Anfrage: Abschaffung der Waffenverbotszone und Umsetzung des Maßnahmenplans im Gebiet Eisenbahnstraße

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 21. November 2024

Zur Abschaffung der Waffenverbotszone und zur Umsetzung des Maßnahmenplans im Ergebnis der Evaluierung der Waffenverbotszone in Neustadt-Neuschönefeld bzw. Volkmarsdorf hat  der Rat im Dezember 2023 beschlossen (VII-A-04905-NF-02-Ifo-ÄA-03), ab 1.1.2024 zur Umsetzung des Maßnahmenplans einen Aktionsfonds im Umfang 100.000 EUR  außerplanmäßig bereitzustellen sowie pilothaft ein dialogisches Konfliktmanagement im öffentlichen Raum im Umfang von einer zusätzlichen Personalstelle (1 VZÄ) und außerplanmäßig bereitzustellenden 50.000 EUR Sachmittel durchzuführen. Zudem wurde eine integrierte und koordinierte Umsetzung von Gewaltprävention für Kitas, Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen beschlossen, unter Prüfung einer vorrangigen Anwendung von Maßnahmen im Leipziger Osten. Der Oberbürgermeister wurde beauftragt, sich beim Freistaat für eine Reaktivierung der Verwaltungsvorschrift Prävention einzusetzen. Dem Stadtrat sollen jeweils zum Ende des 4. Quartals ein Umsetzungsstand sowie ein Jahresplan für das Folgejahr vorgestellt sowie eine Informationsveranstaltung der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

Schließlich wurde der Oberbürgermeister beauftragt, sich beim Freistaat bis zur Einrichtung eines dauerhaften Polizeipostens für die Einrichtung eines mobilen Polizeipostens in Verbindung mit einer vollständigen Aufhebung der Waffenverbotszone zum 1.1.2024 einzusetzen.

Daher fragen wir zur Umsetzung:

  1. Wurde der Aktionsfonds im Umfang von außerplanmäßig bereitzustellenden 100.000 EUR umgesetzt? (Wenn ja, in welcher Weise, welche Projekte wurden in welcher Höhe gefördert; wenn nein, warum nicht und wann ist eine Umsetzung geplant?)
  2. Wurde eine pilothafte Erprobung eines dialogischen Konfliktmanagements im öffentlichen Raum umgesetzt? (Wenn ja, in welcher Weise; wenn nein, warum nicht und wann ist eine Umsetzung geplant?)
  3. Inwiefern erfolgt eine integrierte und koordinierte Umsetzung von Gewaltprävention für Kitas, Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen, zu welchem Ergebnis kam die Prüfung einer vorrangigen Anwendung von Maßnahmen im Leipziger Osten und mit welchem Ergebnis hat sich der Oberbürgermeister beim Freistaat für eine Reaktivierung der Verwaltungsvorschrift Prävention eingesetzt?
  4. Bis wann wird dem Stadtrat zum Maßnahmenplan ein Umsetzungsstand sowie ein Jahresplan für das Folgejahr vorgelegt und wann werden die Jahrespläne in einer Informationsveranstaltung der Öffentlichkeit vorgestellt?
  5. Hat sich der Oberbürgermeister beim Freistaat für die Einrichtung eines mobilen Polizeipostens in Verbindung mit einer vollständigen Aufhebung der Waffenverbotszone eingesetzt und zu welchem Ergebnis hat dies geführt?
  6. In welchem Umfang (Stellen und finanzielle Mittel) ist die Umsetzung des Maßnahmeplans einschließlich der oben genannten beauftragten Punkte im Doppelhaushalt 2025/26 abgebildet?

Antwort der Stadtverwaltung vom 21. November 2024

1. Wurde der Aktionsfonds im Umfang von außerplanmäßig bereitzustellenden 100.000 EUR umgesetzt? (Wenn ja, in welcher Weise, welche Projekte wurden in welcher Höhe gefördert; wenn nein, warum nicht und wann ist eine Umsetzung geplant?)

Im Jahr 2024 wurde zunächst geprüft, inwiefern die Einbindung des Aktionsfonds in bestehende Förderstrukturen der Stadt Leipzig (Verfügungsfonds und Stadtbezirksbudgets) möglich bzw. unter den gegebenen Bedingungen sinnhaft ist. Für beide Optionen fiel die Beurteilung negativ aus, sodass unter Berücksichtigung der Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der SV stehende Stellen ein Maßnahmensteckbrief für die Beantragung von Mitteln aus dem Aktionsfonds erstellt wurde. Unter Berücksichtigung der Empfehlungen aus dem Ergebnisbericht der Evaluation der WVZ an der Eisenbahnstraße wurde die inhaltliche Ausgestaltung gemeinsam mit den zuständigen Fachbereichen erarbeitet. Gleichsam wurden - soweit vorhanden - konkrete Bedarfe einzelner Bereiche ermittelt und Fehlstellen der Leipziger Förderlandschaft berücksichtigt. Aktuell liegt der Maßnahmensteckbrief dem Rechtsamt zur Prüfung vor.

Zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von 100.000 EUR wurden für den Doppelhaushalt in vollem Umfang angemeldet. Unter Vorbehalt der Bestätigung des Doppelhaushalts 2025/26 startet die erste Förderperiode im Frühjahr 2025.

2. Wurde eine pilothafte Erprobung eines dialogischen Konfliktmanagements im öffentlichen Raum umgesetzt? (Wenn ja, in welcher Weise; wenn nein, warum nicht und wann ist eine Umsetzung geplant?)

Bisher erfolgten die außerplanmäßige Bereitstellung von Sachmitteln in Höhe von 50.000 EUR sowie die Einrichtung eines VZÄ im Stellenplan des Kommunalen Präventionsrates Leipzig. Im August 2023 wurde die Stelle als Projektkoordinatorin „Dialogisches Konfliktmanagement im öffentlichen Raum“ ausgeschrieben. Die Einstellung der neuen Mitarbeiterin erfolgt zum 1. Januar 2025. Damit startet die konkrete Umsetzung des Vorhabens zunächst mit der Erarbeitung eines Konzepts, welches die zu ermittelnden Bedarfe im Leipziger Osten berücksichtigt.

3. Inwiefern erfolgt eine integrierte und koordinierte Umsetzung von Gewaltprävention für Kitas, Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen, zu welchem Ergebnis kam die Prüfung einer vorrangigen Anwendung von Maßnahmen im Leipziger Osten und mit welchem Ergebnis hat sich der Oberbürgermeister beim Freistaat für eine Reaktivierung der Verwaltungsvorschrift Prävention eingesetzt?

Seit August 2023 wird in Leipzig durch die Umsetzung der Landesstrategie PiT- Prävention im Team die nachhaltige und synergetische Implementierung von Präventionsangeboten an Leipziger Schulen vorangebracht. Die Ausweitung des Ansatzes auf Grundschulen wird anlässlich der Klausur der PiT-Steuerungsgruppe im November 2024 beraten.

Die vorrangige Anwendung von Maßnahmen im Leipziger Osten ist bereits im Maßnahmenplan festgelegt. Ferner wurde Gewaltprävention als ein Förderschwerpunkt im Maßnahmensteckbrief berücksichtigt. Eine darüberhinausgehende Priorisierung des Leipziger Ostens ist aufgrund der stadtweit hohen Präventionsbedarfe nicht realisierbar.

Die Verwaltungsvorschrift Prävention, die im Jahr 2010 nicht neu gefasst wurde und außer Kraft getreten ist, liegt der Stadtverwaltung trotz intensiver Bemühungen bis heute nicht vor. Weder durch die Antragstellerin selbst, die Leipziger Stadtverwaltung, das Landesamt für Schule und Bildung noch die Polizeidirektion Leipzig konnte die ausgelaufene Verwaltungsvorschrift zugänglich gemacht werden. Das Staatsministerium des Innern hält die Inkraftsetzung einer Verwaltungsvorschrift über die polizeiliche Prävention nicht für erforderlich und lehnt auch eine Übermittlung der alten Verwaltungsvorschrift Prävention ab, da diese nicht veröffentlicht wurde.

4. Bis wann wird dem Stadtrat zum Maßnahmenplan ein Umsetzungsstand sowie ein Jahresplan für das Folgejahr vorgelegt und wann werden die Jahrespläne in einer Informationsveranstaltung der Öffentlichkeit vorgestellt?

Bis dato wurden zwei Mal die Zuarbeiten der rund 20 zuständigen Bereiche zu den über 100 Einzelmaßnahmen eingeholt und systematisiert. Eine übersichtliche, adressat/-innengerechte Darstellung des Umsetzungsstandes gestaltet sich nicht nur aufgrund des schieren Umfangs des Maßnahmenplans, sondern auch aufgrund der begrifflichen Weite vieler Maßnahmen als zeitlich und organisatorisch aufwändiges Vorhaben.

Voraussichtlich in Q1/2025 wird der erste Umsetzungsbericht veröffentlicht. In welcher Form die Ergebnisse nachvollziehbar und gewinnbringend im Rahmen einer Informations-veranstaltung der Öffentlichkeit präsentiert werden können, ist Gegenstand interner Prüfung.

5. Hat sich der Oberbürgermeister beim Freistaat für die Einrichtung eines mobilen Polizeipostens in Verbindung mit einer vollständigen Aufhebung der Waffenverbotszone eingesetzt und zu welchem Ergebnis hat dies geführt?

Auf Ebene des Kommunalen Präventionsrates wurde die interimsmäßige Einrichtung eines mobilen Polizeipostens mit Vertreter/-innen der Polizeidirektion Leipzig diskutiert. Die Abwägung des Mehrwerts einer mittelfristigen, mobilen Lösung und den dafür notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen führt zu dem Ergebnis, dass der Einrichtung einer langfristig bestehenden Außenstelle des Reviers Zentrum Vorzug zu gewähren ist.

Einrichtung und Betrieb eines mobilen Polizeipostens bedürfen nicht nur der Erarbeitung eines Konzeptes, sondern müssen auch finanziell und personell unterlegt sein. Gleichzeitig birgt diese Option besondere Herausforderungen, die von Sanitär- und Rückzugsräumen über Stellplatz und Sicherheitsbedenken reichen.

6. In welchem Umfang (Stellen und finanzielle Mittel) ist die Umsetzung des Maßnahmeplans einschließlich der oben genannten beauftragten Punkte im Doppelhaushalt 2025/26 abgebildet?

Die finanziellen Mittel für die Realisierung des Aktionsfonds und die pilothafte Erprobung eines dialogischen Konfliktmanagements im öffentlichen Raum sind im Doppelhaushalt 2025/26 in voller Höhe angemeldet (siehe 1. und 2.).

Der Maßnahmenplan ist weitestgehend nicht mit personellen bzw. finanziellen Mehrbedarfen untersetzt, sodass die dort benannten Maßnahmen durch Disposition der vorhandenen Ressourcen umzusetzen sind. Einzig für das Amt für Jugend und Familie sowie im Kommunaler Präventionsrat wurden Stellenanteile im Maßnahmenplan berücksichtigt.

Dezernat VII:

Die für das Amt für Jugend und Familie geplanten Stellenanteile (Maßnahmen II. 2.1 und 2.5) konnten nicht realisiert werden. Bezogen auf den Bereich der Kinder- und Jugendförderung (hier insbesondere Maßnahmen gemäß §14 SGB VIII „Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“) entscheidet der Jugendhilfeausschuss über die Vergabe der Mittel nach Beschluss des Doppelhaushalts in der Ratsversammlung. Es liegen im Bereich der Gewaltprävention Anträge von Trägern der freien Jugendhilfe vor, die ab Februar 2025 im Jugendhilfeausschuss beraten und seitens der Stadtverwaltung zur Förderung vorgeschlagen werden. Die finale Entscheidung über die Höhe der Mittel und der zu fördernden Maßnahmen obliegt allein dem Jugendhilfeausschuss.

Dezernat III:

Laut Punkt V. Maßnahmedokumentation/-abrechnung war die Übertragung von 0,5 VzÄ aus dem Stellenpool des Ordnungsamtes in den Geschäftsbereich des KPR befristet bis 06/2026 vorgesehen. Zum Zeitpunkt des Beschlusses aus der Vorlage VII-A-04905-NF-02-Ifo-ÄA-03 verfügte die Geschäftsstelle des KPR noch über eine unbesetzte Stelle sowie freie Stellenanteile. Aufgrund der Dringlichkeit des Maßnahmenbeginns wurde mit der Dokumentation und Abrechnung durch Disposition der vorhandenen Ressourcen umgehend begonnen. Zu diesem Zweck wurde ein Berichtssystem etabliert, wodurch auf Grundlage vorstrukturierter Abfragen bei den zuständigen Ämtern und Organisationseinheiten Daten zur Erfassung des Umsetzungsstands erhoben werden. Die Daten des Controlling werden in einem Bericht zum Dezember 2024 enthalten sein.

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