Änderungsantrag zur Vorlage "Neufassung Schülerbeförderungssatzung der Stadt Leipzig"
Punkt 4 wird mit folgender Maßgabe ergänzt:
Diese Regelungen treten erst nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten nach dem formalen Inkrafttreten der Satzung in Kraft.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in diesem Zeitraum in geeigneter Weise Informationsmaterial zu erarbeiten und zu veröffentlichen, welches betroffene Eltern, Familien und Sorgeberechtigten umfassend über das neue Verfahren sowie über mögliche ergänzende Unterstützungsmaßnahmen informiert.
Begründung:
Diese Übergangsfrist dient dazu, Eltern, Familien, Sorgeberechtigten ausreichend Zeit zu geben, sich auf die veränderten Rahmenbedingungen einzustellen und notwendige organisatorische Anpassungen vorzunehmen. Gleichzeitig wird der Zeitraum genutzt, um weitergehende rechtliche Abstimmungen mit den Landkreisen vorzunehmen.
Änderungsantrag vom 20. April 2026
Link zum Antrag im Ratsinformationssystem
Punkt 4 wird mit folgender Maßgabe ergänzt:
Diese Regelungen treten erst nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten nach dem formalen Inkrafttreten der Satzung in Kraft.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in diesem Zeitraum in geeigneter Weise Informationsmaterial zu erarbeiten und zu veröffentlichen, welches betroffene Eltern, Familien und Sorgeberechtigten umfassend über das neue Verfahren sowie über mögliche ergänzende Unterstützungsmaßnahmen informiert.
Diese Übergangsfrist dient dazu, Eltern, Familien, Sorgeberechtigten ausreichend Zeit zu geben, sich auf die veränderten Rahmenbedingungen einzustellen und notwendige organisatorische Anpassungen vorzunehmen. Gleichzeitig wird der Zeitraum genutzt, um weitergehende rechtliche Abstimmungen mit den Landkreisen vorzunehmen.