Änderungsantrag zur Maßnahme des HSK 2027 bis 2031 - Anpassung der Elternbeiträge für die Betreuung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege der Stadt Leipzig gemäß § 15 i.V.m. § 14 Abs. 2 SächsKitaG

Änderungsantrag vom 24. August 2026

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt: 

  1. Die ungekürzten Elternbeiträge werden für den Leistungsbereich Krippe in Höhe von 15% sowie für die Leistungsbereiche Kindergarten und Hort mit 22,5 % der nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG bekannt gemachten Personal- und Sachkosten festgesetzt (aufgerundet auf den vollen Euro). Für die Kindertagespflege gelten die Elternbeiträge einer dem Alter des Kindes entsprechenden Kindertageseinrichtung.
  2. Die Mehreinnahmen werden anteilig zweckgebunden zur Deckung der vollständigen Fortführung des VIII-HP-10418 „Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildungsstrategie der Stadt Leipzig - Verbesserung des Kita-Betreuungsschlüssels in Schwerpunktgebieten“ genutzt.

    Alle weiteren Punkte verschieben sich entsprechend

  3. Die neuen Elternbeiträge werden beschlossen und treten zum 01.01.2027 in Kraft.
  4. Jeweils zum 1.1. eines Jahres werden die Elternbeiträge entsprechend des Beschlusspunktes 1 dynamisiert.
  5. Die Bekanntgabe der jeweils neuen Elternbeiträge erfolgt im Oktober des Vorjahres.
  6. Die Regelungen zu den Sondertatbeständen bzw. Verfahren zur Erhebung, Absenkung, Mehrbetreuungszeiten sowie Zusatzbetreuung in Kindertagespflege nach den Punkten 2e bis i werden beschlossen.  
  7. Der Beschluss VI-DS-03319 vom 17.11.2016 wird aufgehoben.

Begründung:

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgt den folgenden Ausführungen der Begründung der Vorlage vollumfänglich: 

„Der Gesetzgeber fordert für die anteilige Finanzierung von Personal- und Sachkosten in Kindertageseinrichtungen die Erhebung von Elternbeiträgen in einem definierten Korridor (gemäß § 15 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Gesetz über Kindertagesbetreuung) – nachfolgend SächsKitaG). Mit der Bekanntmachung der durchschnittlichen Personal- und Sachkosten für das Jahr 2024 unterschreitet der aktuelle Elternbeitrag für den Leistungsbereich Krippe diese gesetzlichen Vorgaben und ist anzupassen.  

Darüber hinaus wurden die Elternbeiträge seit 2017 in Leipzig nicht mehr entsprechend der tatsächlichen Kostenentwicklung in den Kindertageseinrichtungen angepasst. Daher ist eine Anpassung der Elternbeiträge zur Sicherung der ordnungsgemäßen Betreuungsleistung und eines genehmigungsfähigen Haushaltes unabdingbar.  

Zudem sieht die Landesdirektion Sachsen im Rahmen der Haushaltsgenehmigung 2025/2026 eine Erhöhung der Elternbeiträge als erforderlich an. Hierzu ein Auszug:  

„Gemäß dem Grundsatz der Einnahmebeschaffung nach § 73 SächsGemO hat die Stadt Leipzig die zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Mittel zu beschaffen, und zwar nach der vorgegebenen Reihenfolge. Die Stadt Leipzig sollte daher die Entgelterhebung für ihre erbrachten Leistungen überprüfen. Beispielhaft sei hier die nicht beschlossene Erhöhung der Elternbeiträge für die Betreuung der Kinder (VII-DS-00140) genannt. Aus Sicht der Rechtsaufsicht ist hier eine Gebührenerhöhung jedenfalls in der Höhe erforderlich, um die gesetzlich festgelegte Beteiligungsspanne einzuhalten.“  

Darüber hinaus ist jedoch auch festzustellen, dass die Verwaltung aus Gründen der Haushaltskonsolidierung plant, den für 2025/26 beschlossenen und vollständig umgesetzten Haushaltsantrag VIII-HP-10418 „Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildungsstrategie der Stadt Leipzig - Verbesserung des Kita-Betreuungsschlüssels in Schwerpunktgebieten“ für den kommenden Haushalt nicht fortzuführen. Dies wiederum würde zu einem Abbau des zusätzlichen Personals führen, welches man gerade zur verbesserten personellen und sachlichen Ausstattung von zehn Kindertageseinrichtungen in Schwerpunktgebieten eingerichtet hat. Die Evaluation des Projektes läuft derzeit und wird im Herbst abgeschlossen sein. Eine positive Wirkung der beschlossenen Maßnahmen wird sich aller Voraussicht nach im Zuge der Evaluation bestätigen, sodass ein Zurückfahren eine ebenso gegenteilige negative Wirkung hätte. 

Die Deckungslücke zur Fortführung dieser eigentlich auf weitere Einrichtungen ausweitenswerten Maßnahme könnte somit durch Beitragserhöhung aller Betreuungsverträge – quasi als solidarischer Ansatz - geschlossen werden.  

Der damalige Haushaltsbeschluss: 

  1. Für die verbesserte personelle Ausstattung an insgesamt zehn (je fünf in kommunaler und Freier Trägerschaft) Kindertageseinrichtungen in Schwerpunktgebieten der Stadt Leipzig werden insgesamt 15 VZÄ (kommunaler Träger) mittels Stellenumlenkung beginnend mit den Haushaltsjahren 2025/2026 – und mit Aufwendungen von 658.450 EUR für 2025 (ab 01.07. d. J.) und von 1.157.650 EUR für 2026 (Freie Träger) - eingerichtet. Die genannten finanziellen Mittel schließen die Refinanzierung der Sozialarbeiter*innen für kommunale und freie Träger ein.   
  1. Dazu werden in den entsprechenden Kitas die Sachkosten um 50,00 EUR pro Kind erhöht. Beginnend mit den Haushaltsjahren 2025/2026 werden zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von 25.000 EUR p. a. (freie Träger) eingestellt, der kommunale Anteil i.H. von 25.000 EUR wird innerhalb des Budgets des Fachamtes gedeckt.  

 

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