Änderungsantrag zur Informationsvorlage "Auftaktvorlage: Fachplan Wohnungsnotfallhilfe 2027 bis 2030"

Änderungsantrag vom 18. Juni 2026

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Beschlussvorschlag:

Die Vorlage wird unter 2.1 wie folgt ergänzt:

  • Zur bedarfsgerechten Ausgestaltung der Angebote und Kapazitäten der Notunterbringung gehört die Sicherstellung der barrierefreien Zugänglichkeit.
  • Die Versorgung von obdachlosen Personen mit Pflegebedarf wird verbessert.
  • Es werden Wohnungen für ein Verselbstständigungswohnen vorgehalten.

Begründung:

Zum Fachplan Wohnungsnotfallhilfe 2023 bis 2026 wurden am 10.11.2022 durch Änderungsanträge unserer Fraktion weitere Punkte, teilweise als Prüfaufträge, beschlossen, die nun hier in der Fortschreibung fehlen. Insbesondere kritisch ist dies in Bezug auf Barrierefreiheit und Menschen mit Pflegebedarf. Auch sei verwiesen auf ein Minimalangebot der Versorgung mit Heißgetränken und Brötchen in den Übernachtungshäusern.

Die Verweildauer in den Übernachtungshäusern ist sehr lang, häufig zeigt sich in den monatelangen Kontakten eine prognostisch günstige Verbindlichkeit, die mit dem nächsten Schritt eines Verselbstständigungswohnens unterstützt werden kann.

Insbesondere im Übernachtungshaus für drogengebrauchende Menschen, aber auch im Kälteschutz besteht eine gravierende Herausforderung für die Sozialarbeitenden durch Übernachtungsgäste mit Pflegebedarf. Hierzu sollte eine eigene Koordinierung die rasche Übernahme durch Pflegeheime organisieren, dieses scheitert gelegentlich wegen fehlender Mitwirkung oder aktivem Substanzgebrauch. Letztlich besteht eine Unterbringungspflicht durch die Kommune und die Pflegearbeit bleibt bei den Mitarbeitenden der Übernachtungshäuser. Auch im Sinne der Professionen und der Mitarbeiterführung ist es deshalb wichtig, Wohnungslose mit Pflegebedarf besser zu versorgen.

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