Anfrage: Abschaffung der Waffenverbotszone und Umsetzung des Maßnahmenplans im Gebiet Eisenbahnstraße

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 27. August 2025

 

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Mit der Einrichtung eines Polizeipostens soll auch die Waffenverbotszone abgeschafft werden. Mit dem Antrag „Zusammenhalt und Sicherheit im Leipziger Osten stärken“ VII-A-04905-NF-02 hat der Rat in 2021 u.a. beschlossen, eine bürgernahe Polizeiarbeit zu verfolgen. Zur Abschaffung der Waffenverbotszone und zur Umsetzung des Maßnahmenplans im Ergebnis der Evaluierung der Waffenverbotszone in Neustadt-Neuschönefeld bzw. Volkmarsdorf hat der Rat im Dezember 2023 beschlossen (VII-A-04905-NF-02-Ifo-ÄA-03), ab 1.1.2024 zur Umsetzung des Maßnahmenplans einen Aktionsfonds im Umfang 100.000 EUR außerplanmäßig bereitzustellen sowie pilothaft ein dialogisches Konfliktmanagement im öffentlichen Raum im Umfang von einer zusätzlichen VZÄ und außerplanmäßig bereitzustellenden 50.000 EUR Sachmittel durchzuführen. Zudem wurde eine integrierte und koordinierte Umsetzung von Gewaltprävention für Kitas, Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen beschlossen, unter Prüfung einer vorrangigen Anwendung von Maßnahmen im Leipziger Osten. Der Oberbürgermeister wurde beauftragt, sich beim Freistaat für eine Reaktivierung der VwV Prävention einzusetzen. Der Antwort auf die Anfrage vom November 2024 zufolge sollte die erste Förderperiode im Frühjahr 2025 starten. Für das Dialogische Konfliktmanagement im öffentlichen Raum sollte zum Januar 2025 die Projektkoordination beginnen. Im ersten Quartal 2025 sollte ein erster Umsetzungsstand vorgestellt und eine Informationsveranstaltung geprüft werden.

Daher fragen wir zur Umsetzung:

  1. Zu welchem konkreten Zeitpunkt ist mit einer Aufhebung der Waffenverbotszone zu rechnen?
  2. Inwiefern wird das durch o.g. Ratsbeschluss beauftragte Konzept einer bürgernahen Polizeiarbeit umgesetzt bzw. welches Konzept, insbesondere in der Zusammenarbeit mit der Stadt und der Polizeibehörde, liegt der Arbeit des nun eröffneten Polizeipostens zu Grunde?
  3. Wann wird der Aktionsfonds im Umfang von außerplanmäßig bereitzustellenden 100.000 EUR umgesetzt? (Wenn ja, in welcher Weise sollen Projekte gefördert werden; wenn nein, warum nicht und wann ist eine Umsetzung geplant?)
  4. Wann wird die pilothafte Erprobung eines dialogischen Konfliktmanagements im öffentlichen Raum umgesetzt? (Wenn ja, in welcher Weise; wenn nein, warum nicht und wann ist eine Umsetzung geplant?)
  5. Welche konkreten Bestandteile des Maßnahmenplans wurden bis jetzt umgesetzt?
  6. Bis wann wird dem Stadtrat zum Maßnahmenplan ein Umsetzungsstand sowie ein Jahresplan für das Folgejahr vorgelegt und mit welchem Ergebnis wurde die Durchführung einer Informationsveranstaltung geprüft?
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Antwort der Verwaltung vom 26. August 2025

Zu 1.)

Die Aufhebung der Waffenverbotszone erfolgt durch das SMI. Als geplanter Zeitpunkt wurde der 20.08.2025 genannt.

Zu 2.)

Nach der Eröffnung des Polizeipostens in der Eisenbahnstraße 84 am 25. Juni 2025 haben die Sprechstunden der Polizeibehörde sowie des Kommunalen Präventionsrates begonnen.

Jeweils montags von 09:00 – 12:00 Uhr stehen Mitarbeiter der Polizeibehörde im Rahmen der Sprechstunde mit Rat und Tat zur Seite. Es erfolgen die Entgegennahme von Bürgerhinweisen zu Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung aber auch konkreter Anzeigen zum Thema Ordnungswidrigkeit. Der Kommunale Präventionsrat ist jeweils mittwochs von 09:00 – 12:00 Uhr vor Ort vertreten. Hier erfolgen Informationen zu Präventionsangeboten der Stadtverwaltung. Im Rahmen der sichtbaren Prävention finden gemeinsame Streifen von Polizeivollzugsdienst und gemeindlichen Vollzugsdienst an jeweils zwei Tagen pro Woche statt. Der Kontroll-bzw. Präventionsschwerpunkt liegt hierbei im Bereich der Eisenbahnstraße und deren unmittelbarer Umgebung.

Die Ausgestaltung der gemeinsamen Arbeit im Polizeiposten wurde im Rahmen der kommunalen Konfliktbearbeitung behandelt. Die praktische Umsetzung wird erprobt. Ziel war eine zentrale Anlaufstelle im Quartier, die Bürgerinnen und Bürgern Unterstützung mit bürgernahen Services, Auskunft und Weitervermittlung bietet. Zudem wird derzeit geprüft, inwiefern Austauschrunden und Beteiligungsformate im Polizeiposten stattfinden können, die die Netzwerkarbeit der verschiedenen Akteurinnen und Akteure im Quartier stärken.

Zu 3.)

Das Vorgehen zum Aktionsfonds ist Gegenstand interner Abstimmungen, die Ausschreibung der Mittel wird vorbereitet. Angesichts der angespannten Haushaltslage und derzeit vorläufigen Haushaltsführung lässt sich der Zeitpunkt der Bereitstellung der Fördermittel aus dem Aktionsfonds gegenwärtig nicht verlässlich benennen. In Vorbereitung der Mittelverwendung hat die Geschäftsstelle des Kommunalen Präventionsrates einen Maßnahmensteckbrief sowie eine Bewertungsmatrix erstellt, welche der Mittelvergabe zu Grunde liegen werden. Der KPR wird die betreffenden Akteurinnen und Akteure zum gegebenen Zeitpunkt über den Start der Fördermittelvergabe informieren.

Parallel dazu wurde der Stadtbezirksbeirat Ost über den Stand in seiner Sitzung am 13.08.2025 informiert. Der SBB Ost wird in Anlehnung an die Ausreichung der Mittel zum Stadtbezirksbudget die zukünftigen Anträge mit Unterstützung des KPR beraten und bezuschlagen. Damit wird gewährleistet, dass die Mittelausreichung transparent und unter Beteiligung des örtlich verankerten Gremiums erfolgen kann.

Zu 4.)

Die pilothafte Erprobung des dialogischen Konfliktmanagements wird seit Januar 2025 schrittweise umgesetzt. Die neue Kollegin im Bereich der Projektkoordination startete zum 01.01.2025 in der Geschäftsstelle des Kommunalen Präventionsrates. Im 1. und 2. Quartal lag der Schwerpunkt zunächst auf einer umfassenden Bedarfs- und Bedürfnisanalyse, um Konfliktdynamiken besser verstehen zu können. Vor diesem Hintergrund fanden Austauschgespräche mit Anwohnenden, Vertretungen aus Stadtverwaltung, Vereinen oder Verbänden statt. Ein überregionaler Austausch mit weiteren Kommunen, die sich mit vergleichbaren Fragestellungen im Bereich der kommunalen Konfliktbearbeitung auseinandersetzen, wurde durchgeführt, um voneinander zu lernen und praxiserprobte Lösungsansätze zu diskutieren. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden bei der Auswahl und Etablierung der Präventionsmaßnahmen berücksichtigt. Die Konzepterstellung wird im 3. Quartal 2025 abgeschlossen sein.

Die praktische Erprobung des dialogischen Konfliktmanagements beginnt daraufhin im 4. Quartal 2025 mit einer stadtinternen Informationsveranstaltung. Im Rahmen dieser sowie einer weiteren öffentlichen Veranstaltung soll transparent über den Prozess der kommunalen Konfliktbearbeitung sowie die geplanten Maßnahmen informiert werden, wie auch unter 6. beschrieben wird.

Zu 5.)

Die konkret umgesetzten Bestandteile sind den Umsetzungsberichten, siehe Frage 6., zu entnehmen.

Zu 6.)

Gemäß Festlegung der IV. Maßnahmendokumentation/-abrechnung des Maßnahmenplans (Stand 16.06.2022) muss ab 2023 bis 2026 der Umsetzungsstand der Maßnahmen aus dem Vorjahr durch die zuständigen Akteure jeweils zum 31. März an die Geschäftsstelle des Kommunalen Präventionsrates übermittelt werden.

Für die Jahre 2023, 2024 und 2025 wird jeweils im Folgejahr ein Umsetzungsbericht erstellt. Abschließend folgt im Jahr 2026 eine Gesamtschau der Umsetzung des Maßnahmenplans.

Die Gültigkeit des Maßnahmenplans mit Stand vom 16.06.2022 besteht bis 2026 fort, weshalb zusätzlich keine Jahrespläne vorgelegt werden und der Maßnahmenplan demnach einem Jahresplan entspricht. Die betreffenden Ämter und Referate sind unverändert in die Umsetzung der Maßnahmen eingebunden. Die entsprechende Vorlage befindet sich derzeit im Gremienlauf zur Abstimmung und wird dem Rat zeitnah vorgelegt werden. Der Umsetzungsbericht für das Jahr 2024 folgt im 4. Quartal 2025.

Die Durchführung einer Informationsveranstaltung wurde geprüft. Eine stadtinterne Informationsveranstaltung findet im November 2025 statt. Die öffentliche Informationsveranstaltung folgt im 1. Halbjahr 2026.

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