Änderungsantrag zur Vorlage "Bebauungsplan Nr. 437 „Wohnen am Klucksgraben“; Stadtbezirk Südwest; Ortsteil Knautkleeberg-Knauthain; Billigungs- und Auslegungsbeschluss"
Änderungsantrag zur Beschlussfassung in der Ratsversammlung am 16. April 2025
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
3. Mit dem Satzungsbeschluss wird auf Grundlage des Ortsteilentwicklungskonzepts Südwest ein Maßnahmenplan vorgelegt, der parallel zur Gebietsentwicklung die Umsetzung notwendiger Infrastruktur- und Netzmaßnahmen zur Abwicklung zusätzlicher Verkehre vorrangig durch den Umweltverbund gewährleistet.
4. Die LESG wird beauftragt für den Wohnungsbau in den Bereichen a) Quartiersmitte durch Investitionsverpflichtung und b) Quartierseingang durch Konzeptvergabe jeweils verpflichtend einen Mindestanteil von 30% der Bruttogeschossfläche an gebundenem Mietwohnraum vorzusehen.
Begründung:
Die Umsetzung des B-Plans wird zu einem erheblichen Anstieg der Mobilität führen. Damit dies entsprechend den Zielsetzungen der Mobilitätsstrategie vorrangig im Umweltverbund geschieht, sind die entsprechenden Voraussetzungen für Infrastruktur und Netzausbau zu schaffen. Das Ortsteilentwicklungskonzept Südwest bietet geeignete Grundlagen, um einen auf die Gebietsentwicklung abgestimmten Maßnahmenplan zu erarbeiten und mit Satzungsbeschluss vorzulegen.
Entsprechend der wohnungspolitischen Zielsetzungen sollte auch ein Mindestanteil von gebundenem Mietwohnraum geschaffen werden. Dies sollte vorrangig durch gemeinwohlorientierte Träger, insbesondere die LWB geschehen, um auch nach Ablauf der 15- bzw. 20-jährigen Bindungsfrist günstige Mieten zu gewährleisten. Dies ist durch die LWB im Rahmen der anstehenden Konzeptvergaben, ggf. auch darüber hinaus durch Direktvergabe sicherzustellen.