Änderungsantrag zur Vorlage "Verfahren zum Umgang mit Leistungen aus dem Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz (EEErtrBetG)"
Änderungsantrag vom 17. Juni 2026
Link zum Antrag im Ratsinformationssystem
Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt:
- BP 1 wird wie folgt ergänzt:
Dabei ist das Zusätzlichkeitsprinzip zu gewährleisten. Eine Kumulierung von Zahlungen zur Ermöglichung größerer Maßnahmen ist grundsätzlich möglich.
- Folgender BP 4 wird ergänzt:
Der Stadtrat wird jährlich über die eingegangenen Zahlungen und die umgesetzten Maßnahmen unterrichtet.
Begründung:
Im Sinne der Akzeptanz sind die den Ortschaften und Stadtbezirken zur Verfügung gestellten Mittel grundsätzlich zusätzlich zu ohnehin bereitgestellten Mitteln und Investitionen bereitzustellen. Dieses Zusätzlichkeitsprinzip ist auf geeignete Weise zu gewährleisten. Um beispielsweise größere Investitionen zu ermöglichen, ist eine Kumulierung (Ansparen) von Zahlungen grundsätzlich zu ermöglichen.
Zur Transparenz ist der Stadtrat jährlich zu informieren.
Beschluss in der Ratsversammlung vom 2. Juli 2026
Der Änderungsantrag wurde vom Stadtrat beschlossen.