Änderungsantrag zur Vorlage "Neubau Gemeinschaftsunterkunft Diezmannstraße 12a - Bestellung eines Erbbaurechts, Abschluss eines Mietvertrages sowie Ausführungsbeschluss für die Betreibung, Sicherheitsdienst und Soziale Betreuung"
Änderungsantrag zur Beschlussfassung in der Ratsversammlung am 16. April 2025
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
- Die Erstausstattung, die Bewirtschaftung, der Sicherheitsdienst und die Soziale Betreuung für die Bewohner wird an einen externen Partner vergeben. Dabei wird die Ausschreibung so gestaltet, dass als Zuschlagskriterium für den Anbieter der Sozialen Betreuung eine umfangreiche Fachkunde in der Beratungs- und Integrationsarbeit mit Geflüchteten sowie der Einsatz von in diesem Bereich speziell geschulten Mitarbeiter*innen festgelegt wird. Bewerbungen von Bietergemeinschaften zwischen einem (z.B. gemeinnützigen) Träger für die Soziale Betreuung und gewerblichen Anbietern für Erstausstattung, Bewirtschaftung und Bewachung sind möglich.
Begründung:
Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften benötigen fachlich fundierte Beratung und Unterstützung, ein sicheres Lebensumfeld und eine Zukunftsperspektive. In vielen Leipziger Gemeinschaftsunterkünften bemühen sich Träger, Sozialarbeiter*innen und Mitarbeitende der Sicherheitsdienste gemeinsam, dies zu gewährleisten. Dabei zeigt die Erfahrung der vergangenen Jahre, dass besonders gemeinnützige und gemeinwohlorientierte Träger, die über eine hohe fachliche Expertise in der Beratungs- und Integrationsarbeit verfügen, hier das Wohlergehen der Bewohner*innen im Blick haben und dieses in den Mittelpunkt ihrer Arbeit stellen. Diese Schwerpunktsetzung ist besonders wichtig, damit Geflüchtete in ihrer täglichen Lebensrealität, mit ihren spezifischen Bedarfen und Herausforderungen gesehen werden. Das Betreiben von Unterkünften für Geflüchtete darf nicht zu einem reinen Profitinteresse verkommen. Um zu vermeiden, dass rein profitorientierte Anbieter mit fehlender sozialer oder transkultureller Expertise den Zuschlag für die Betreibung der Unterkunft erhalten, soll als Zuschlagskriterium für das Angebot der Sozialen Betreuung die Fachkunde in der Beratungs- und Integrationsarbeit mit Geflüchteten festgelegt werden.