Anfrage: Abfalltrennung und –aufkommen in den Standorten der Stadtverwaltung und Kitas

Anfrage vom 30. November 2017

Im Neuen Rathaus gibt es das Trennsystem für Abfälle und Wertstoffe.  An den vorgesehenen Tagen stehen die vollen Papierkörbe vor den Bürotüren und werden vom Hausdienst geleert. Auf den Etagen stehen in den Teeküchen und Toiletten spezielle Abfallsammelbehälter zum getrennten Entsorgen von Restmüll, Kunststoffen und Glas bereit.
Die getrennte Sammlung von Biomüll wird unserer Kenntnis nach bisher in der Verwaltungsstandorten und Kitas nicht angeboten. Da ansonsten alle privaten und gewerblichen Haushalte zur Aufstellung einer Bio-Mülltonne (Anschlusszwang) verpflichtet sind, ist es fraglich, warum gerade die Verwaltung hierbei nicht mitzieht oder ausgeschlossen ist. Zudem wird in Gröbern eine Vergärungsanlage gebaut, hierfür ist auch eine Bio-Müll-Sammlung ein weiterer Grund.

Wir fragen an:

  1. Ist die Entsorgung von Abfällen auch in allen anderen Verwaltungsstandorten und kommunalen Kitas  in gleicher Weise organisiert? Wird die Abfalltrennung mit  praktisch, konsequent und zufriedenstellend  umgesetzt?
  2. Das Rathaus duftet morgens, mittags und nachmittags nach frisch gebrühtem Kaffee, bisher gibt es keine Möglichkeit z. B. diese zahlreichen Kaffeefilter und anderen Biomüll sach- und umweltgerecht  zu entsorgen. Wann wurde zuletzt geprüft, ob die Rathäuser, Außenstellen der Stadtverwaltung und kommunalen Kitas Biomüll trennen und ob und wann sie an die Entsorgung angeschlossen werden könnten?
  3. Wie entwickelte sich das Abfallaufkommen in den Sektionen Restmüll, Glas, Papier und Kunststoffe und die dadurch entstehenden jährlichen Kosten in den Verwaltungsstandorten und kommunalen Kitas insgesamt in den letzten 5 Jahren?
  4. Wäre mit der Einführung der Biomüll-Sammlung eine Kostenersparnis verbunden, da der Restabfall wesentlich reduziert anfallen dürfte? Mit welchem Effekt könnte die Verwaltung rechnen?

Antwort der Stadtverwaltung:

Die Beantwortung der Fragen erfolgt unter Einbeziehung der Auskünfte des Dezernates Umwelt, Ordnung und Sport und des Eigenbetriebs Stadtreinigung.

Zu 1.)
Ja, in vielen kommunalen Liegenschaften der Stadt Leipzig (über 80 %)  wird eine Abfalltrennung praktisch und konsequent entsprechend der Abfallwirtschaftssatzung durchgeführt, es wird entsprechend nach Restabfall und Wertstoffen (Papier, Pappe und Leichtverpackung) getrennt. Stichprobenartig erfolgen Kontrollen durch eigenes Personal bzw. Entsorgungsunternehmen, um eine zufriedenstellende Trennung zu sichern. Sofern die Voraussetzungen, d.h. entsprechende Trennsysteme, nicht vorhanden sind, werden diese sukzessive nachgerüstet, um auch an diesen Liegenschaften die Abfalltrennung zu ermöglichen.

Zu 2.)
Der in den genannten Einrichtungen anfallende Bioabfall ist aufgrund seiner derzeitigen Art und Beschaffenheit (Pausenversorgung, eigene Speisenzubereitung) überwiegend kein Bioabfall nach der geltenden Abfallwirtschaftssatzung (dort § 2 Abs. 8). Es liegt keine Vergleichbarkeit mit „haushaltstypischem Bioabfall“ vor, seine Beschaffenheit lässt bisher keine Verwertung durch die von der Stadtreinigung beauftragten Firmen (Kompostierungsanlagen) zu. Für diesen Abfall besteht daher keine Überlassungspflicht an den Eigenbetrieb Stadtreinigung, weshalb auch keine Überprüfung der beschriebenen Einrichtungen angezeigt ist. Hiervon ausgenommen sind Küchenabfälle, welche durch die Caterer separat entsorgt werden.

Die in den Einrichtungen anfallenden Abfälle könnten derzeit lediglich durch private Entsorger kostenpflichtig gesammelt und einer abfallwirtschaftlichen Behandlung zugeführt werden.

Zu 3.)
Exakte Mengenangaben konnten wegen des größeren Datenaufwandes in der für die Beantwortung verfügbaren Zeit nicht ermittelt werden. Grundsätzlich ist von einem steigenden Abfallaufkommen auszugehen, welches auf die Schaffung neuer Einrichtungen, steigende Nutzerzahlen und den persönlichen Umgang mit Umverpackungen zurückzuführen ist. Die finanziellen Aufwendungen für die Restmüllentsorgung in Verwaltungsgebäuden, Schulen und Kitas stellen sich ab 2014 folgendermaßen dar:

2014:  836.400,00 €

2015:  910.300,00 €

2016:  928.400,00 €

2017:  769.100,00 € * Jahr noch nicht abgeschlossen, Stand vom 11.12.2017

Die Sammlung von Papier, Kunststoffen und Glas steht allen nichtgewerblichen Nutzern ohne separate Kostenberechnung zur Verfügung.

Zu 4.)
Wenn in den Verwaltungseinrichtungen Bioabfall gem. § 14 Abs. 2 Abfallwirtschaftssatzung gesammelt würde, könnten durch die Bereitstellung der kommunalen Biotonne und die im Vergleich zur Restabfallgebühr (Leerungsgebühr/ Verwertungsgebühr) niedrigere Biotonnenfestgebühr ca. 20 T€ / Jahr eingespart werden. Dies ist im Zusammenhang mit der geplanten Bioabfallvergärungsanlage zu prüfen, die diese vor allem aus Speiseresten bestehenden Abfälle dann auch verarbeiten kann.

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