Änderungsantrag zur Vorlage „Ersatzneubau Gustav-Esche-Brücke I“

Änderungsantrag vom 13. März 2023 (Neufassung vom 11. Mai)

Beschlussvorschlag:

Beschlusspunkt 1 wird neu gefasst und Beschlusspunkt 2 neu eingefügt. Alle übrigen Punkte werden entsprechend angepasst.

  1. Die bestehende Gustav-Esche-Brücke I in der Gustav-Esche-Straße über die Neue Luppe wird soweit instandgesetzt, dass eine Sanierung im Bestand durchgeführt werden kann.
  2. Sollte eine statische Sicherung und in der Folge die Sanierung im Bestand aus baulichen Gründen ausgeschlossen sein, ist dem Stadtrat eine neue Planung vorzulegen. Bei den dann vorgeschlagenen Eingriffen wird vorab eine FFH-Verträglichkeitsprüfung unter Einbeziehung der Umweltverbände durchgeführt.

Begründung:

Die Straßenverkehrsbehörde argumentiert, dass die Leistungsfähigkeit der stark frequentierten Straße während der Bauzeit erhalten bleiben muss und daher ein Ersatzneubau durch das angrenzende Landschaftsschutzgebiet geschaffen werden muss. Dies stellt einen sehr starken Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet Leipziger Auwald und Vogelschutzgebiet dar, bei dem 51 Bäume gefällt werden würden.

Abgestellt wird dabei einseitig nur auf die Belange des Autoverkehrs. Die Belange des Naturschutzes werden nachrangig behandelt. In Zeiten von Klimakrise und Trockenheit weisen viele Bäume im Leipziger Auwald bereits deutliche Schäden auf. Der Einschlag jetzt kann auch in den nächsten Jahren nicht kompensiert werden.

Es ist auch nicht mehr vermittelbar, dass generell Umweltschutzbelange nachrangig gewichtet werden. Die Verwaltung sollte daher alles dafür tun, die Brücke im Bestand zu sanieren, auch wenn dem eine statische Sicherung vorangestellt werden muss. Die Einschränkungen des Verkehrsflusses sind in der ausgeglichenen Abwägung aller Schutzgüter zumutbar. Sollte eine Sanierung im Bestand aus baulichen Gründen nicht möglich sein, muss eine neue Planung vorgelegt werden, inklusive aller notwendigen Prüfungen unter Einbeziehung der Umweltverbände sowie den Maßgaben der Stellungnahme der Landesdirektion.

 

 

 

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