Änderungsantrag zur Vorlage „Ergebnisse des künstlerischen Wettbewerbsverfahrens und Planungsbeschluss zur Umsetzung eines Freiheits- und Einheitsdenkmals in Leipzig“
Änderungsantrag zur Beschlussfassung in der Ratsversammlung am 16. April 2025
Beschlussvorschlag:
Punkt 2 des Beschlussvorschlages wird im Sinne des Änderungsantrags - VIII-DS-00270-ÄA-02 der CDU-Fraktion wie folgt ergänzt:
Der Planungsbeschluss zur Errichtung des Freiheits- und Einheitsdenkmal auf Basis des Siegerentwurfs des Wettbewerbes wird gefasst, unter der Maßgabe, dass einige der Banner temporär und reversibel mit Parolen und Sprüchen der Banner der Montagsdemonstrationen in den Jahren 1989/90 versehen werden, beispielsweise:
“Für ein offenes Land mit freien Menschen”, “Keine Gewalt”, “Wir sind das Volk”, “Freie Wahlen”, “Reisefreiheit – Meinungsfreiheit – Pressefreiheit“, “Neues Forum zulassen”, “Schließt euch an!“, “Deutschland einig Vaterland”, “Wir sind ein Volk”.
Die notwendigen technischen Voraussetzungen für regelmäßige temporäre Interventionen und Installationen auf 30% der weißen Flächen werden geplant und mit dem Bau des Denkmals geschaffen.
Die Stadt wird beauftragt, zusammen mit der Künstler*innengruppe um den Siegerentwurf, dem Kuratorium Friedliche Revolution und der Initiative "Tag der Friedlichen Revolution – Leipzig 9. Oktober 1989" bis zur Einweihung des Denkmals dem Stadtrat eine Rahmenkonzeption für eine breite Beteiligung der Leipziger*innen und ihrer Gäste für mögliche Interventionen im Geiste der Grundwerte der Friedlichen Revolution vorzulegen.
Begründung:
Die leeren Transparente im Siegerentwurf des Freiheits- und Einheitsdenkmals der Leipziger Künstler*innengruppe ZILA haben in der Stadtgesellschaft intensive Diskussionen ausgelöst. Diese Leere reizt und verunsichert zugleich. In der Kunst ist dieses Phänomen als "Horror Vacui" bekannt – die Angst vor der leeren Fläche, die den Betrachter dazu drängt, Leerstellen zu befüllen.
Die Künstler*innengruppe ZILA hat diese Herausforderung erkannt und selbst einen konstruktiven Lösungsansatz vorgeschlagen: "Die Art des Denkmals lädt zu künstlerischen Interventionen wie z.B. Projektionen oder Installationen ein. Diese sind von uns grundsätzlich erwünscht, nicht zuletzt, weil sie das Denkmal in das kulturelle Leben der Stadt integrieren und damit seine Akzeptanz erhöhen können. Um die universelle Aussage der Skulpturen langfristig zu gewährleisten, sollen solche Bespielungen des Denkmals grundsätzlich temporär und vollständig reversibel erfolgen."
Dieser Antrag greift diese Empfehlung auf und schafft die technischen Voraussetzungen, um temporäre künstlerische Interventionen zu ermöglichen. Dadurch wird das Denkmal zu einem lebendigen Ort der Auseinandersetzung mit den Werten der Friedlichen Revolution. Temporäre künstlerische Interventionen im öffentlichen Raum haben sich seit den 1990er Jahren als wichtiges Medium entwickelt, um kritische Auseinandersetzungen zu fördern und eine Schnittstelle zwischen Kunst und Alltagsleben zu schaffen. Sie bieten die Möglichkeit, das Denkmal kontinuierlich in das kulturelle Leben der Stadt zu integrieren.
Der Antrag steht im Einklang mit dem Urheberrecht und den Wettbewerbsrichtlinien des Bundes (RPW), da er ausdrücklich temporäre und reversible Interventionen vorsieht, wie sie von den Künstler*innen selbst befürwortet werden.
Eine dauerhafte Installation oder Veränderung des Denkmals hingegen würde dem Urheberrecht und damit auch den Wettbewerbsrichtlinien widersprechen und den gesamten Denkmalsprozess gefährden.
Die vorgeschlagene Rahmenkonzeption soll sicherstellen, dass die Beteiligung der Bürger*innen eine Form findet und die Grundwerte der Friedlichen Revolution respektiert werden. Durch die Einbeziehung des Kuratoriums Friedliche Revolution und der Initiative "Tag der Friedlichen Revolution" wird gewährleistet, dass die historische Bedeutung des Denkmals gewahrt bleibt.