverdichtungs- und Entsiegelungspotentialen Dem Stadtrat ist dazu alle zwei fünf Jahre zu berichten.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat bis zum 2. Quartal 2026 darzulegen, mit welchen konkreten Maßnahmen die Stadt-Umlandkooperation bei Gewerbeflächen zielgerichtet umgesetzt werden soll.
Begründung:
Der Änderungsantrag ergänzt die Beschlussvorlage STEP Wirtschaftsflächen im Sinne der Beschlusslagen zur Entwicklung Grüner Gewerbegebiete und der nachhaltigen und flächensparenden Entwicklung von Gewerbegebieten (vgl. VII-A-07859 und VII-A-08011). Die in den Steckbriefen benannten Gewerbeflächen sind unter dieser Zielsetzung in der Umsetzung sowohl konzeptionell, finanziell als auch in der Zeitschiene konkret zu untersetzen. Es bietet sich an, im Rahmen des Monitoring von Wirtschaftsflächen im Zuge der Beobachtung von Angebot und Nachfrage und der daraus abzuleitenden Handlungsbedarfe auch zu berücksichtigen, wo Entsiegelungspotentiale entstehen oder entsprechend der nachgefragten Flächen auch nachverdichtet werden kann.
Eine gelungene Stadt-Umlandkooperation kann dazu beitragen, Flächenbedarfe, die z.B. nicht auf dem Stadtgebiet Leipzig realisiert werden können, in der Region zu halten. Damit verbunden sein können positive Effekte im Hinblick Wohnungsmarkt oder Flächenverbrauch. Damit dies zielgerichtet erfolgen kann, sind geeignete Abstimmungsformate, gemeinsame Datengrundlagen u.v.m. erforderlich. Welche konkreten Maßnahmen hierzu zum Einsatz kommen sollen, ist dem Rat vorzulegen.