Änderungsantrag zur Beschlussvorlage Fachplan "Älter werden in Leipzig" 2023 bis 2028

Änderungsantrag zur Beschlussvorlage Fachplan "Älter werden in Leipzig" 2023 bis 2028

Der Fachplan (BP1) wird unter Beachtung der folgenden Punkte beschlossen:

  1. Die Stadt Leipzig bindet wichtige Akteur*innen im Bereich Pflege verstärkt in ihre Netzwerke ein. So werden die Leipziger Fachberatungsstellen im Bereich Pflege (Pflegenetzwerk Leipzig e.V. und Beratungsstelle Altenhilfe der Diakonie Leipzig) in entsprechende AGs und Runden sowohl des Sozialamtes als auch des Bereiches Senior*innen und Menschen mit Behinderung eingeladen, um einen fruchtbaren fachlichen Austausch sicherzustellen und auszubauen. (Neue Maßnahme 46a)
  2. Die Stadt Leipzig beauftragt die Pflegekoordinatorin mit der Vorlage eines Konzeptes für das Pflegebudget oder mindestens mit einer Vorlage grober Richtlinien, mit welcher Zielstellung die Mittel des Pflegebudgets verausgabt werden. (Neue Maßnahme 60)
  3. Die Stadt Leipzig setzt sich erneut bei der Landesregierung für ein sächsisches Landespflegegesetz ein. (Ergänzung zu Maßnahme 58)
  4. Zum fachlichen Austausch bzw. der Vernetzung der Nachbarschaftshelfer*innen untereinander wird ein Fachtag Nachbarschaftshilfe organisiert, beispielsweise im Rahmen der bereits stattfindenden Pflegekonferenzen. (Neue Maßnahme 48a) Darüber hinaus erhalten die Kontaktstellen Nachbarschaftshilfe Zugriff auf das SprInt-Budget, um Interessierten auch muttersprachlich das Konzept Nachbarschaftshilfe näherbringen zu können. Die Ermöglichung einer muttersprachlichen Qualifizierung von Nachbarschaftshelfer*innen wird geprüft. (Neue Maßnahme 52a)
  5. Die Stadt Leipzig fördert stärker als bisher die Angebote offener Senior*innenarbeit im Quartier und in den Ortschaften. Die Personalressourcen in den Angeboten werden ausgebaut, um dem wachsenden Beratungsbedarf sowie der zunehmenden Zahl an übertragenen Aufgaben gerecht zu werden. (Neue Maßnahme 61)

 

Begründung:

Zu 1. Im kürzlich veröffentlichten Fachplan „Älter werden in Leipzig“ gibt die Stadt Leipzig an, sie stelle selbst zahlreiche Angebote zur Beratung und Unterstützung im „Vor- und Umfeld von Pflege“ bereit oder fördere diese (S. 159). Ein eigenes, allgemeines Beratungsangebot zum Thema Pflege seitens der Stadt Leipzig besteht jedoch leider nicht. Die Seniorenberatungsstellen bieten zum Thema Pflege lediglich eine Erst- und Orientierungsberatung an. Der soziale und pflegerische Fachdienst wird vor allem in Fällen der Selbstgefährdung von Pflegebedürftigen tätig. Die Pflegekassen, auf die im Fachplan ebenfalls verwiesen wird, beraten erst ab dem Zeitpunkt, zu dem ein Pflegeantrag gestellt wurde – eine Beratung im Vorfeld wird nicht angeboten.

Die Stadt Leipzig verweist im Fachplan stattdessen auf das Beratungszentrum des Pflegenetzwerk Leipzig e.V. sowie auf die Beratungsstelle Altenhilfe des Diakonischen Werkes Innere Mission Leipzig e.V. Diese Beratungsstellen übernehmen einen Großteil der in Leipzig stattfinden kostenfreien, allgemeinen Pflegeberatung und sind kapazitätsmäßig sehr stark ausgelastet. Um die Vernetzung zu verbessern, den fachlichen Austausch zu fördern und damit auch die Beratungsarbeit qualitativ zu stärken, sollen die in Leipzig ansässigen Pflegeberatungsstellen stärker in die Netzwerkarbeit eingebunden werden.

Zu 2. Der aktuelle Bericht der Pflegekoordinatorin informiert über die seit April 2021 umgesetzten Vorhaben seitens der Pflegekoordination. Darin wurde zwar über einige der bisher finanzierten Maßnahmen aus dem Pflegebudget informiert, es liegt jedoch leider keinerlei Konzeption vor, mit welcher Zielstellung oder nach welchen Vorgaben das seit 2018 eingerichtete Pflegebudget in Höhe von momentan 100.000 € aktuell und zukünftig verausgabt wird. In den Fachempfehlungen gemäß § 7 SächsKomPauschVO für den Bereich Pflege wird von einem regional abgestimmten Konzept ausgegangen. So liegt beispielsweise auch eine Verfahrensregelung für die Ausgaben im Bereich Teilhabe von Menschen mit Behinderung vor. Um Transparenz über die städtischen Bemühungen und Ziele in diesem Bereich herzustellen, ist ein solches auch für das Pflegebudget zu entwerfen.

Zu 3. Der Fachplan „Älter werden in Leipzig“ berichtet über die Umsetzung der Maßnahmen des Altenhilfeplans von 2012. Zu Maßnahme 5.2 heißt es: „Auf Grundlage des Beschlusses VI-A-05648NF-2 und des Berichtes der Enquete-Kommission zur „Sicherstellung der Versorgung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege älterer Menschen im Freistaat Sachsen“ hat der Oberbürgermeister zuletzt im Juni 2019 eine Aufforderung zur Vorlage eines Landespflegegesetzes an das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz gesendet. Eine Reaktion des Ministeriums erfolgte nicht.“ (S. 161) Die Maßnahme gilt laut Fachplan somit als umgesetzt. Da die Notwendigkeit der Vorlage eines Landespflege-gesetzes nach wie vor besteht, muss der Oberbürgermeister sich weiterhin und verstärkt beim zuständigen Staatsministerium für ein solches einsetzen.

Zu 4. Die Nachbarschaftshilfe ist eine niedrigschwellige Unterstützungsleistung für Nachbar*innen, die pflegebedürftig sind. In der Stadt Leipzig bestehen zwei Kontaktstellen für Nachbarschaftshilfe. Diese bilden mit kurzen Qualifizierungsmaßnahmen Nachbarschaftshelfer*innen für die Tätigkeit im Quartier aus. Nach der Grundqualifizierung sind die Nachbarschaftshelfer*innen in ihrer Arbeit oft allein gelassen. Es besteht wenig bis keine Möglichkeit für Austausch mit anderen Nachbarschaftshelfer*innen, für Feedback oder Qualitätssicherung. Ein Fachtag Nachbarschaftshilfe könnte hier die fehlende Vernetzung der Nachbarschaftshilfe anstoßen und für gegenseitigen Austausch wichtige Impulse liefern.

Auch im Moment besuchen bereits viele Familien, in denen nicht alle Familienmitglieder ausreichend Deutsch sprechen, die Kontaktstellen für Nachbarschaftshilfe, um sich über das Angebot zu informieren. Aus der Not heraus müssen dann häufig Familienmitglieder die Beratungsgespräche übersetzen, die für das Übersetzen nicht qualifiziert sind. Der Zugriff auf das SprInt-Budget würde die Arbeit der Kontaktstellen mit Familien mit Migrationsgeschichte nicht nur erleichtern, sondern auch professionalisieren. Darüber hinaus wäre eine muttersprachliche Qualifizierung als Nachbarschaftshelfer*in ein hilfreiches Angebot für Menschen, die gern selbst Nachbarschaftshilfe leisten oder in Anspruch nehmen möchten, jedoch noch nicht genügend Deutsch lernen konnten. Hierfür besteht innerhalb der Communities eine starke Nachfrage.

5. Bestandteil der Angebote der offenen Senior*innenarbeit ist beispielsweise die Beratung. In den letzten Jahren ist nicht nur die Zahl der zu beratenden Menschen gestiegen – auch die Komplexität der Beratungsfälle hat sich erhöht. So kommen zu klassischen Beratungsthemen wie der Frage nach Versorgung und Pflege im Alter zunehmend auch Probleme mit Einsamkeit und psychischem Erkrankungen hinzu.

Im Teilfachplan Offene Seniorenarbeit von 2019 wurden die Aufgaben der offenen Senior*innenarbeit definiert. Mit dem nun erschienenen Fachplan „Älter werden in Leipzig“ werden der offenen Senior*innenarbeit durch die beschriebenen Maßnahmen viele weitere Aufgaben übertragen. Um diese zusätzlichen Aufgaben erfolgreich umsetzen zu können, ist eine bessere Personalausstattung dringend erforderlich.

 

Beschluss der Ratsversammlung am 14. Dezember 2023

Die Beschlusspunkte 3 bis 5 wurden von der Verwaltung übernommen.

 

Abstimmungsergebnis:

Beschlusspunkt 1 (in der Fassung der Verwaltungsmeinung): 48/0/0

Beschlusspunkt 2 (in der Fassung der Verwaltungsmeinung): 22/26/1

Beschlusspunkt 2 (in der Ursprungsfassung): 25/17/8

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