Änderungsantrag zur Vorlage "Bestätigung außerplanmäßiger Aufwendungen zur Bewältigung von Aufgaben infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine gem. § 79 Abs. 1 SächsGemO"
Änderungsantrag vom 07. März 2024
Beschlussvorschlag:
Für die Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements werden im sogenannten „Budget Ukrainehilfe“ 700.000 € eingestellt.
Begründung:
Die Vorlage beinhaltet ein Budget für die Förderung von Vereinen und Initiativen in Höhe von 500.000 €. Dies ist nicht ausreichend, denn es wird erwähnt, dass bereits in den ersten sechs Wochen ein Antragsvolumen in dieser Höhe zustande gekommen ist. Die Leipziger Stadtgesellschaft benötigt die ausreichende Förderung von Projekten zivilgesellschaftlichen Engagements zur Integration. Im laufenden Doppelhaushalt ist eine Finanzierung integrativer Aufgaben aus anderen Budgets zur zivilgesellschaftlichen Förderung nicht möglich. So ist der Fördermitteletat des Referates für Migration und Integration extrem stark überzeichnet – auf ein Förderbudget für Interkulturelle Projekte und Migrantenorganisationen von 121.500 € entfielen für das Jahr 2024 Förderanträge in Höhe von 395.831,20 € (!). Viele der Antragsteller*innen, die qualitativ gut bewertete Anträge einreichten, jedoch aufgrund der begrenzten Fördermittel abgelehnt werden mussten, wurden auf eine mögliche Förderung aus dem sog. Ukraine-Budget verwiesen. Auch bei weiteren überzeichneten städtischen Fördermitteltöpfen, beispielsweise dem des Bereichs Partnerschaft für Demokratie, wurden Träger explizit auf die Antragstellung im Etat der Ukrainehilfe hingewiesen.
Durch verbessertes Management in der Fördermittelbearbeitung sowie die stärkere Bekanntheit des Ukrainebudgets ist darüber hinaus mit einer höheren Antragstellung zu kalkulieren.
Eine Anpassung des Budgets an die tatsächlichen Bedarfe entspräche den Aussagen der Stadtspitze, das Ankommen und Willkommen zu würdigen.
Beschluss der Ratsversammlung am 13. März 2024
Der Antrag wurde von einer breiten Mehrheit des Stadtrates abgelehnt.