Änderungsantrag zur Satzung der Stadt Leipzig über die Stellplatzpflicht (Stellplatzsatzung) (Neufassung)
Änderungsantrag zur Ratsversammlung am 25. Juni 2025
Die Beschlussvorlage (Satzungstext) wird wie folgt geändert:
§ 4 Absatz 3 wird wie folgt ergänzt:
„Dabei muss der vertraglich gebundene Car-Sharing-Betreiber das Zertifikat nach
RAL-UZ 100 bzw. RAL-UZ 100 b Car-Sharing („Der blaue Engel") oder in anderer
vergleichbarer Weise seine Eignung nachweisen.“
- 1. § 4 Absatz 4 wird wie folgt ergänzt:
- Nachweis eines Mietertickets. Ein Mieterticket ist das dauerhafte einklagbare Angebot des Vermieters/Eigentümers, ein ÖPNV-Abonnement für jeden Bewohner einer Mietwohnung in Höhe des Preisvorteils eines Jobtickets zu unterstützen, mindestens jedoch 30 % günstiger.
- Es wird ein Lastenfahrrad je angefangene 25 Wohneinheiten zur Miete auf dem Baugrundstück angeboten.
Begründung:
Der Änderungsantrag zielt auf die Ergänzung der Stellplatzsatzung durch Regelungen der bisherigen Satzung bzw. des ursprünglichen Satzungsentwurfs ab. Die Beibehaltung der jetzigen Kriterien zum CarSharing sichert Qualitätsstandards hinsichtlich einer notwendigen vertraglichen Bindung von Anbietern sowie einzuhaltender ökologischer Standards. Damit werden klare Standards hinsichtlich der Verbindlichkeit von Car-Sharing-Angeboten zur Ermäßigung von Stellplätzen geschaffen. Mit Angeboten zur Stärkung des Umweltverbunds können Stellplatzbedarfe nachhaltig reduziert werden. Mietertickets sind mittlerweile in vielen Kommunen etabliert und können dazu beitragen, die ÖPNV-Nutzung attraktiv zu machen. Die vorgeschlagene Regelung übernimmt modifiziert die Regelung des ursprünglichen Satzungsentwurfs, ermöglicht aber, dass das dauerhaft einklagbare Angebot des Vermieters/Eigentümers entsprechend der gängigen Praxis ggf. teilweise auch von ÖPNV-Anbietern mitfinanziert wird. Lastenfahrräder können ebenfalls dazu beitragen, Stellplatzbedarfe zu reduzieren. Entsprechende Anreize sollten in der Satzung gesetzt werden.