Änderungsantrag zur Petition zur Änderung des B-Plans Nr. 102 Crottendorfer Plan

Änderungsantrag vom 7. Dezember 2023

Der Beschlusstext wird wie folgt geändert:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der ersten Jahreshälfte 2024 eine Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 102 Crottendorfer Plan einzuleiten und die bestehende Planung in der Folge zu überarbeiten. Unter Beachtung und Abwägung der übergeordneten Konzepte und Beschlüsse soll die grundlegende Zielsetzung darin bestehen,

  • den Bereich zwischen Theodor-Neubauer-Straße und Zweinaundorfer Straße – westlich der gegenwärtigen Planstraße A (Bühringstraße) – entsprechend der gebietsbezogenen Anforderungen an ein zukunftsfähiges Quartier anzupassen und Baurecht für Wohnungsbau und ergänzende Nutzungen zu schaffen
  • den Bereich zwischen Theodor-Neubauer-Straße und Zweinaundorfer Straße – östlich der gegenwärtigen Planstraße A (Bühringstraße) – als Grün-, Erholungs- und Aufenthaltsfläche urbanen Wald planungsrechtlich zu sichern

Der Beschlussvorschlag steht unter dem Vorbehalt einer tiefgreifenden Prüfung der juristischen Rahmenbedingungen für die angestrebten Änderungen, insbesondere hinsichtlich Bauplanungsrecht, Insolvenzrecht und Umwelt-/Naturschutzrecht. Auch das Bauleitplanverfahren ist ergebnisoffen, da die öffentlichen und privaten Belange unter- und gegeneinander gerecht abgewogen werden müssen.

Begründung:

Die angestrebte und im Jahr 2022 vom Stadtrat beschlossene Waldmehrung (VII-A-06955-NF-03 „Lasst Bäume wachsen - Wald mehren und Biotopverbund stärken“) kann durch den Erhalt von bereits gewachsenem Wald an geeigneter Stelle am besten erreicht werden. Hier bietet sich eine hervorragende Gelegenheit zur Umsetzung des Stadtratbeschlusses zur Waldmehrung. Verwiesen sei auch auf die Freiraumstrategie der Stadt, in welcher urbanen Wäldern und Waldinseln ein hoher Wert für die Erholungsvorsorge, für das Klima und die Biodiversität zugeordnet wird. Besonders aus stadtklimatischen Gründen und als Biotopverbundselement ist der Erhalt des Wäldchens einer Festsetzung der Fläche östlich der Planstraße A als 'Erholungs- und Aufenthaltsfläche' vorzuziehen.

Beschluss der Rastsversammlung am 13. Dezember

Der Änderungsantrag wurde mehrheitlich vom Stadtrat beschlossen.

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