Änderungsantrag zur Vorlage "Beteiligungsrat "Gemeinwohl in Leipzig" und Beschluss Projektsatzung"

Änderungsantrag vom 13. April 2023

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Neuer Punkt 2: Nach Abschluss des Beteiligungsrats "Gemeinwohl in Leipzig" wird aus den Empfehlungen der Teilnehmenden in Richtung Politik, Verwaltung und Stadtgesellschaft, koordiniert durch das Referat Demokratie, ein Empfehlungskatalog erstellt und durch die Vertretung des Beteiligungsrats in einer öffentlichen Sitzung des Stadtrates an den Oberbürgermeister und den Stadtrat übergeben.

Neuer Punkt 3: Nach Vorlage der Ergebnisse des Beteiligungsprozesses in 2024 wird entschieden ob und wie ein jährliches Monitoring zur Weiterverwendung der Empfehlungen des Beteiligungsrates, inkl. eines vom Stadtrat und der Verwaltung bestätigten Rechenschaftsberichts, sowie zur Entwicklung des Gemeinwohls und des Trialoges aus Stadtverwaltung, Politik und Stadtgesellschaft durchgeführt werden kann.

Neuer Punkt 4: Zur Entwicklung künftiger Beteiligungsprozesse ist der durchgeführte Beteiligungsrat als Modellprojekt und der damit verbundene Durchführungsprozess zum Gemeinwohl in Leipzig zeitnah nach Abschluss zu evaluieren und dem Stadtrat öffentlich zur Kenntnis zu geben.

Alter Punkt 2 wird neuer Punkt 5

Begründung:

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt das Ziel zur Förderung des Gemeinwohls durch die Einrichtung eines Beteiligungsrates und dessen Durchführung.

Wichtig ist uns jedoch, sowohl den erarbeiteten Ergebnissen und Empfehlungen wie auch deren Weiterverwendung verbindlicher zu regeln, als die Vorlage dies derzeit vorsieht. Wir stimmen darin überein, dass keine Verpflichtung zur Beschließung und Umsetzung der Empfehlungen durch Stadtrat und –verwaltung bestehen kann und sollte. Trotzdem ist es immanent wichtig, dass mit den erarbeiteten Ergebnissen und Empfehlungen bewusst und verantwortungsvoll umgegangen wird.

Dazu braucht es zunächst auch einen repräsentativen und wertschätzenden Prozess zur Übergabe des Ergebnisberichtes bzw. der Empfehlungen an den Oberbürgermeister und den Stadtrat. Die Vorlage beschreibt diesen Prozess zwar im Weiteren, erhebt ihn aber nicht zu einem verbindlichen Beschluss.

Was mit den Empfehlungen nach ihrer Übergabe passiert, ist dann nicht nur für die Beteiligten und die Stadtgesellschaft transparent nachvollziehbar zu machen, sondern auch im weiteren Prozess regelmäßig mittels eines geeigneten Monitorings zu begleiten. Dabei sollte beachtet werden, dass die Förderung des Gemeinwohls eine gemeinsame Aufgabe aller Beteiligten ist, sodass im Monitoring auch diese unterschiedlichen Rollen und Perspektiven Betrachtung finden müssen. Um die Glaubwürdigkeit des Beteiligungsverfahrens zu gewährleisten und einem ziel- und wirkungsorientierten Trialog aus Politik, Verwaltung und Gesellschaft Ausdruck zu verleihen, müssen somit Ableitungen sowohl in der Arbeit der Kommunalpolitik, der Stadtverwaltung wie auch ebenso der Stadtgesellschaft sichtbar und wirksam werden.

Beschluss der Ratsversammlung am 20. April 2023

Der Punkt 1 des Änderungsantrages wurde mehrheitlich vom Stadtrat beschlossen, alle anderen Punkte wurden mit Verweis auf die Vorlage, wo diese Punkte im Begründungstext bereits aufgenommen wurden, abgelehnt.

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