Änderungsantrag zur Petition "Streuobstwiesen als Ausgleichsmaßnahme"
Änderungsantrag vom 23.01.2024
Beschlussvorschlag:
Der Beschluss wird durch folgende Punkte ersetzt:
- Bei städtischen Neubauten soll durch die Stadt bereits langfristig im Vorfeld Ausgleichsflächen vorrangig auf eigenen Grundstücken vorgehalten werden, um dort gem. § 44 BNatschG den Artenschutz fördern zu können bzw. ausgleichen zu können.
- Die Stadt soll daher prüfen inwieweit ein Flächenpool mit möglichen Flächen zur Realisierung von Ausgleichsmaßnahmen entwickelt werden kann, um den Ausgleich und damit auch die Bauprojekte schneller realisieren zu können.
- Der Ausgleich ist vorrangig durch Streuobstwiesen zu realisieren.
Begründung:
erfolgt mündlich
Beschluss der Ratsversammlung am 28. Februar 2024
Der Änderungsantrag wurde mehrheitlich mit 21/28/11 vom Stadtrat abgelehnt, weil sich die Fraktion die Linke enthalten hat.