Änderungsantrag zur Beschlussvorlage: "Biotopverbundkonzept für die Stadt Leipzig"

Änderungsantrag vom 5. Februar 2026

Link zum Antrag im Ratsinformationssystem

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt: 

  1. Der Stadtrat nimmt das Biotopverbundkonzept zur Kenntnis und unterstützt den Erhalt und die Stärkung des bestehenden Biotopverbunds. Im Ergebnis sind die Kernflächenkomplexe und die Entwicklungsflächen aus den drei Verbundanalysen des Biotopverbundkonzeptes als Abwägungsmaterial in der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) zu berücksichtigen. In Planungen der Stadt ist den Anforderungen von Biotopverbünden grundsätzlich Vorrang zu gewähren. In allen entsprechenden Vorlagen wird dargelegt, ob im Sinne des Biotopverbundkonzepts geplant wird bzw. wie eine Abweichung gerechtfertigt und ortsnah ausgeglichen werden soll. Über Abweichungen, die nicht im Rahmen von Bauleitplanungen abgewogen werden, ist der Stadtrat zu unterrichten. Der im Konzept dargestellte Ist-Stand ist dabei zugrunde zu legen, soweit nicht neuere abweichende Informationen zum Ist-Stand vorliegen.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt das Biotopverbundkonzept, sowie weitere umweltbezogene Fachplanungen und Konzepte (z.B. Kompensationskonzept (in Arbeit), Stadtklimaanalyse, Masterplan Grün) in einer Fortschreibung des Landschaftsplanes für die Stadt Leipzig zu berücksichtigen und dem Stadtrat Ziele und Rahmenbedingungen für die Fortschreibung des Landschaftsplanes bis Ende 2027 vorzulegen. Durch Integration in den Flächennutzungsplan übernimmt der Landschaftsplan eine räumliche Steuerung.
  3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bestehende Fördermöglichkeiten der EU, des Bundes und des Freistaates insbesondere für die Umsetzung praktischer Maßnahmen (z.B. Flächenaufwertung, Pflege /Unterhaltung, Monitoring, Personal, Technik und Ausstattung) sowie Öffentlichkeitsarbeit zu prüfen. 

Begründung:

Der Änderungsantrag soll sicherstellen, dass das Biotopverbundkonzept bereits vor Eingang in die Fortschreibung des Landschaftsplans und in den Flächennutzungsplan in der Bauleitplanung berücksichtigt wird. Um der Biotopverbundplanung das notwendige Gewicht zu geben, sind Anforderungen von Biotopverbünden grundsätzlich Vorrang zu gewähren. Sind Bebauungen oder Versiegelungen in Kernflächenkomplexen oder Entwicklungsflächen geplant, sind diese kenntlich zu machen, explizit zu begründen und ortsnahe Ausgleichsmaßnahmen darzulegen. Dies betrifft insbesondere auch Abweichungen, die nicht im Rahmen von Bauleitplanungen erfolgen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass bis zur räumlichen Steuerung durch Landschafts- und Flächennutzungsplan weitere wichtige Flächen für den Biotopverbund verloren gehen. 

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