Anfrage: Öffentlichkeit und Transparenz des Tierschutzbeirats

Anfrage vom 05. September 2018 zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 19. September

Fachbeiräte sollen den Oberbürgermeister und den Gemeinderat  (gemäß § 47 SächsGemO) bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen. Sie tagen in der Regel öffentlich und beziehen externen Sach- und Fachverstand in ihre Beratungen ein. Die Angelegenheiten und der Geschäftsgang der Beiräte sind in Geschäftsordnungen geregelt. Viele Beiräte arbeiten engagiert und ihre Beratungen bringen Probleme der Stadt zur Lösung.
Die Arbeit des Tierschutzbeirats lässt diesbezüglich keinen Eindruck zu, denn hinsichtlich der Transparenz nach außen und innerer Zusammenarbeit gibt es erhebliche Defizite. Online sind auf www.leipzig.de sowie im Ratsinforationssystem Allris kaum Informationen über die Arbeit des Beirats abrufbar. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte sich zwischenzeitlich um die Veröffentlichung von Sitzungsterminen im Kalender sowie der öffentlichen Protokolle bemüht, ohne Ergebnis.
Wir fragen an:

  1. Welche Vorgaben sind an die Geschäftsführer*innen der Fachbeiräte hinsichtlich der Veröffentlichung von Terminen, Einladungen und der Protokolle von öffentlichen Sitzungen über die Presse, im Amtsblatt und online im Kalender der Stadt und unter Allris gestellt? Wer ist zuständig, die Umsetzung der Vorgaben zu kontrollieren?
  2. Warum gibt es für die Jahre 2016, 2017 und 2018 vom Tierschutzbeirat keinerlei elektronisch abrufbare Unterlagen, wie Tagesordnungen oder Protokolle, obwohl es sich bei dem Ratsinformationssystem um ein Recherchesystem handelt, das Unterlagen der Ratsversammlung und ihrer Gremien ab 01.09.2014 beinhaltet? Wann wird das nachgeholt werden?
  3. Warum sind die Unterlagen der Tierschutzbeirats auch nicht im alten Ratsinformationssystem eris für die Jahre 2010 (keine Unterlagen für 3 von 4 Sitzungen), 2012 (keine Unterlagen für 1 von 3 Sitzungen), 2013 und 2014 eingearbeitet? Wann wird das nachgeholt werden?
  4. Welche Fachbeiräte fertigen einen Jahresbericht über die behandelten Themen und deren Ergebnisse an? Warum wird das unterschiedlich gehandhabt?

Antwort der Verwaltung:

Vorab allgemeiner Hinweis: Mit der Vorlage DS 789/14 wurde dem Stadtrat in der Ratsversammlung am 15. April 2015 ein Bericht über die Evaluierung der Tätigkeit der Beiräte vorgelegt.

Zu Frage 1:

Mit Beschluss des Stadtrates zur Einführung des elektronischen Ratsinformationssystems Allris wurde die Grundlage für die Veröffentlichung von Sitzungsdaten der Gremien geschaffen. Bei der Stadt Leipzig bestehen nach Hauptsatzung aktuell der Kleingartenbeirat, der Behindertenbeirat, der Kinder- und Familienbeirat, der Seniorenbeirat, der Beirat für Tierschutz, der Beirat für Gleichstellung, der Migrantenbeirat und der Jugendbeirat.

Die Fachbeiräte wurden nicht nach einem einheitlichen Muster durch den Stadtrat beschlossen. Sie unterscheiden sich in ihrer Mitgliederzusammensetzung und vor allem in der unterschiedlichen Ausstattung mit Personal und Sachmitteln. Gemäß §21 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig regeln die Beiräte ihren Geschäftsgang selbst. Schriftliche verbindliche Vorgaben für alle Beiräte existieren nicht. Bestrebungen, die entsprechenden Regelungen der Hauptsatzung und die nachfolgende Geschäftsordnung des Stadtrates anzupassen, sind noch nicht abgeschlossen. Die Verantwortung für die Gremienbetreuung liegt in den Fachbereichen. Die organisatorisch dezentral angesiedelten Gremienbetreuer von beschließenden Ausschüssen, Betriebsausschüssen und Beiräten wurden und werden nach Bedarf vom BfR in der Anwendung des Systems - und damit zur Veröffentlichung von Terminen, Einladungen und Protokollen - geschult.

Gemeinsame Beantwortung der Fragen 2 und 3:
Gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Tierschutzbeirates vom 24.02.1999 und § 4 der Geschäftsordnung des Tierschutzbeirates vom 16.01.2008 ("Geschäftsführung") werden die Geschäfte des Beirates in enger Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und der / dem gewählten Vorsitzenden geführt. In Absatz 2 sind die Aufgaben benannt: Anfertigung der Einladungen und Festlegungsprotokolle der Sitzungen, die schriftliche Ausfertigung der Empfehlungen des Beirates und die Versendung der schriftlichen Arbeitsunterlagen an die Mitglieder und deren Stellvertreter. Diesen Aufgaben ist die Geschäftsführung im Sinne des Ausschusses nachgekommen. Die Veröffentlichung der Protokolle in den elektronischen Informationssystemen der Stadt Leipzig ist nicht Gegenstand des Aufgabenkatalogs und wurde vom Ausschuss bislang nicht für erforderlich erachtet. Die Protokolle der Tierschutzbeiratssitzungen können jederzeit nachgereicht werden. Ein Einpflegen der Protokolle ist auch im Nachhinein möglich.
 

Zu Frage 4:
Eine verbindliche Vorgabe für alle Beiräte existiert nicht. Den Beiräten steht es frei, zu entscheiden, ob sie einen Jahresbericht erstellen.

So wird ein Jahresbericht vom Seniorenbeirat erstellt (bis 2010 Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln, seitdem wird der Bericht auf freiwilliger Basis fortgeführt.

Behindertenbeirat, Kleingartenbeirat sowie Jugendbereit fertigen keinen Jahresbericht. Die Geschäftsordnung des Tierschutzbeirates sieht ebenfalls keinen Jahresbericht vor. Der Kinder- und Familienbeirat informiert in regelmäßig erscheinenden Newslettern über seine Arbeit und erstellt regelmäßig einen Bericht zum Ende der jeweiligen Wahlperiode. Dieser ist auch öffentlich unter „Downloads“ auf der Seite des Kinder- und Familienbeirates einsehbar.

(Für die übrigen Beiräte liegen aus den geschäftsführenden Ämtern keine Angaben vor.)

Der Migrantenbeirat der Stadt Leipzig legt - entsprechend § 1 Abs. 4 seiner Geschäftsordnung - dem Oberbürgermeister und dem Stadtrat im zweijährigen Rhythmus einen Tätigkeitsbericht vor.

Zurück