Änderungsantrag zur Vorlage "Konzept zur Weiterentwicklung der Antisemitismusprävention in der Stadt Leipzig"

Änderungsantrag vom 24.01.2024

Link zur Beschlussvorlage VII-DS-09328 im Ratsinformationssystem

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

1. Die Ratsversammlung beschließt das Konzept für die Weiterentwicklung der Antisemitismusprävention der Stadt Leipzig. Es besteht aus den folgenden Dokumenten (Anhänge):

  • Grundsätzliche Überlegungen zur Antisemitismusprävention der Stadt Leipzig
  • Handlungsempfehlungen
  • Aktivitäten der Antisemitismusprävention seitens der Verwaltung und des Ariowitsch-Haus e.V.

2. Das Bekenntnis zum Kultur- und Begegnungszentrum Ariowitsch-Haus e. V. – Zentrum Jüdischer Kultur als Partner der Präventionsarbeit wird erneuert. Zur Umsetzung der Maßnahmen des Präventionskonzepts, zur Stärkung der Fachstelle und zur besseren Vernetzung mit allen zivilge­sellschaftlichen Akteuren, die in der Bekämpfung des Antisemitismus aktiv sind, erhält das Kultur- und Begegnungszentrum Ariowitsch-Haus e. V. – Zentrum Jüdischer Kultur zusätzlich zum bestehenden Planansatz ab 2024 jährlich eine vom Kulturamt ausgereichte Förderung in Höhe von 80.000 EUR auf Antrag nach der Zuwendungsrichtlinie der Stadt Leipzig in ihrer gültigen Fassung. Ab 2025 werden diese Mittel in eine institutionelle Förderung überführt. Zusätzlich weitere 20.000 EUR werden jährlich ab 2024 dem Kulturamt zur Vorbereitung und Durchführung der Jüdischen Woche aus dem PSP-Element 1.100.28.1.0.01.02.01, Sachkonto 42711200, zur Verfügung gestellt. Zusätzlich werden jährlich weitere 40 000 EUR an freie Träger im Bereich Antisemitismusarbeit, wie beispielsweise das Erich-Zeigner-Haus, ausgereicht.

3. Die Ratsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass zur Ansprache von außen und zur Vernetzung nach innen eine Koordinierungsstelle für Jüdisches Leben und Antisemitismusprävention die bereichsübergreifende verwaltungsinterne Arbeitsstruktur organisieren wird. Diese Koordinierungsstelle wird im Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters eingerichtet und wird insbesondere die Koordinierungsstelle der „Partnerschaft für Demokratie“ im Referat Demokratie und gesellschaftlicher Zusammenhalt in die Abstimmungs- und Arbeitsprozesse einbeziehen. Zur Arbeit wird jährlich berichtet in den FA Kultur und FA Jugend, Schule, Demokratie.

4. Die überplanmäßigen Aufwendungen zur Umsetzung der Maßnahmen des Präventionskonzepts und besseren Vernetzung mit allen zivilgesellschaftlichen Akteuren nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2024 i. H. v. 100.000 EUR im Innenauftrag „Antisemitismusprävention“ (1041 2540 0003) werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element „Kaufmännisches Gebäudemanagement KGM“ (1.100.11.1.3.04.02.02) Sachkonto „Energie zentral“ (42411100).

5. Die Stadt Leipzig setzt sich nach entsprechender Bedarfsermittlung für eine Fachberatungsstelle zu antisemitischen Vorfällen in Leipzig ein – ähnlich des regionalen Standorts des OFEK e.V. in Dresden – naheliegender Weise in Zusammenarbeit mit der Opferberatungsstelle des RAA.

Begründung:

Zu BP 2 Das Ariowitschhaus ist Träger kultureller Bildungsarbeit und Zentrum jüdischer Kulturarbeit. Seiner Arbeit ist es nicht zuletzt zu danken, dass jüdisches Leben in unserer Stadt sichtbar und erlebbar, nahbar ist. Das Haus öffnet sich vielen weiteren Gruppen und ist so ein bedeutender kultureller Ort. Gleichzeitig wird Antisemitismusarbeit in der Vorlage breiter beschrieben, insbesondere die Arbeit des Erich-Zeigner-Hauses hat eine hohe öffentliche Wahrnehmung und erschließt weitere Zielgruppen. Daher sehen wir diesen und weitere Träger als Adressaten der Verantwortung für Antisemitismusarbeit.

Zu BP 3 Das Förderprogramm „Partnerschaft für Demokratie“ wird in der Vorlage „2020-2024“ beschrieben, läuft also 2024 aus. Um Antisemitismusarbeit effektiv zu gestalten, muss auf kontinuierliche Arbeit gesetzt werden. Deshalb sollte der Einschub gestrichen und das gesamte Referat oder Dezernat als einzubeziehende Stelle benannt werden. Um die Kontinuität der Arbeit zu sichern, sollte konzeptionell verdichtet und geschärft werden, worauf die Arbeit hier lokal abzielt. (Feinkonzept fehlt in der Anlage). Analog des Berichtes des sächsischen Beauftragten für das jüdische Leben sollte jährlich berichtet werden.

Der Änderungsantrag VII-DS-09328-ÄA-01 wird wie folgt neu gefasst:

Der Beschlusspunkt 3 wird wie folgt geändert:

3. Die Ratsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass zur Ansprache von außen und zur Vernetzung nach innen eine Koordinierungsstelle für Jüdisches Leben und Antisemitismusprävention die bereichsübergreifende verwaltungsinterne Arbeitsstruktur organisieren wird. Diese Koordinierungsstelle wird im Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters eingerichtet und wird insbesondere die Koordinierungsstelle der „Partnerschaft für Demokratie“ im das Referat Demokratie und gesellschaftlicher Zusammenhalt in die Abstimmungs- und Arbeitsprozesse einbeziehen. Zum Arbeitsstand wird jährlich im Fachausschuss Kultur und im Fachausschuss Jugend, Schule und Demokratie berichtet.

Der Beschlusspunkt 5 kommt neu hinzu:

5. Die Stadt Leipzig setzt sich für eine Erweiterung des Beratungsangebotes für Betroffene antisemitischer Gewalt und Übergriffe in Leipzig ein.

Begründung:

Siehe Begründung Ursprungsfassung VII-DS-09328-ÄA-01, weiteres erfolgt mündlich

Beschluss in der Ratsversammlung vom 29.02.2024

Beschluss:

1. Die Ratsversammlung beschließt das Konzept für die Weiterentwicklung der Antisemitismusprävention der Stadt Leipzig. Es besteht aus den folgenden Dokumenten (Anhänge):

  • Grundsätzliche Überlegungen zur Antisemitismusprävention der Stadt Leipzig
  • Handlungsempfehlungen
  • Aktivitäten der Antisemitismusprävention seitens der Verwaltung und des Ariowitsch-Haus e. V.

2. Das Bekenntnis zum Kultur- und Begegnungszentrum Ariowitsch-Haus e. V. – Zentrum Jüdischer Kultur als Partner der Präventionsarbeit wird erneuert. Zur Umsetzung der Maßnahmen des Präventionskonzepts, zur Stärkung der Fachstelle und zur besseren Vernetzung mit allen zivilgesellschaftlichen Akteuren, die in der Bekämpfung des Antisemitismus aktiv sind, erhält das Kultur- und Begegnungszentrum Ariowitsch-Haus e. V. – Zentrum Jüdischer Kultur zusätzlich zum bestehenden Planansatz ab 2024 jährlich eine vom Kulturamt ausgereichte Förderung in Höhe von 80.000 EUR auf Antrag nach der Zuwendungsrichtlinie der Stadt Leipzig in ihrer gültigen Fassung. Ab 2025 werden diese Mittel in eine institutionelle Förderung überführt. Zusätzlich weitere 20.000 EUR werden jährlich ab 2024 dem Kulturamt zur Vorbereitung und Durchführung der Jüdischen Woche aus dem PSP-Element 1.100.28.1.0.01.02.01, Sachkonto 42711200, zur Verfügung gestellt.

3. Die Ratsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass zur Ansprache von außen und zur Vernetzung nach innen eine Koordinierungsstelle für Jüdisches Leben und Antisemitismusprävention die bereichsübergreifende verwaltungsinterne Arbeitsstruktur organisieren wird. Diese Koordinierungsstelle wird im Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters eingerichtet und wird das Referat Demokratie und gesellschaftlicher Zusammenhalt in die Abstimmungs- und Arbeitsprozesse einbeziehen. Zum Arbeitsstand wird jährlich im FA Kultur und FA Jugend, Schule und Demokratie berichtet.

4. Die überplanmäßigen Aufwendungen zur Umsetzung der Maßnahmen des Präventionskonzepts und besseren Vernetzung mit allen zivilgesellschaftlichen Akteuren nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2024 i. H. v. 100.000 EUR im Innenauftrag „Antisemitismusprävention“ (1041 2540 0003) werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element „Kaufmännisches Gebäudemanagement KGM“ (1.100.11.1.3.04.02.02) Sachkonto „Energie zentral“ (42411100).

5. Die Stadt Leipzig setzt sich für eine Erweiterung des Beratungsangebotes für Betroffene antisemitischer Gewalt und Übergriffe in Leipzig ein.

6. Die Stadt Leipzig erstellt eine Broschüre, in der die wesentlichen Inhalte des Konzeptes dargestellt werden, und entwickelt gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Akteuren Handlungsempfehlungen zum Umgang mit antisemitischen Vorfällen.

 

Der Beschluss wurde mehhrheitlich bei 5 Gegenstimmen und 6 Enthaltungen angenommen.

 

Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung vom 16.07.2024

in Arbeit

Sachstand:

Das am 29. Februar 2024 beschlossene Konzept zur Weiterentwicklung der Antisemitismusprävention wurde am 5. März gemeinsam mit dem Ariowitsch-Hause e.V. der Presseöffentlichkeit vorgestellt.

Die nächsten Schritte zur Umsetzung werden derzeit vorbereitet und abgestimmt.

Die im Beschlusspunkt 2 genannte zweckgebundene Förderung wurde bereits durch das Kultur- und Begegnungszentrum Ariowitsch-Haus e.V. – Zentrum Jüdischer Kultur beantragt. Diese Mittel werden der Fachstelle zeitnah zur Verfügung stehen.

 

Nächster Termin Beschlusskontrolle:   06/2025

Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung vom 06.05.2025

in Arbeit

Sachstand:

  • stellenneutrale Einrichtung der Koordinierungsstelle Antisemitismusprävention im GB OBM, Referat Politische Planung
  • Einrichten der externen Fachstelle für Antisemitismusprävention der Stadt Leipzig im Ariowitsch-Haus
  • regelmäßige Abstimmungen zwischen Koordinierungs- und Fachstelle seit 2024
  • Aufbau einer Arbeitsstruktur innerhalb der Stadtverwaltung unter Einbeziehung aller relevanten Ämter und Referate:

              (a)Vorbereitung und Durchführung von zwei Arbeitstreffen im März/April 2025 zur Abfrage der Bedürfnisse und aktuellen Herausforderungen;

              (b) Eingeleitet: Bildung einer Pilotgruppe

  • in gemeinsamer Vorbereitung durch Fach- und Koordinierungsstelle:

              (a) Vernetzung der in Leipzig in der Antisemitismusprävention engagierten zivilgesellschaftlichen Akteure,

              (b) Vorbereitung und Terminierung von Auftakttreffen für die zweite Jahreshälfte 2025

  • in Arbeit: Erstellung einer Handlungsanleitung zum Umgang mit antisemitischen Vorfällen u. einer Kurzfassung des Konzepts

 

Nächster Termin Beschlusskontrolle: 06/2026

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