Änderungsantrag zur Vorlage "Übertragung von Ansätzen für Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnishaushalt aus dem Jahr 2024 nach 2025"

Änderungsantrag zur Beschlussfassung in der Ratsversammlung am 21. Mai 2025

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt folgende weitere Übertragungen für Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnishaushalt aus dem Jahr 2024 nach 2025 gemäß Anlage 1:

  1. Budgeteinheit 66_511_zw Vorplanung: 300.000,00 EUR
  2. Budgeteinheit 66_511_zw Verkehrsplanung: 82.945,25 EUR
  3. Budgeteinheit 4221 1000 Umst. Straßenbeleuchtung auf LED Technik: 39.698,08 EUR
  4. Budgeteinheit 66_54_zw Umsetzung Maßnahmen Stadtbezirksbeiräte: 7.562,55 EUR
  5. Budgeteinheit 41_254_1zw Förderung freie Kunst und Kultur: 44.475,00 EUR

Begründung:

  1. Die Begründung der Kämmerei, dass I.R. der Haushaltsplanung 2025/2026 neue Vorplanungsmittel zentral eingeplant werden und zu prüfen, inwiefern diese prioritär für Maßnahmen des MTA eingesetzt werden können, mag so korrekt sein. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass diese Ansätze deutlich reduziert wurden, weil in der vergangenen Haushaltsperiode die Mittelabschöpfung nicht in Höhe des geplanten Budgets erfolgte. Bei den zur Übertragung angemeldeten Mittel handelt es sich aber um zweckgebundene Mittel zur Weiterfinanzierung der bereits begonnenen Maßnahmen wie z.B. Vorplanung Zweinaundorfer Straße, Zschochersche Straße/Felsenkeller, Vorplanung zur Komplexmaßnahme Georg-Schumann-Straße im Abschnitt S-Bahn-Brücke bis Wiederitzscher Straße und Planung zur LSA Prager Straße/Höltystraße werden diese Mittel benötigt. Diese fallen also sicher an und müssten aus dem allgemeinen Planungstopf finanziert werden, der aber eigentlich für andere noch nicht sichere Maßnahmen vorgesehen ist. Es führt also zwangsläufig zu einer Kanibalisierung der Mittel und zu einem, absehbaren Engpass und einem erneuten Planungsstau.
  2. Gleiches betrifft den zweiten Punkt zur Übertragung von Mitteln für Verkehrsplanung. Diese Mittel werden zur Weiterfinanzierung der Maßnahme SrV (System repräsentativer Verkehrserhebung) benötigt.
  3. Des Weiteren soll die beantragte Mittelübertragung zur Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED Technik genehmigt werde, auch wenn dem keine zweckgebundenen Erträge gegenüberstehen. Die nicht verbrauchten Mittel werden zur Finanzierung der noch nicht umgerüsteten Straßenbeleuchtungen auf LED Technik benötigt. Aufgrund der bereitgestellten überplanmäßigen Ausgaben, wurden nicht alle Mittel aus dem aktuellen Budget verbraucht und können zur weiteren Energieeinsparung für weitere Projekte im Jahr 2025 genutzt werden.
  4. Die zur Übertragung angemeldeten Mittel für Maßnahmen der Stadtbezirksbeiräte sollen ebenfalls genehmigt werden. Die noch nicht verbrauchten Mittel in Höhe von 7.562,55 € werden im Haushaltsjahr 2025 zwingend benötigt zur Weiterfinanzierung der bereits begonnenen Maßnahmen der Stadtbezirksbeiräte für die Bestellung und Einbetonierung von Fahrradanlehnbügel in der Fromannstraße, Cichoriusstraße, Thomasiusstraße, Schadowstraße, Lampestraße, sowie Verkehrsschilder in der Fichtestraße, Straßennamenschilder und Erläuterungstafeln. Im Haushaltsjahr 2024 wurden in Summe 29.430 € aus dem Stadtbezirksbeiratsbudget als Mehrausgabe in das Budget 66_54_ZW verschoben. Die genannten Maßnahmen konnten im Haushaltsjahr nicht vollständig umgesetzt werden. Deshalb beantragt das MTA die benötigten finanziellen Mittel zu übertragen, um die Umsetzung im Haushaltsjahr 2025 sicherzustellen zu können.
  5. Die Kämmerei begründet die Ablehnung der Übertragung damit, dass der HH-Antrag 0182/21/22, mit dem die grundsätzliche Übertragbarkeit der Rücklaufmittel für die Freie Kunst und Kultur ins Folgejahr beschlossen wurde, auf den Doppelhaushalt 2021/22 begrenzt war. Eine solche Begrenzung war jedoch nicht Teil des Beschlusses, im Gegenteil handelt es sich um einen Grundsatzbeschluss, auf den sich die Verwaltung auch in folgenden Jahren immer wieder berufen hat, so z.B. in Beantwortung der Anfrage VII-F-08732 im Jahr 2023. Die Übertragung soll daher ermöglicht werden, um die ursprünglich für die freie Kunst und Kultur beschlossenen Mittel auch diesem Bereich zugutekommen zu lassen.

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