Änderungsantrag 1 zur Vorlage "Vorgaben zu den baulichen Standards für Objekte der Stadt Leipzig; Teil B-D: Schulen: Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien"

Änderungsantrag vom 9. Juni 2023 zur Beschlussfassung auf der Ratsversammlung am 5. Juli 2023

Beschlussvorschlag:

Zum Kapitel „Gestaltung des Pausenhofs“ (Anlage 3 - Planungshinweise zu Freianlagen für Schulen und Sporthallen, S. 2)

Bei der Gestaltung der Freianlagen sind die Herausforderungen des Klimawandels mit den notwendigen Anpassungsmaßnahmen zu berücksichtigen wie Verdunstung, Versickerung und Regenwasserbewirtschaftung, Dach- und Fassadenbegrünung, klimaangepasste Pflanzkonzepte und Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der biologischen Vielfalt. Freiflächen sind grundsätzlich begrünt und wasserdurchlässig zu gestalten. Bei der Planung und Gestaltung sind vorzugsweise Umwelt- und Naturschutzvereine zu beteiligen. Sofern eine Versiegelung von Flächen notwendig ist, ist deren Unabweisbarkeit gesondert nachzuweisen. Regenwasserspeichersysteme sind baulich vorzusehen.

Die Nutzung von Dachflächen als Freianlage ist in der Planung grundsätzlich zu prüfen und projektabhängig zu entscheiden.

Zum Kapitel „Anforderungen (Anlage 3 - Planungshinweise zu Freianlagen für Schulen und Sporthallen, S. 3)

Pausenfreiflächen, insbesondere der Hortbereich sind aus Sicherheitsgründen als Schutz vor äußeren Einflüssen (Hunde, Dritte usw.) und aufgrund der Aufsichtspflicht grundsätzlich zu umzäunen (Schulbaurichtlinie). Sofern Stabgitter-Zäune verbaut werden, sind diese in lärmarmer Ausführung (Schallschutz) und in farbiger statt grauer Farbgebung zu installieren. Die Einfriedungen sind zu begrünen. Die Höhe von Einfriedungen ist projektabhängig abzustimmen.

Innerhalb von Schulanlagen kann auf einen Zaun verzichtet werden, wenn die sind Flächen auf andere geeignete Weise (z. B. durch Sitzmauer, Geländesprünge, Hecke usw.) klar zu markierent wird.

Ballspielflächen sind nicht als Rasen, sondern mit einer wasserdurchlässigen Kunststoffoberfläche/Tartan auszuführen. Wie bei Kunstrasenplätzen ist sicherzustellen, dass keine gesundheitsschädlichen oder umweltschädlichen Materialien eingebaut werden. Das Verhältnis zwischen natürlichen Oberflächen und Kunststoffoberflächen ist dabei im Blick zu behalten.

Sollten Spielfelder aus Kunstrasen ausgeführt werden, ist auf eine Befüllung mit natürlichen Materialien (z.B. Sand) zu achten. Befüllungen mit Kunststoffgranulat sind nicht erwünscht.

Begründung:

Ein Stabgitterzaun ist eine sicherheitsrelevante Notdurft, zugleich aber auch eine Verarmung der öffentlichen Ästhetik. Deshalb sollte dieser nicht zum Standard erklärt werden, sondern – wenn sich keine bessere Alternative bietet – zumindest farbig statt stahlgrau und durch rankende Bepflanzung gestaltet werden.

Kunststoffgranulate bei Kunstrasenplätzen befinden sich aus guten Gründen im Verbotsverfahren der Europäischen Union, weshalb ausschließlich natürliche Befüllungen mit Sand, Kork, Kokosfasern etc. erlaubt sind. Auch bei Oberflächen aus Kunststoff/Tartan muss auf einen solchen Standard hinsichtlich des zu verbauenden Untergrundes (in der Regel Beton/Asphalt), der in den Standards nicht weiter geregelt ist, geachtet werden.

Zum Kapitel „Schulgarten“ (Anlage 3 - Planungshinweise zu Freianlagen für Schulen und Sporthallen, S. 4)

An weiterführenden Schulen ist die Einrichtung eines Schulgartens oder eines Grünen Klassenzimmers nicht zwingend erforderlich und ist daher projektabhängig abzustimmen.

Begründung:

Neben Schulgarten auch grünes Klassenzimmer ergänzen. Eins von beiden sollte in weiterführenden Schulen verbindlich vorgesehen sein um Lernräume auch im Außenbereich anzubieten

Zum Kapitel „Entwässerung“ (Anlage 3 - Planungshinweise zu Freianlagen für Schulen und Sporthallen, S. 7)

  • bei Verpflichtend Regenwasserrückhaltung, bei Zisternen automatische Bewässerungssysteme vorsehen

Zum Kapitel „Einfriedungen/Ballfangzäune“ (Anlage 3 - Planungshinweise zu Freianlagen für Schulen und Sporthallen, S. 8)

Zäune sind als Gestaltungselemente anzulegen und dienen der Adressbildung.

  • Eine Beflanzbarkeit und Gestaltung durch die Schüler*innen ist anzustreben
  • vorzugsweise Sofern Stabgitter-Zäune verbaut werden, sind diese in lärmarmer Ausführung (Schallschutz) und in farbiger statt grauer Farbgebung zu installieren, keine Überstände

Begründung:

Ein Stabgitterzaun ist eine sicherheitsrelevante Notdurft, zugleich aber auch eine Verarmung der öffentlichen Ästhetik. Deshalb sollte dieser nicht zum Standard erklärt werden, sondern – wenn sich keine bessere Alternative bietet – zumindest farbig statt stahlgrau und durch rankende Bepflanzung gestaltet werden.

Zum Kapitel „Außenentnahmestellen Trinkwasser“ (Anlage 3 - Planungshinweise zu Freianlagen für Schulen und Sporthallen, S. 11)

Ergänzung:

  • Trinkbrunnen sind grundsätzlich vorzusehen.

Begründung:

Die Anpassung an den Klimawandel macht die Versorgung mit Trinkwasser erforderlich.

Zum Kapitel „Speisenversorgungsbereich“ der Vorgaben zu baulichen Standards für Objekte der Stadt Leipzig, S. 24ff.)

Ergänzung:

  1. Kochküchen

In diesen Küchen werden Speisen frisch zubereitet. So können Speiseversorgerinnen selbst kochen und Schüler*innen bei der Speiseversorgung beteiligt werden. Die Raumgröße ist entsprechend zu planen, dass Anlieferung, Lagerung, Zubereitung, Entsorgung gemäß hygienischer Vorgaben möglich sind. In der Ausstattung sind ausreichend Arbeitsplätze einzurichten. Die Kochküchen entsprechen bedarfsweise den Anforderungen an pädagogisches Kochen gemäß Lehrplan.

Begründung:

Die Standards sehen bislang nicht vor, dass Küchen gebaut werden, die das tägliche Essen tatsächlich frisch zubereiten. Dieses Ziel soll aber unbedingt verankert und ermöglicht werden. 

Zum Kapitel „Kiosk“ der Vorgaben zu baulichen Standards für Objekte der Stadt Leipzig, S. 26)

Ergänzung:

… Eine Zwischenverpflegung ist gemäß den Empfehlungen für die Schulverpflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. oder des Bundeszentrums für Ernährung (Planetary Health Diet – Strategie für eine gesunde und nachhaltige Ernährung) als Standard, welcher vor allem an den weiterführenden Schulen aufgrund des längeren Schulalltags eine Ergänzung zur Mittagessenversorgung darstellt. Die Betreibung des Kiosks obliegt dem Versorgungsunternehmen, welches an der Schule tätig ist oder / unter Beteiligung einer Schüler-AG.

Zum Kapitel „Energie“ der Vorgaben zu baulichen Standards für Objekte der Stadt Leipzig, S. 8)

Ergänzung:

„Für die energetische Ausstattung der Schulgebäude ist die Betrachtung nicht ausschließlich auf Kriterien der Wirtschaftlichkeit und Effizienz des Gebäudes zu beschränken. Die Quartiersumgebung ist einzubeziehen u.a. für die Nutzung erneuerbar erzeugter Energie auf dem Gebäudedach durch Verbraucher in der Nähe ebenso wie für die Wärmeversorgung z.B. durch eine Heizstation im Quartier.

Diese Erweiterung der Planungskonzeption und -möglichkeiten trägt dem Anspruch einer Quartiersschule auch in energiepolitischer Hinsicht Rechnung. Auch ist eine zugängliche und anschauliche Darstellung des Ertrags erneuerbarer Energie ein Gewinn  für das non-formale Lernen im Bereich der Umwelterziehung.“

Begründung:

Bisher sind die Bemühungen zur Ausrüstung der beträchtlichen Flach-Flächen der Schulneubauten für die Nutzung solarer Energie ohne Ergebnis geblieben. Einer der Gründe ist die mangelnde Wirtschaftlichkeit durch den geringen Eigenverbrauch der Gebäude besonders in der ertragreichsten Jahreszeit aufgrund der Schulferien.

Die energetische Nutzung im Umfeld der Schule kann die wirtschaftliche Attraktivität für Akteure im Stadtumfeld (Stadtwerke, Energiegenossenschaften u.a.) als mögliche Betreiber deutlich verbessern. Ein Beispiel hierfür: gegenüber dem in den letzten Jahren neu errichteten Gerda-Taro-Gymnasium befindet sich eine Radiologie mit einem regelmäßig hohen Strombedarf . . .

Im Zusammenhang der Diskussion des Gebäude Energie Gesetzes ist u.a. die zukünftige Wärmeversorgung im Quartier in den Blickpunkt gerückt. Insbesondere in Verbindung mit Schulneubauten aber auch Bestandssanierungen können Überlegungen zu Heizstationen und Nahwärmelösungen im Quartier für die Beteiligten daher sehr interessant werden.

Der pädagogische Nutzen bei geeigneter Veranschaulichung der gemeinsamen Gewinne versteht sich dabei von selbst.

Zum Kapitel „Entwässerung“ der Vorgaben zu baulichen Standards für Objekte der Stadt Leipzig, S. 38)

Änderung:

Das Regenwasser der Liegenschaft soll nach Möglichkeit auf dem Areal verdunsten und/oder oberflächennah versickern. Für die Bewässerung der Freianlagen wird Regenwasser in Zisternen und/oder Fallrohrregensammlern gesammelt.

Rückzug des Antrags am 15. November 2023
 
Der Änderungsantrag wurde aufgrund einer Neufassung der Vorlage, die einige unserer Punkte überflüssig gemacht hat, zurückgezogen.
Zur Neufassung liegen zwei neue Änderungsanträge unserer Fraktion vor, die verbliebene Anliegen abermals aufgreifen.

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