Änderungsantrag zur Vorlage „Quartiersgarage im alten Kaufhaus Held“

Änderungsantrag vom 13. November 2025

Link zum Antrag im Ratsinformationssystem

Beschlussvorschlag:

Der Antrag wird wie folgt gefasst:  

  1. Der Oberbürgermeister setzt sich mit dem Eigentümer des ehemaligen Kaufhaus Held (zuvor Kaufhaus Max Sachse, später Firma Hollenkamp & Co.) in der Lützner Straße 45-47/Ecke Merseburger Straße in Verbindung und wirkt darauf hin, dass die Tiefgarage dieses Objektes wieder öffentlich nutzbar gemacht wird. Das Ziel dieser Gespräche ist die Entwicklung einer Quartiersgarage an der Schnittstelle von Lindenau/Alt-Lindenau. Im Vorfeld der Gespräche mit dem Eigentümer ist zu prüfen, inwieweit der aus den vorhandenen Nutzungen resultierende Stellplatzbedarf in der Tiefgarage nachgewiesen ist. Auf die Nutzbarmachung der Stellplätze ist zu bestehen.
  2. Mit dem Eigentümer sind Gespräche zur Nutzbarmachung leerstehender Flächen einschließlich möglicher Zwischennutzungen im gewerblichen, sozialen oder kreativ-künstlerischen Bereich zu führen. Sofern ein Wohnungsleerstand gemäß Zweckentfremdungsatzung besteht, ist eine Aktivierung der Wohnungen durchzusetzen.
  3. Über den Stand der Gespräche wird der zuständige Fachausschuss (Stadtentwicklung und Bau) spätestens im 2. Quartal 2026 informiert.

Begründung

Der Änderungsantrag ergänzt den Verwaltungsstandpunkt. Eine Prüfung des real nachgewiesenen Stellplatzbedarfs kann den Druck für eine Nutzbarmachung als Quartiersgarage erhöhen. Auf dieser Basis ist eine Nutzbarmachung der Stellplätze zu bestehen.  

Unabhängig von einer potentiellen Nutzung als Quartiersgarage ist eine Aktivierung des Leerstands der oberen Etagen von Interesse. Auch wenn die Gespräche des Liegenschaftsamtes zu einem Ankauf nicht gefruchtet haben, sind andere Nutzungsperspektiven, z.B. einer Zwischennutzung im gewerblichen, sozialen oder kreativ-künstlerischen Bereich näher ins Auge zu fassen. Sofern ein Wohnungsleerstand besteht, sind die Wohnungen zu aktivieren. 

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