Änderungsantrag zur Vorlage "Bestellung eines Erbbaurechtes für RB Leipzig am Festplatz Cottaweg"

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Änderungsantrag zur Beschlussfassung in der Ratsversammlung am 21. Mai 2025

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Erbbaurechtsvertrag mit der Red Bull Betriebsanlagen GmbH über ein am 01.01.2032 beginnendes Erbbaurecht zum Zweck der Erweiterung des Trainingszentrums mit einer Laufzeit bis 23.12.2063 an ca. 47.273 m² der Grundstücke des Festplatzes und Marktamtsgeländes am Cottaweg zu einem Erbbauzins von 6% des vor Erbbaurechtsbeginn gutachterlich festzustellenden Verkehrswerts beurkunden zu lassen.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sämtliche Erklärungen abzugeben, damit die Weiternutzung des Festplatzes bis 31.12.2031 vertraglich sichergestellt werden kann. Ab spätestens 1.1.32 sichert die Stadt Leipzig der Kleinmesse einen vollumfänglich nutzbaren Ersatzstandort gemäß den fachlichen Anforderungen zu. Zum Sachstand ist der Stadtrat jährlich im März zu informieren.
  3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sämtliche Erklärungen abzugeben, damit die Stellplatzbaulast zugunsten des Stadions vom Gelände des Festplatzes Cottaweg in die neu herzustellende Parkpalette gemäß Hauptvorlage überführt werden kann.
  4. Der Erbbaurechtsvertrag wird um ein Rücktrittsrecht für die Stadt Leipzig ergänzt. Die Stadt kann bis zum 30.06.2028 von dem Vertrag zurücktreten, falls vor Inkrafttreten des Erbbaurechts für die Red Bull Betriebsanlagen GmbH keine geeignete Ersatzfläche für die Kleinmesse und andere Stadtfeste hergestellt wurde. Die Fläche soll mindestens 2,5 Hektar groß, zentral gelegen, gut an den ÖPNV angebunden, barrierefrei für Marktereignisse nutzbar sein sowie über die geeignete Erschließung verfügen (inklusive Medien- und Wasseranschlüsse).
  5. Über die Ausübung des Rücktrittsrechts entscheidet der Stadtrat spätestens bis zum 31.12.2027. Dazu ist dem Stadtrat eine Beschlussvorlage durch den Oberbürgermeister vorzulegen.

Des Erbbaurechtsvertrag wird auf Seite 4 Punkt 7 ergänzt wie folgt:

Der Erbbaubrechtsgeber verpflichtet sich seinerseits den Betrieb des Festplatzes an anderer Stelle unter aktiver Mitwirkung von RB Leipzig ab 2032 zu gewährleisten.

Beschluss der Ratsverammlung am 21. Mai 2025

Der Änderungsantrag wurde mehrheitlich mit 33/24/5 so beschlossen.

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