Änderungsantrag zur Petition "Streuobstwiesen als Ausgleichsmaßnahme"

Änderungsantrag vom 23.01.2024

Beschlussvorschlag:

Der Beschluss wird durch folgende Punkte ersetzt:

  1. Bei städtischen Neubauten soll durch die Stadt bereits langfristig im Vorfeld Ausgleichsflächen vorrangig auf eigenen Grundstücken vorgehalten werden, um dort gem. § 44 BNatschG den Artenschutz fördern zu können bzw. ausgleichen zu können.
  2. Die Stadt soll daher prüfen inwieweit ein Flächenpool mit möglichen Flächen zur Realisierung von Ausgleichsmaßnahmen entwickelt werden kann, um den Ausgleich und damit auch die Bauprojekte schneller realisieren zu können.
  3. Der Ausgleich ist vorrangig durch Streuobstwiesen zu realisieren.

Begründung:

erfolgt mündlich

Beschluss der Ratsversammlung am 28. Februar 2024

Der Änderungsantrag wurde mehrheitlich mit 21/28/11 vom Stadtrat abgelehnt, weil  sich die Fraktion die Linke enthalten hat.

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