Änderungsantrag zur Vorlage „Einrichtung einer dreizügigen Oberschule am Standort Mockau entsprechend § 24 Sächsisches Schulgesetz“

Änderungsantrag vom 10. März 2023

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Im Zuge der Planung des Oberschulstandortes, insbesondere der Anordnung der Gebäudestrukturen sowie auch der parallelen Vorplanung der Komplexmaßnahme Straßenbahnneubaustrecke Mockauer Straße/Tauchaer Straße (VII-DS-07465) wird alles dafür getan, um die vorhandenen Baum- und Buschstrukturen weitgehend zu erhalten und in die künftigen Freiflächen zu integrieren. Für notwendige zu überplanende Grünstrukturen sind der Vorrang von Umpflanzungen sowie vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen für nicht erhaltbare Grünstrukturen zwingend einzuhalten.  

Begründung:

Der Oberschulstandort in Mockau ist auf einer Fläche geplant, auf der sich aktuell ein seit Jahrzehnten gewachsener Park entwickelt hat. Genau benachbart plant die Stadt zudem die Neuverlegung der Straßenbahnstrecke. Entlang der verlängerten Mockauer Straße und auf dem Grundstück, auf dem die Oberschule geplant ist, befinden sich zahlreiche Bäume und Sträucher, deren Verlust zugunsten einer breiteren Straße und einer unglücklichen Gebäudeanordnung tragisch wäre. Hier muss im Zuge der Planung beider Maßnahmen alles dafür getan werden, um diese Grünstrukturen möglichst weitgehend zu erhalten und die Planung dergestalt auszurichten, dass Bäume und Sträucher einerseits in die Freiflächen integriert werden können und die Straßenraumanordnung ebenfalls diesen Umstand berücksichtigt.
Falls der ein oder andere Gehölzstandort nicht zu halten ist, soll frühzeitig mit Umpflanzungen und raumnahen Kompensationsmaßnahmen begonnen werden, um die Umwelteingriffe möglichst gering zu halten und Lebensräume rechtzeitig und ortsnah zu verlagern.

 

Beschluss vom 15. März 2023

Der Änderungsantrag wurde zurückgezogen und als Protokollnotiz aufgenommen:

Protokollnotiz: Das Anliegen des Änderungsantrages VII-DS-07867-ÄA-01 wird bei der Vorbereitung des vorzunehmenden Planungsbeschlusses entsprechend berücksichtigt.

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