Änderungsantrag zur Vorlage „Ersatzneubau Gustav-Esche-Brücke I“

Änderungsantrag vom 13. März 2023

Beschlussvorschlag:

Beschlusspunkt 1 wird wie folgt neu gefasst und alle übrigen Punkte entsprechend angepasst.

  1. Der Ersatzneubau der Gustav-Esche-Brücke I i. Z. der Gustav-Esche-Straße über die Neue Luppe wird so realisiert, dass nur eine einseitige Ersatzfahrbahn geschaffen wird, die über eine Lichtzeichensignalanlage den Verkehr in beide Richtungen regelt. Die entsprechenden Punkte werden angepasst.

Begründung:

Die Straßenverkehrsbehörde argumentiert, dass die Leistungsfähigkeit der stark frequentierten Straße während der Bauzeit erhalten bleiben muss und daher ein Ersatzneubau durch das angrenzende Landschaftsschutzgebiet geschaffen werden muss. In der veranschlagten Größe wäre dies ein sehr starker Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet Leipziger Auwald und Vogelschutzgebiet bei dem 51 Bäume gefällt werden würden.

Abgestellt wird dabei einseitig nur auf die Belange des Autoverkehrs. Die Belange des Naturschutzes werden nachrangig behandelt. In Zeiten von Klimakrise und Trockenheit weisen viele Bäume im Leipziger Auwald bereits deutliche Schäden auf. Der Einschlag jetzt kann auch in den nächsten Jahren nicht kompensiert werden.

Es ist auch nicht mehr vermittelbar, dass generell Umweltschutzbelange nachrangig gewichtet werden. Mit einer nur einseitigen Behelfsbrücke kann die Verkehrsachse auch unter Einschränkungen erhalten werden, bei geringeren Baukosten und weniger Umweltschäden. Die Einschränkungen des Verkehrsflusses sind in der ausgeglichenen Abwägung aller Schutzgüter zumutbar. Es ist bedauerlich, dass die Sanierung im Bestand nicht schon vor Jahren erfolgt ist, da so ein Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet hätte komplett verhindert werden können. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass bei einer Sanierung im Bestand, die allein aufgrund des Brückenzustands nicht mehr möglich ist, eine einspurige Verkehrslösung an der Brücke während der Bauzeit umgesetzt worden wäre. Das Argument, dass zwingend eine Ersatzbrücke in kompletter Breite der Gustav-Esche-Brücke I zu erbauen ist, verfängt also an dieser Stelle nicht.

Zurück