Änderungsantrag zur wichtigen Angelegenheit: "Liebesinsel Leutzsch in städtischer Hand belassen"

Änderungsantrag zur Beschlussfassung in der Ratsversammlung am 22. Januar 2020:

  1. Das Flurstück 24/19 der Gemarkung Leutzsch verbleibt dauerhaft im Eigentum der Stadt Leipzig.
  2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, mit der DP GmbH einen städtebaulichen Vertrag in Bezug auf die Übernahme der Herstellung des “Stadtplatzes Leutzsch” sowie über die Übernahme der dann anfallende Folgen- und Pflegekosten (Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht) durch die DP GmbH, zu verhandeln. Der Freiflächenplan zur Gestaltung des Platzes ist Bestandteil des städtebaulichen Vertrages.
  3. Vor Abschluss des städtebaulichen Vertrages sind der Stadtrat sowie die interessierte Öffentlichkeit in einer Sitzung des Stadtbezirksbeirates Alt-West über die Freiflächengestaltung zu informieren. Das Magistralenmanagement Georg-Schwarz-Straße ist mit einzubeziehen.
  4. Der Entwurf des städtebaulichen Vertrages einschließlich des Freiflächenplans wird dem Stadtrat als Beschlussvorlage zur Entscheidung vorgelegt.

 
Begründung:


Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich ebenso wie der Stadtbezirksbeirat At-West für den Verbleib des sog. “Stadtplatzes Leutzsch” im Eigentum der Stadt Leipzig aus.

Auch die Stadtverwaltung stellt die im B-Plan Nr. 69.5 „Stadtplatz Leutzscher Rathaus“ festgesetzte öffentliche Grünfläche in ihrer Nutzbarkeit nicht in Frage und will die Herstellung des Leutzscher Stadtplatzes. Sie bringt damit unzweifelhaft zum Ausdruck, dass diese Fläche weiterhin zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt wird.

Gleichwohl wurde eine Baugenehmigung für das nachbarschaftliche Bauvorhaben „Errichtung einer Seniorenpflegeeinrichtung“ erteilt, die die Nutzbarkeit der öffentlichen Grünfläche einschränkt.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich dafür aus, dass die Stadtverwaltung mit der DP GmbH einen städtebaulichen Vertrag in Bezug auf die Übernahme der Herstellung des “Stadtplatzes Leutzsch” sowie über die Übernahme der dann anfallende Folgen- und Pflegekosten (Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht) durch die DP GmbH, verhandelt. Außerdem soll der Freiflächenplan zur Gestaltung des Platzes Bestandteil des städtebaulichen Vertrages werden.

Dies ist in ähnlich gelagerten Fällen, wenn es um Umfeldgestaltungen von privaten Bauvorhaben geht, das allgemein übliche Verfahren und der übliche Umgang zwischen Stadt und privaten Bauherren. Umso mehr irritiert die in keinster Weise nachvollziehbare Verkaufsabsicht des Oberbürgermeisters und des Liegenschaftsamtes.

Das nicht transparente Verfahren findet im Verwaltungsstandpunkt seinen Fortgang. Weder Vertragsentwurf noch die Freiflächengestaltung werden veröffentlicht. Im Gegensatz dazu wird jeder städtebauliche Vertrag öffentlich durch den Stadtrat beschlossen.

Vor Abschluss des städtebaulichen Vertrages sind deshalb der Stadtrat (FA Stadtentwicklung Bau, Umwelt und Ordnung, Grundstücksverkehrsausschuss) sowie die interessierte Öffentlichkeit in einer Sitzung des Stadtbezirksbeirates Alt-West über die Freiflächengestaltung zu informieren. Das Magistralenmanagement Georg-Schwarz-Straße ist mit einzubeziehen.

Wie üblich ist im weiteren Verfahren der endverhandelte Entwurf des städtebaulichen Vertrages einschließlich des Freiflächenplans dem Stadtrat als Beschlussvorlage zur Entscheidung vorgelegen.

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