Änderungsantrag zur Beschlussvorlage: "Satzung für die Leipziger Städtischen Bibliotheken"
Änderungsantrag vom 23. Januar 2026
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Beschlussvorschlag:
Die Gebührensatzung der Leipziger Städtischen Bibliotheken der Beschlussvorlage - VIII-DS-01822 “Satzung für die Leipziger Städtischen Bibliotheken” wird wie folgt geändert:
Gebührentarif, Punkt 2 weitere Gebühren, Seite 6/8:
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Rücktransportgebühr |
Bei Rückgabe (auch Wiederausleihe) eines Mediums in einer anderen als der im oder auf dem Medium aufgedruckten Heimatzweigstelle, außer bei Ausleihen über ein Kinderkonto. |
0,25 € pro Medium |
Begründung:
Bei einer Wiederausleihe fallen keine Rücktransportkosten und kein Mehraufwand seitens der Bibliotheken an, insofern ist die Gebühr hier überflüssig.
Die Leipziger Städtischen Bibliotheken bieten sehr gute Freizeitprogramme für Kinder an, sowohl Kurse am Nachmittag als auch ein breites Ferienpassangebot. Hierfür fahren die Kinder auch stadtweit in Zweigstellen der Bibliotheken, die nicht unbedingt die wohnortnächsten sind. Eine Rücktransportgebühr würde bedeuten, dass die Kinder in diesen Fällen sich nicht mehr so einfach Bücher ausleihen können, bzw. dies mit Kosten oder erneuten weiteren Wegen zur Rückgabe verbunden wäre. Das benachteiligt Kinder aus ärmeren Familien und steht der Bildungsgerechtigkeit und den Bemühungen der Bibliotheken entgegen, die Kinder fürs Lesen zu begeistern.