Änderungsantrag zur Informationsvorlage "Naturschutzgroßprojekt zur Revitalisierung des Leipziger Auensystems"

Änderungsantrag vom 13. Dezember 2023

eingereicht von: SR Jürgen Kasek (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), SR Michael Neuhaus (Fraktion Die Linke), SR Andreas Geisler (SPD-Fraktion)

Die Informationsvorlage wird um folgende Punkte ergänzt:

  1. Als Grundlage für das Naturschutzgroßprojekt kann nur ein abgestimmtes Auenentwicklungskonzept dienen. Bevor Zielstellungen und Maßnahmen des Naturschutzgroßprojektes fixiert werden, muss das Auenentwicklungskonzept mit allen Akteuren abgestimmt und vom Stadtrat bestätigt sein (Beschluss VII-A-00516).
  2. Das Naturschutzgroßprojekt muss konzeptionell mit offenen Randbedingungen in einen Abstimmungs- und Beteiligungsprozess gehen. Das Naturschutzgroßprojekt muss eine Variantenprüfung beinhalten, die gleichermaßen die Vorüberlegung aus dem Projekt „Lebendige Luppe“ und dem Auenentwicklungskonzept berücksichtigt und Maßnahmen an den Hauptgewässern Nahle und Neue Luppe untersucht. Die Inhalte des Naturschutzgroßprojektes sind vor Antragseinreichung mit den relevanten Akteuren und Verbänden abzustimmen und vom Stadtrat zu bestätigen.
  3. Um zielführend Maßnahmen auch an den Hauptgewässern erarbeiten und umsetzen zu können, ist der Freistaat Sachsen (SMEKUL, LfULG, LTV) als gleichberechtigter Kooperationspartner zu begreifen und auch so einzubeziehen. Das muss sich in der Kooperationsvereinbarung widerspiegeln.

Begründung:

erfolgt mündlich

Beschluss der Ratsversammlung vom 14.12.2023

Mit 21/25/1 Stimmen abgelehnt.

Der Änderungsantrag wird durch die Stimmen von CDU, AfD, Freibeutern und der Mehrheit von DIE LINKE abgelehnt. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD sowie die Minderheit von DIE LINKE stimmen dem Änderungsantrag zu.

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