Änderungsantrag zur Petition "Durch Erhöhung des Wohngeldes sozialer Abstieg - war das Sinn und Zweck der Bundesregierung?"

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Anspruch auf Wohngeld mit in die Kriterien zur Vergabe des Leipzig Passes einzubeziehen und in der Folge die Berechnung der Einkommensgrenze für den Leipzig Pass anzupassen.


Begründung des Antrags

Der Sinn und Zweck des Leipzig Passes ist es, bedürftige Personen der Stadt Leipzig zu unterstützen und Teilhabe zu ermöglichen. Mit einem Wohngeldbescheid wurde schon einmal die Bedürftigkeit der antragstellenden Person(en) bestätigt, dem sollte sich das Sozialamt anschließen.

Der Leipzig Pass ermöglicht eine kostengünstige Nutzung von kulturellen und sportlichen Aktivitäten und Einrichtungen und ist damit für viele Personen ein essentieller Teil der sozialen Teilhabe.

Beschluss der Ratsversammlung am 14.06.2023

Der Änderungsantrag wurde im Wesentlichen in einer Neufassung des Beschlusstextes übernommen und einstimmig bei einer Enthaltung angenommen.

Der Beschluss lautet:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis spätestens Ende des IV. Quartals 2023 dem Stadtrat einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten, ob Wohngeldempfangende bei der Gewährung von Leipzig Pässen berücksichtigt werden können und wie in Einzelfällen einkommensbezogene Prüfungen für die Erteilung von Leipzig-Pässen erfolgen können.

Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung 14.07.23

x in Arbeit

Lt. Beschluss soll dem Stadtrat bis Ende des IV. Quartals 2023 eine Beschlussvorlage vorgelegt werden, die Verwaltung arbeitet daran.  

Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung vom Datum: 30.10.2023

Sachstand:

Die Beschlussvorlage wird aktuell von der Verwaltung erarbeitet und soll dem Stadtrat im Januar 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

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