Änderungsantrag zur Vorlage „Vorplanung Komplexmaßnahme Straßenbahnneubaustrecke Mockauer Straße/Tauchaer Straße“

Änderungsantrag vom 10. März 2023 in der Neufassung vom 5. April

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

  1. Im Zuge der Planung der Komplexmaßnahme Straßenbahnneubaustrecke Mockauer Straße/Tauchaer Straße wird insbesondere hinsichtlich der Straßenbreite und der Anordnung der Gebäudestrukturen (neuer Schulstandort) alles dafür getan, die vorhandenen Baum- und Buschstrukturen zumindest weitgehend zu erhalten und als künftiges Straßenbegleitgrün / Freiflächen a. der Schule zu integrieren. Dabei ist auch die in dem Bereich zwischen Mockauer Post und Tauchaer Straße liegenden Abschnitt eine Eingleisigkeit der Straßenbahntrasse, ähnlich zur Dieskaustraße in Knautkleeberg, zu prüfen. Insbesondere ist die nötige Freifläche für das Schulgrundstück sicher zu stellen und dafür der Baumbestand Mockauer/Taucher Straße zu erhalten.
  2. In die Betrachtung ist der ebenfalls in Planung befindliche benachbarte Oberschulstandort hinsichtlich Grünerhalt einzubeziehen. Notwendige zu überplanende Grünstrukturen zugunsten der Verbreitung der Fahrbahn sind der Vorrang von Umpflanzungen sowie vor- bzw. frühzeitige Kompensation zwingend einzuhalten. Insgesamt darf keine dauerhafter Verlust von Grün erfolgen.
  3. Bäume, welche durch den Trassenneubau absehbar nicht erhalten werden können, sollen möglichst im nächsten Pflanzfenster nach Beschluss der Vorplanung wo möglich umgepflanzt oder, sofern eine Umpflanzung unmöglich ist, als notwendige Ersatzpflanzung bereits vorgenommen werden.

Begründung:

Die Neuverlegung der Straßenbahnstrecke ist auf einer Fläche geplant, die aktuell als zweispurige Straße mit jahrzehntealten Straßenbäumen dient. Genau benachbart plant die Stadt zudem einen Oberschulstandort in Mockau, wo sich aktuell ein seit Jahrzehnten gewachsener Park entwickelt hat. Entlang der verlängerten Mockauer Straße und auf dem Grundstück, auf dem die Oberschule geplant ist, befinden sich zahlreiche Bäume und Sträucher, deren Verlust zugunsten einer breiteren Straße und einer unglücklichen Gebäudeanordnung tragisch wäre. Hier muss im Zuge der Planung beider Maßnahmen alles dafür getan werden, um diese Grünstrukturen möglichst weitgehend zu erhalten und die Planung dergestalt auszurichten, dass Bäume und Sträucher einerseits in die Freiflächen integriert werden können und die Straßenraumanordnung ebenfalls diesen Umstand berücksichtigt.

Die Straße ist zwar eine Verbindungsstraße für den motorisierten Individualverkehr, wird jedoch sowohl durch Fuß- als auch Radverkehr sehr unterdurchschnittlich genutzt, da sich hierfür eher die östlichen und westlichen parallel verlaufenden Wege anbieten. Dadurch ist denkbar, dass man hier auf eine Verbreiterung des Straßenraumes auch unter Einbeziehung der künftigen Schienenbeziehung weitgehend verzichten könnte. Eine Förderunschädlichkeit ist dabei zu klären.

Falls der ein oder andere Baumstandort nicht zu halten ist, soll frühzeitig mit Umpflanzungen und raumnahen Kompensationsmaßnahmen begonnen werden, um die Umwelteingriffe möglichst gering zu halten und Lebensräume rechtzeitig zu verlagern, statt sie ersatzlos zu zerstören.

Beschluss der Ratsversammlung am 20. April 2023

Der Änderungsantrag wurde vom Stadtrat mit teils knapper Mehrheit aber dennoch in allen Punkten beschlossen.

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