Anfrage: 36°C und es wird noch heißer

Anfrage vom 20. August 2026

Link zur Anfrage im Ratsinformationssystem

Die Hitzewellen im Juni, Juli und August hat auch in Leipzig Rekorde gebrochen. Die Leipziger*innen ächzten unter der Hitze, die Straßenbahn fiel aus, und doch musste das Leben irgendwie weiter gehen. Der Klimawandel schreitet voran, das ist bekannt. Hitzeereignisse häufen sich und damit auch die daraus folgenden Probleme.

Die Antwort auf unsere dringliche Anfrage vom Juni 2026 VIII-DF-03167-AW-01 “Nach der Hitze ist vor der Hitze - Klimawandelanpassung in Leipzig nach den jüngsten Hitzerekorden" macht deutlich, welche Aufgaben noch vor der Stadt stehen bezüglich der Hitzeanpassung für die Zukunft.

Ergänzend zu dieser dringlichen Anfrage möchten wir daher fragen:

  1. Die Antwort auf die dringliche Anfrage kündigt eine Vorlage zur Konkretisierung der folgenden Klimaanpassungsmaßnahmen an. Wann wird die Vorlage VIII-DS-01506 - Finanzierung von Maßnahmen zur Klimaanpassung 2026 dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt?
  2. In der Antwort auf VIII-DF-03167 wird deutlich, dass es an vielen Stellen an personellen und finanziellen Ressourcen für weitergehende Klimaanpassungs- und Hitzeschutzmaßnahmen fehlt. Im Prolog der Antwort steht: “Es erscheint angezeigt, die bisherigen Aktivitäten der Stadtverwaltung im Bereich Klimaschutz zu stärken und in die Klimaanpassung zu investieren.” Vor dem Hintergrund der zunehmenden Erwärmung und der diesjährigen Hitzerekorde: Wie schätzt die Stadtverwaltung rückblickend die Reduzierung des Budgets für Maßnahmen der Klimaanpassung von 1 Mio. Euro auf 300.000 Euro in 2025 und von 3 Mio. Euro auf 1,7 Mio. Euro in 2026 ein? Welche Konsequenzen zieht die Stadt daraus für die kommende Haushalts- und Stellenplanung?
  3. Wie wird die Einschätzung gegenüber der Presse zur Ablehnung von Nebelduschen wegen kalkhaltigen Wassers und der Legionellengefahr fachlich untermauert? Was unterscheidet sich in Leipzig im Vergleich zur Situation anderer Städte, die Nebelduschen an Hitzetagen einsetzen und wie kann man den genannten Hinderungsgründen begegnen, um solche wirksamen Maßnahmen dennoch umzusetzen?
  4. Welche Verschattungsmaßnahmen für Fußgängerzonen und öffentlichen Straßenraum werden derzeit geprüft oder geplant?
  5. Wie kommt die Stadt mit der Neu- und Ersatzpflanzung von Bäumen sowie Schutz und (Förderung von) Neuanpflanzung von Fassadengrün voran? welche Zahlen wurden in 2025 und 2026 bislang erreicht und was ist das Ziel für dieses Jahr und welche Budgets stehen laut beschlossenem Haushalt und im Zuge der geltenden Haushaltssperre tatsächlich zur Verfügung? Wann wird die Fortschreibung des Straßenbaumkonzepts vorgelegt?
  6. In welcher Höhe rechnen die LVB mit Reparaturkosten für die durch Schmelzen der Fugenmasse entstandenen Schäden?
  7. In der Antwort zur dringlichen Anfrage heißt es zu Frage 3: “Hitzeaktionsplan 2024-2026 (HAP) bislang kein Instrument des umfassenden, unmittelbaren Bevölkerungsschutzes bei akuter extremer Hitze”. Ist für die nächste Fortschreibung eine Weiterentwicklung zu einem wirksamen Instrument geplant? Wenn ja, wann wird der Entwurf vorgelegt? Wenn nein, warum nicht? Welche Dezernate / Ämter / Akteur*innen werden in die Fortschreibung mit einbezogen?

Antwort vom 1. September 2026

  1. Die Antwort auf die dringliche Anfrage kündigt eine Vorlage zur Konkretisierung der folgenden Klimaanpassungsmaßnahmen an. Wann wird die Vorlage VIII-DS-01506 - Finanzierung von Maßnahmen zur Klimaanpassung 2026 dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt?

Die im ALLRIS hinterlegte Beratungsfolge (Stand 28.08.2026, 13:07 Uhr) sieht folgenden Zeitplan vor: Die Vorlage wurde am 28.07.2026 vom Oberbürgermeister bestätigt. Sie wird am 07.09.2026 als Information dem gemeinsamen Gremium SBB/OR zur Kenntnis gegeben, am 08.09.2026 wird sie in erster Lesung im FA UKO behandelt und geht nach der notwendigen 2. Lesung im FA UKO der Ratsversammlung zur Beschlussfassung zu. Ziel ist die Behandlung im Stadtrat am 30.09.2026.

  1. In der Antwort auf VIII-DF-03167 wird deutlich, dass es an vielen Stellen an personellen und finanziellen Ressourcen für weitergehende Klimaanpassungs- und Hitzeschutzmaßnahmen fehlt. Im Prolog der Antwort steht: “Es erscheint angezeigt, die bisherigen Aktivitäten der Stadtverwaltung im Bereich Klimaschutz zu stärken und in die Klimaanpassung zu investieren.” Vor dem Hintergrund der zunehmenden Erwärmung und der diesjährigen Hitzerekorde: Wie schätzt die Stadtverwaltung rückblickend die Reduzierung des Budgets für Maßnahmen der Klimaanpassung von 1 Mio. Euro auf 300.000 Euro in 2025 und von 3 Mio. Euro auf 1,7 Mio. Euro in 2026 ein? Welche Konsequenzen zieht die Stadt daraus für die kommende Haushalts- und Stellenplanung?

Auf Grund der Sperrung des Budgets im Haushaltsjahr 2025 im Ergebnis der Haushaltsgenehmigung durch die Landesdirektion Sachsen und erst späten Freigabe anteiliger Mittel für die Errichtung von Trinkbrunnen, konnten bereits geplante Maßnahmen 2025 nicht umgesetzt werden, die zur Minderung der hohen Belastungen der Hitzewellen in diesem Sommer substanziell beigetragen hätten. Die freigegebenen Mittel für die Trinkbrunnen konnten nicht mehr vollständig ausgegeben werden, da die Errichtung der Brunnen innerhalb frostfreier Zeit stattfinden muss.

Als Konsequenz wurde für 2026 das Kriterium „Anteilige Finanzierung der Maßnahme durch Förderungen Dritter und Finanzierung lediglich des Eigenanteils durch dieses Budget“ bei der Maßnahmenpriorisierung ergänzt, um mit dem reduzierten Budget dennoch möglichst viele Maßnahmen finanzieren zu können. Für eine Vielzahl der geplanten Maßnahmen wird eine Förderung beantragt und somit die städtischen Mittel vervielfacht.

Für den kommenden Doppelhaushalt sind grundsätzlich keine neuen Mehrbedarfe beim Personal sowie Haushalt vorgesehen. Geschuldet ist dies der aktuellen Haushaltssituation. Personelle Mehrbedarfe im freiwilligen Bereich werden ausgeschlossen. Entsprechend der aktuellen Haushaltsplanung stehen in den betroffenen Haushaltsjahren 1,0 Mio. EUR als Planansatz zur Verfügung. In der Haushaltsklausur am 30.03.2026 wurde festgelegt, dass davon je ein Drittel im Amt für Umweltschutz, im Dezernat VI und Dezernat VII zu verausgaben ist. Die Koordination dessen findet weiterhin im Amt für Umweltschutz statt.

Ergänzend zum Budget für Klimaanpassungsmaßnahmen, welches insbesondere für öffentliche Einrichtungen zur Verfügung steht, werden mit dem Förderprogramm naturbasierte Lösungen zur Klimaanpassung jährlich mit 800.000 EUR Maßnahmen im privaten Sektor unterstützt. Für die generelle stadträumliche Planung gilt:

Es ist festzustellen, dass die zunehmende Häufigkeit und Intensität von Hitzeereignissen den Handlungsbedarf zur Klimaanpassung im öffentlichen Straßen- und Verkehrsraum weiter erhöht. Für die Umsetzung von Maßnahmen zur Hitzeanpassung sind finanzielle und personelle Ressourcen notwendig, die mit Blick auf die Haushaltskrise nur im Rahmen einer Gesamtabwägung über alle Aufgaben und Dienstleistungen einer Stadtverwaltung priorisiert werden können. Dies betrifft insbesondere die klimaangepasste Gestaltung und Unterhaltung des öffentlichen Straßenraums, die Erst- und Ersatzpflanzungen von Straßenbäumen, die Schaffung und Sicherung verschatteter Aufenthaltsbereiche und Wegebeziehungen sowie Maßnahmen zur Entsiegelung und Verbesserung der Verdunstungsleistung. Eine Reduzierung verfügbarer finanzieller Mittel führt entsprechend dazu, dass Maßnahmen priorisiert, zeitlich gestreckt oder zunächst auf planerische bzw. konzeptionelle Arbeiten beschränkt werden müssen.

  1. Wie wird die Einschätzung gegenüber der Presse zur Ablehnung von Nebelduschen wegen kalkhaltigen Wassers und der Legionellengefahr fachlich untermauert? Was unterscheidet sich in Leipzig im Vergleich zur Situation anderer Städte, die Nebelduschen an Hitzetagen einsetzen und wie kann man den genannten Hinderungsgründen begegnen, um solche wirksamen Maßnahmen dennoch umzusetzen?

Zu Teilfrage 1 („Wie wird die Einschätzung gegenüber der Presse zur Ablehnung von Nebelduschen wegen kalkhaltigen Wassers und der Legionellengefahr fachlich untermauert?“)

Eine Gefährdung durch Legionellen ist immer dann potenziell gegeben, wenn bestimmte Bedingungen vorliegen. Das sind einerseits erhöhte Temperaturen und Verweilzeiten des Wassers im betrachteten System, die zu deren Vermehrung geeignet sind. Bei einer „Nebeldusche“ wird Trinkwasser gezielt in sehr kleine Tröpfchen zerstäubt. Genau dieser Expositionsweg ist für Legionellen relevant: Legionellenhaltige, lungengängige Aerosole können eingeatmet werden und eine Legionärskrankheit auslösen

Von öffentlicher Seite (z. B. RKI) wird ausdrücklich die Limitierung von Aerosolkontakten als eine Möglichkeit der Prävention von ambulant erworbenen Pneumonien benannt.

Der potenziellen Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch Legionellen trägt die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der Anlage 3 Teil II Rechnung, indem sie für Legionellen einen technischen Maßnahmewert vorgibt. Bei dessen Erreichen sind vom Betreiber entsprechende Maßnahmen zum Gesundheitsschutz zu veranlassen. Die TrinkwV schreibt auch vor, dass der Betreiber regelmäßig das Wasser in der Trinkwasserinstallation auf die Konzentration an Legionellen untersuchen lassen und die Nutzer wie z. B. Mieter über die Ergebnisse informieren muss. Die TrinkwV stellt die Umsetzung der Vorgaben aus der EU-Trinkwasserrichtlinie und aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) dar. Das IfSG gibt vor, dass die Wasserbeschaffenheit (in Bezug auf Trink- und Badewasser) so sein muss, dass eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. Die Erfüllung wird in der TrinkwV, wie bei anderen Vorgaben auch, unterstellt, wenn die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. Für das Thema Legionellen gibt es das DVGW-Arbeitsblatt W 551:2004-04 „Trinkwassererwärmungs- und Trinkwasserleitungsanlagen - Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums - Planung, Errichtung, Betrieb und Sanierung von Trinkwasser Installationen“.

Bei den angesprochenen Verneblungsanlagen gibt es im Gegensatz dazu bisher keinerlei entsprechendes Regelwerk zu Planung, Errichtung und Betrieb, um eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch Legionellen ausschließen und damit die Grundforderung des IfSG erfüllen zu können. Um eine Gefährdung durch das Vorhandensein von Legionellen abschätzen zu können, sind z. B. auch Beprobung des zu vernebelnden Wassers erforderlich. Hierfür gibt es derzeit keine geeigneten Probeentnahmemöglichkeiten. Inwieweit die Konzentrationswerte der TrinkwV bzw. des W 551:2004-04 auch für das Wasser in Verneblungsanlagen gelten, kann nicht beurteilt werden. Das müssen Mediziner und Hygieniker festlegen. Dabei spielen Faktoren wie z. B. die Größe der Aerosolteilchen und Aufnahmemenge im Einflussgebiet der Anlagen im Vergleich zu denen im Bereich der Warmwassernutzung in der Trinkwasserinstallation eine Rolle. Weiterhin muss von Hygienikern bewertet werden, ob die zu erarbeitenden Konzentrationsvorgaben auch für die besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen eine ausreichende Sicherheit darstellen, die besonders bei großer Hitze geschützt werden sollen.

Die Wasserversorgungsunternehmen in Deutschland setzten sich mit dem Thema auseinander und wünschen sich klare einheitliche Vorgaben. Daher gibt es, was das technische Regelwerk betrifft, inzwischen Entwicklungen, die es abzuwarten gilt. Aktuell wird beim Deutschen Verein des Gas- und Wasserfachs e.V. (DVGW) als Regelwerksgeber an der Erstellung des Merkblattes W 274-2 (M) „Vernebelung von Trinkwasser“ gearbeitet. Eine abschließende Bewertung der Legionellengefahr obliegt den zuständigen Gesundheitsbehörden.

Das Leipziger Gesundheitsamt sieht die Betriebsweise von „Nebelduschen“ an Hitzetagen als besonders kritisch an, da gerade an heißen Tagen eine solche Anlage hygienisch in einen ungünstigen Bereich geraten kann:

  • hohe Umgebungstemperaturen,
  • Erwärmung von Leitungen und Armaturen,
  • zeitweise oder nächtliche Stillstände,
  • geringe Wasserentnahme außerhalb der Nutzungszeiten,
  • eventuell längere Verweilzeiten des Wassers in Leitungen,
  • anschließend intensive Vernebelung.
  • Legionellen können sich insbesondere bei Temperaturen im Bereich von etwa 25–45 °C vermehren
  • Aufenthaltszeit des Wassers und Biofilm im System sind weitere begünstigende Faktoren für wasserbürtige Keime.

Das bedeutet, dass die Anlagen gerade dann betrieben werden, wenn die thermischen Bedingungen für mikrobielles Wachstum besonders günstig sind.

Das eigentliche Problem ist die relevante Gefährdung durch die Kombination aus vermehrungsfähigen Mikroorganismen + stagnierendem/temperierten Wasser + Aerosolbildung + inhalative Exposition.

Dazu kommt, dass eine „Nebeldusche“ nicht einfach nur eine „kleine Dusche“ ist, denn die letzten Zentimeter der Installation können hygienisch entscheidend sein:

  • kleine Querschnitte,
  • geringe Durchflussmengen,
  • feine Düsen,
  • Oberflächen mit Biofilmbildung,
  • schwer zugängliche Komponenten,
  • Rückstände und Ablagerungen,
  • möglicherweise Rückfluss aus dem Umfeld.

Die eigentliche mikrobiologische Qualität des Wassers an der Düse kann deshalb von der Qualität des Wassers am Installationsanfang erheblich abweichen!

Bei einer privaten Dusche kennt man den Betreiber, das Nutzungsprofil und die Temperaturen im System.

Bei einer öffentlichen „Nebeldusche“ ist das wesentlich schwieriger.

  •     Es kommen beliebig viele und wechselnde Personen mit der Anlage in Kontakt.
  •     Dadurch entsteht eine epidemiologisch ungünstige Situation, d. h. ein möglicher Expositionsherd trifft auf eine nicht kontrollierbare exponierte Population.

Das ist aus Sicht des öffentlichen Gesundheitsschutzes wesentlich relevanter als bei einer betrieblichen Anlage mit wenigen bekannten Nutzern.

Die Härte des in Deutschland verteilten Trinkwassers ist je nach Region sehr unterschiedlich. Es gibt in der TrinkwV dazu keine Grenzwerte oder andere Vorgaben. Das von den Leipziger Wasserwerken in der Stadt Leipzig verteilte Trinkwasser hat je nach Anteil aus den 4 eigenen Wasserwerken und über die Fernwasserversorgung Elbaue/Ostharz bereitgestellten Trinkwassers eine nur geringfügig variierende Härte. Sie liegt an der Grenze von „mittel“ zu „hoch“. Zur Einordnung dienen die Vorgaben des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz - WRMG), welches in § 9 drei Härtebereiche unterscheidet. Härtebereich „weich“ (weniger als 1,5mmol/l Calciumcarbonat), „mittel“ (zwischen 1,5 und 2,5 mmol/l Calciumcarbonat) und „hart“ (mehr als 2,5mmol/l Calciumcarbonat). Je nach Versorgungsgebiet liegt demnach die Härte des Trinkwassers leicht unter 2,5 mmol/l Calciumcarbonat oder etwas darüber. Die Härte ist der maßgebliche Faktor für die Ausfällung von Calciumcarbonat aus dem Trinkwasser. Weitere Faktoren sind Temperatur des Wassers, Steigerung der Konzentration durch Verdunstung und Störung des Kalk-Kohlensäure-Gleichgewichts durch Ausgasen von im Wasser befindlicher Kohlensäure.

Dementsprechend ist das Potential von Kalkausfällungen auch von Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich. Bei einer Trinkwasserversorgung mit sehr weichem Wasser, wie z. B. bei aufbereitetem Gebirgswasser, ist es deutlich geringer als bei Grundwasser als Trinkwasserressource. So hat die Stadt Wien durch die Alpquellen bedingt eine deutlich niedrigere Wasserhärte als Leipzig. Bei hartem Trinkwasser können Ausfällungen von Kalk nur durch intensive Reinigung nachträglich wieder entfernt werden. Eine grundsätzliche Verhinderung wäre nur durch entsprechende zusätzliche Aufbereitungsmaßnahmen (Enthärtung) möglich. Der dafür notwendige Aufwand wäre jedoch sehr hoch.

Zu Teilfrage 2 („Was unterscheidet sich in Leipzig im Vergleich zur Situation anderer Städte, die Nebelduschen an Hitzetagen einsetzen?“)

Leipzig hat umweltmedizinisch gut ausgebildetes Personal (Hygieneinspektoren und ärztliches Personal) für die Gefahrenabwehr.

Die Härte des in Leipzig verteilten Trinkwassers liegt im mittleren bis hohen Bereich. Städte wie Wien und Dresden, die Nebelduschen bereits installiert haben bzw. testweise betreiben, liegen deutlich unter den Leipziger Werten.

Zu Teilfrage 3 („Wie kann man den genannten Hinderungsgründen begegnen, um solche wirksamen Maßnahmen dennoch umzusetzen?“)

Mindestforderungen für öffentliche „Nebelduschen“, wenn man solche Anlagen trotzdem betreiben möchte, wären:

  1. klare Verantwortlichkeiten
  2. ausreichend finanzielle und materielle Ausstattung
  3. Verfügbarkeit von fachlich versiertem Wartungspersonal
  4. eigenständiges hygienisches Betriebskonzept
  5. definierter Wasserquelle
  6. Vermeidung von Stagnation
  7. kontrollierte Temperaturführung
  8. hygienegerechte Leitungsführung
  9. geeignete, desinfizierbare Düsen
  10. Rückflussschutz
  11. regelmäßige Spülung
  12. regelmäßige Reinigung und Desinfektion
  13. definiertes Wiederanfahrverfahren nach Stillstandszeiten
  14. mikrobiologisches Monitoring entsprechend dem konkreten Risikoprofil
  15. Dokumentation von Wartung und Betriebszeiten
  16. sofortiges Abschalten bei hygienischen Auffälligkeiten

Bei größeren bzw. komplexeren Anlagen muss zusätzlich geprüft werden, ob weitere Anforderungen aus dem einschlägigen technischen bzw. immissionsschutzrechtlichen Regelwerk greifen. Für Aerosolemissionen aus bestimmten technischen Wassersystemen existiert beispielsweise die 42. BImSchV; das UBA weist ausdrücklich darauf hin, dass solche Anlagen wegen möglicher legionellenhaltiger Aerosole besonderen Anforderungen unterliegen.

Die Stadtverwaltung bestätigt in der Gesamtschau grundsätzlich die hohe Wirksamkeit von Nebelduschen zur Abkühlung, unterstreicht jedoch, dass die Wirksamkeit sehr lokal begrenzt bleibt. Der finanzielle und personelle Mehraufwand von Nebelduschen wurde den sehr lokalen Effekten gegenübergestellt. In der aktuellen Haushaltslage setzt die Stadtverwaltung daher zunächst auf die Beschaffung von mehreren „einfachen“ Trinkbrunnen gegenüber der Beschaffung von sehr wenigen Nebelduschen. Ein möglichst dichtes Trinkbrunnennetz wird aktuell der Versorgung von nur einzelnen zentralen Orte mit Nebelduschen vorgezogen. Die Praxis zeigt, dass Menschen die vorhandenen Trinkbrunnen ohnehin nicht nur zum Trinken, sondern auch zum Befeuchten von Armen und Nacken nutzen und so eine den Nebelduschen ähnliche Wirksamkeit geschafft werden kann.

  1. Welche Verschattungsmaßnahmen für Fußgängerzonen und öffentlichen Straßenraum werden derzeit geprüft oder geplant?

Die Stadtverwaltung betrachtet verschiedene Möglichkeiten zur Verbesserung der Verschattung und Aufenthaltsqualität im öffentlichen Straßen- und Verkehrsraum. Eine zentrale und langfristig wirksame Maßnahme stellt die Neu- und Ersatzpflanzungen von Straßenbäumen dar. Darüber hinaus können, abhängig von den jeweiligen räumlichen und funktionalen Rahmenbedingungen, beispielsweise bauliche Verschattungselemente, mobile bzw. temporäre Verschattungslösungen oder die Integration von Verschattung in die Gestaltung von Straßenräumen und Plätzen zum Einsatz kommen. Bei der Umsetzung sind neben dem Klimaanpassung-Effekt insbesondere die vorhanden Leitungsräume, Anforderungen des Fuß- und Radverkehrs, Barrierefreiheit, Rettungswege, Straßenverkehrsfläche sowie die Unterhaltung und langfristige Bewirtschaftung zu berücksichtigen. Innovative Ansätze zur Verschattung werden zudem im Rahmen zukünftiger Bau- und Infrastrukturvorhaben, beispielsweise im Zusammenhang mit dem BMH, geprüft.

Darüber hinaus werden aktuell gemeinsam mit den zuständigen Fachabteilungen und der LVB im Rahmen der AG „Hitzeanpassung im ÖPNV“ Möglichkeiten zur Verbesserung der Verschattung an Fahrgastunterständen geprüft. Die dabei entwickelten Ansätze können perspektivisch auch auf andere geeignete Bereiche des öffentlichen Raums übertragen werden.

Auch im Rahmen der Erarbeitung des Blau-Grünen Baukastens wurden verschiedene konstruktive Verschattungslösungen, beispielsweise Pergolen bzw. Überschirmungen auf Plätzen sowie begrünte bzw. mit Gründächern kombinierte Konstruktionen, betrachtet. Bei der Übertragung solcher Ansätze auf den öffentlichen Raum sind neben den funktionalen und klimatischen Anforderungen auch stadtgestalterische, denkmalpflegerische und räumliche Belange zu berücksichtigen.

Erwähnenswert scheint exemplarisch folgende Planung:

Georg-Schuhmann-Straße von Böhmestraße bis Chausseehaus (VII-DS-09678)

Hier sind sowohl eine hohe Anzahl an Straßenbäumen als auch eine dezentrale Niederschlagswasserversickerung vorgesehen. Der gesamte Straßenraum wird mit diesen Maßnahmen maßgeblich resilienter gegenüber Hitzewellen, wie sie in diesem Jahr in Leipzig stattfanden.

  1. Wie kommt die Stadt mit der Neu- und Ersatzpflanzung von Bäumen sowie Schutz und (Förderung von) Neuanpflanzung von Fassadengrün voran? Welche Zahlen wurden in 2025 und 2026 bislang erreicht und was ist das Ziel für dieses Jahr und welche Budgets stehen laut beschlossenem Haushalt und im Zuge der geltenden Haushaltssperre tatsächlich zur Verfügung? Wann wird die Fortschreibung des Straßenbaumkonzepts vorgelegt?

Im Jahr 2025 erfolgten 343 Erst- und 398 Nachpflanzungen von Straßenbäumen sowie     402 Pflanzungen von Bäumen in Grün- und Parkanlagen. Im Jahr 2026 erfolgten im Frühjahr 384 Pflanzungen von Straßenbäumen sowie 189 Pflanzungen in Grün- und Parkanlagen. Die Entwicklung des Straßenbaumbestandes ist unter https://www.leipzig.de/leben-in-leipzig/natur-und-umwelt/umweltdaten  veröffentlicht.

Insgesamt standen dem Amt für Stadtgrün und Gewässer im Jahr 2025 Haushaltsmittel in Höhe von 1.500.000 EUR und in 2026 in Höhe von 1.800.000 EUR zur Verfügung.

Darüber hinaus konnten Fördermittel über das KfW-Programm "Natürlicher Klimaschutz in Kommunen" mit einer Förderquote von 80% eingeworben werden. Für Baumpflanzungen in den Jahren 2024 bis 2026 stehen 1.493.359 EUR sowie 114.736 EUR für die mehrjährige Entwicklungspflege bis 2029 zur Verfügung. Für weitere Baumpflanzungen von 2025 bis 2027 wurden 1.892.125 EUR und zusätzlich 223.497 EUR für die mehrjährige Entwicklungspflege bis 2030 bewilligt.

Die Fortschreibung des Straßenbaumkonzept wird derzeit erarbeitet und voraussichtlich in 2027 vorgelegt.

Bezüglich der Förderung von Fassadenbegrünung wird auf die Beantwortung der Frage 2 - Förderprogramm für naturbasierte Lösungen zur Klimaanpassung - verwiesen.

  1. In welcher Höhe rechnen die LVB mit Reparaturkosten für die durch Schmelzen der Fugenmasse entstandenen Schäden?

Eine finale Auswahl der Technologie für eine möglicherweise präventive Behandlung der Fugen sowie eine darauf bezogene belastbare Preisannahme liegen derzeit noch nicht vor. Weitere Mehrkosten, die sich aus möglicherweise erforderlichen Anpassungen der Gleisbauweise bzw. der eingesetzten Materialien ergeben können, werden nach Vorlage des Gutachtens bewertet. In der Gesamtbetrachtung ergibt sich nach gegenwärtig vorläufigem Stand ein potenzieller Schaden von 2,3 - 4,5 Mio. EUR.

  1. In der Antwort zur dringlichen Anfrage heißt es zu Frage 3: “Hitzeaktionsplan 2024-2026 (HAP) bislang kein Instrument des umfassenden, unmittelbaren Bevölkerungsschutzes bei akuter extremer Hitze”. Ist für die nächste Fortschreibung eine Weiterentwicklung zu einem wirksamen Instrument geplant? Wenn ja, wann wird der Entwurf vorgelegt? Wenn nein, warum nicht? Welche Dezernate / Ämter / Akteur*innen werden in die Fortschreibung mit einbezogen?

Wie bereits im Umsetzungsbericht zum Hitzeaktionsplan formuliert ist für die Umsetzung vieler Maßnahmen sowie die Koordination, Evaluation und Fortschreibung ein Hitzeschutzmanagement vorgesehen, welches durch eine Stellenumwidmung geschaffen werden sollte. Dieses konnte in Folge der schwierigen Haushaltssituation und der daraus resultierenden Stelleneinsparung nicht wie in Kapitel 7 des HAP vorgesehen eingerichtet werden. Dadurch bedingt fanden keine Sitzungen der geplanten Arbeitsgruppen ‚Daten‘ und ‚Kommunikation‘ statt. Der Steuerungskreis und auch der erweiterte Steuerungskreis konnten sich nicht konstituieren. Das in Kapitel 7.2 skizzierte Monitoring- und Evaluationskonzept konnte aus dem gleichen Grund nicht in Anwendung kommen. Eine Fortschreibung ist aktuell nicht in Arbeit.

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