Anfrage: Änderung der strategischen Liegenschaftspolitik
Gemeinsame Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Linke und SPD zur Beantwortung im Mai 2018
Die Neuausrichtung der Liegenschaftspolitik der Stadt Leipzig ist ein Thema, dem der Stadtrat bereits seit einiger Zeit besonderes Augenmerk widmet. Im Juli 2015 wurde VI-A-01297 „Änderung der strategischen Liegenschaftspolitik (Flächenbevorratung) - kein Verkauf (ehemals HP 097/15/16-01)“ im Sinne des Verwaltungsstandpunktes beschlossen. Der Verwaltungsstandpunkt griff auch den bereits aus dem Jahr 2013 stammenden Antrag „Übertragung städtisch verwalteter Wohnimmobilien an die LWB (V/A 461)“ auf. Inhalt des Beschlusses war, dass dem Stadtrat bis zum 1. Quartal 2016 eine Verwaltungsvorlage sowohl zum Verfahren, wie nicht-betriebsnotwendige Flächen kommunaler Beteiligungsunternehmen auf ihre Nutzbarkeit für stadtstrategische Ziele geprüft werden sollen, als auch zur Zusammenführung von wohnungspolitisch wichtigen Beständen bei der LWB vorgelegt werden soll. Dies ist bislang nicht geschehen, deshalb fragen wir:
- Wie sieht das Verfahren aus, durch das nicht-betriebsnotwendige Grundstücke kommunaler Beteiligungsunternehmen auf ihre stadtstrategische Bedeutung untersucht werden sollen (BP 2), und wann wird die entsprechende Vorlage ins Verfahren gehen?
- Mit Blick auf die Zusammenführung von Wohnungsbeständen bei der LWB (BP 3): Wann sollen die Immobilien übertragen werden, in welcher Form wird dies erfolgen (Gesellschaftereinlage oder Veräußerung) und wann wird dazu eine Vorlage an den Stadtrat gehen?
Schriftliche Antwort vom 18. Mai 2018
Wie sieht das Verfahren aus, durch das nicht-betriebsnotwendige Grundstücke kommunaler Beteiligungsunternehmen auf ihre stadtstrategische Bedeutung untersucht werden sollen (Beschlusspunkt 2), und wann wird die entsprechende Vorlage ins Verfahren gehen?
Die Stadt hat bereits 2016 für alle Beteiligungsunternehmen, bei denen sie Alleingesellschafterin ist, Gesellschafterbeschlüsse über die "Informationspflicht über geplante Transaktionen im Zusammenhang mit Liegenschaften" gefasst. Danach haben diese frühzeitig die Stadt auch unterjährig über nicht betriebsnotwendige Flächen bzw. diesbezüglich geplante Transaktionen zu informieren. Die seither mitgeteilten Bestände werden jeweils von der Verwaltung in allen Bereichen auf Bedarfe geprüft und gegebenenfalls der Erwerb verhandelt. Werden keine Bedarfe identifiziert, wird dies den jeweiligen Unternehmen mitgeteilt, die dann wieder frei über die Liegenschaften verfügen können. Das bereits eingerichtete Regelverfahren ist Gegenstand einer noch zu beschließenden Dienstanweisung. Nach deren Beschluss wird das Verfahren auch dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben.
Wann sollen die Immobilien übertragen werden, in welcher Form wird dies erfolgen (Gesellschaftereinlage oder Veräußerung) und wann wird dazu eine Vorlage an den Stadtrat gehen?
Nach Begutachtung der Möglichkeiten einer Übertragung der Wohnimmobilien wurden in den Jahren 2016 und 2017 in der Verwaltung und mit der LWB und der Saatzucht Plaußig verschiedene Möglichkeiten diskutiert. Aufgrund der Entwicklung des Immobilienmarkts und der Aktualisierung der Eigentümerziele der LWB hat die Verwaltung den zunächst beabsichtigten Verkauf derzeit zurückgestellt. Derzeit laufen noch umfassende Prüfungen, auch bezüglich etwaiger Einlage in die Kapitalrücklage des Unternehmens. Dabei sind gesellschafts-, steuer- und beihilferechtliche Fragen zu klären und die daraus resultierenden wirtschaftlichen Effekte auf Stadt und Unternehmen abzuschätzen.
Sobald die Ergebnisse vorliegen, wird eine entsprechende Vorlage an den Stadtrat erarbeitet. Aufgrund des Umfangs der erforderlichen Prüfung ist damit frühestens Ende des III. Quartals 2018 zu rechnen.
Zur weiteren Vorbereitung ist zunächst beabsichtigt, die Verwaltertätigkeit für den städtischen Bestand ab 01.01.2019 an die LWB abzugeben. Die Modalitäten dafür werden derzeit abgestimmt. Eine entsprechende Vorlage wird im II. Halbjahr 2018 eingereicht.