Änderungsantrag zur Vorlage „3. Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Leipzig“

Änderungsantrag vom 13. November 2025

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Beschlussvorschlag:

1. § 5 Steuersatz wird wie folgt geändert:

I.   Abs. 1. Der Steuersatz nach § 4 Abs.1 beträgt für jeden angefangenen m² Veranstaltungsfläche 1,00 €, mindestens jedoch 75,00 €.

II.  Abs. 2 b) bei Veranstaltungen nach § 1 Nr. 4 b für jede Spieleinrichtung, die in Spielhallen und ähnlichen Einrichtungen aufgestellt ist, je angefangenen Kalendermonat 140,00 €,

III. Abs. 2 c) bei Veranstaltungen nach § 1 Nr. 4 b für jede Spieleinrichtung, die in Gaststätten und an sonstigen Orten aufgestellt ist, je angefangenen Kalendermonat 70,00 €

IV. Abs. 2 d) bei Veranstaltungen nach § 1 Nr. 4 b für jede Spieleinrichtung, mit der Gewalttätigkeiten gegen Menschen und/oder Tiere dargestellt werden oder die die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder Pornographie zum Gegenstand hat 450,00 €.

2. Die Verwaltung wird beauftragt objektiv zu prüfen, ab welcher Höhe bei einer Erhöhung des Steuersatzes nach § 4 Abs. 3 eine erdrosselnde Wirkung eintritt. Das Prüfergebnis wird dem Fachausschuss Finanzen im ersten Quartal 2026 vorgelegt.

Begründung:

Zu 1.) Die Änderungsvorschläge orientieren sich genau an den bereits rechtskräftigen Steuersätzen der sächsischen Kommune Zwickau. Hier ergeben sich nachweislich Optimierungspotenziale für die Stadt in Bezug auf eine rechtssichere Erhöhung der Steuereinnahmen aus der Vergnügungssteuer.

Zu 2.) Um weitere Optimierungspotenziale der städtischen Steuereinnahmen zu verwirklichen, wird die Stadtverwaltung beauftragt, eine moderate Erhöhung der Besteuerung von Spieleinrichtungen mit Gewinnmöglichkeiten zu prüfen. Aktuell liegt der Steuersatz von 5 Prozent des Spieleinsatzes in Leipzig unter dem unmittelbar vergleichbaren Steuersatz der Städte Frankfurt und Wiesbaden. Zwar wurde eine zuvor beschlossene Steuerhöhe von 7,5% mit Urteil vom 24.02.2016 durch das Sächsische Oberverwaltungsgericht Bautzen als rechtswidrig festgestellt, was aber nichts über eine moderatere Steigerung aussagt. Hier ist eine objektive, sachliche Prüfung der Auswirkungen notwendig. Je 0,5% Steigerung könnte die Stadt Leipzig jährliche Mehreinnahmen in Höhe von 321.776,54 EUR generieren.

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