Änderungsantrag zur Vorlage "Bestellung eines Erbbaurechtes für RB Leipzig am Festplatz Cottaweg"
Link im Ratsinformationssystem
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt folgende Ergänzung unter §8 Erbbauzweck:
Der Erbbauberechtigte verpflichtet sich, die Entwicklung der Fläche so vorzunehmen, dass Biotope und waldartige Gehölzstrukturen sowie der Biotopverbund insgesamt eine Stärkung und Ausweitung erfahren.
Begründung:
Am Cottaweg sind die beschlossenen Ziele des INSEK umzusetzen und damit eine Stärkung des Grünzuges zwischen nördlichem und südlichem Auwald zu realisieren. Das Gelände am Cottaweg bildet hier das Scharnier. Der Biotopverbund zwischen beiden Grünzügen ist faktisch nicht vorhanden und erheblich gestört. Im Interesse zukünftiger Generationen und unter der Beachtung der Bedeutung des Auwaldes und der Herausforderungen des Klimawandels soll das Gelände dauerhaft entsiegelt werden. Vor diesem Hintergrund ist bei einer Bestellung des Erbbaurechts und einer anschließenden Flächenentwicklung im Interesse des Erbbaurechtsnehmers auch dieses Interesse durch eine Stärkung und Ausweitung des Biotopverbundes zu achten und umzusetzen. Dazu bedarf es der Ausweitung der Grünstrukturen im Bereich der zu stärkenden Biotopverbundflächen im Westen und Süden der Erbbaurechtsfläche.
Beschluss der Ratsversammlung am 21. Mai 2025
Der Änderungsantrag wurde durch Übernahme der Verwaltung und anschließenden Beschluss der Vorlage so beschlossen.