Anfrage: Abschaffung der Waffenverbotszone und Umsetzung von Maßnahmen für sozialraumorientierte Präventions- und Polizeiarbeit
Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 18. Mai 2022
Im Juni 2021 wurde eine Evaluation vorgestellt, nach der die Waffenverbotszone im Gebiet Eisenbahnstraße von den Befragten mehrheitlich als nutzlos und stigmatisierend wahrgenommen wird. Zugleich sieht ein erheblicher Teil der Bevölkerung das Sicherheitsgefühl beeinträchtigt. Konflikte, Lärm und Abfall im öffentlichen Raum wurden mehrheitlich als Problem wahrgenommen, dem sich die Politik stellen muss. Infolgedessen wurde seitens des damaligen Innenministers Wöller eine zügige Abschaffung der Waffenverbotszone angekündigt.
Mit Beschluss vom 18. November 2021 hat der Stadtrat auf Antrag der Stadtratsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen einen umfangreichen Maßnahmenkatalog beschlossen. Auf dieser Grundlage sollte eine zuständige Arbeitsgruppe des Kommunalen Präventionsrates (KPR) Maßnahmen entwickeln, über die der Stadtrat im Rahmen einer Informationsvorlage im 4. Quartal 2021 unterrichtet werden sollte. Der Oberbürgermeister sollte gegenüber dem Freistaat auf eine umgehende Aufhebung der Waffenverbotszone und eine Umsetzung der o.g. Maßnahmen ab dem 1. Januar 2022 hinwirken. Bis heute liegt weder ein solcher Bericht vor noch wurde die Waffenverbotszone aufgehoben.
- Welche Maßnahmen wurden durch die Arbeitsgruppe des KPR entwickelt und wann wurden das Ergebnis ihrer Arbeit der Stadtverwaltung übergeben?
- Aus welchen Gründen wurde dem Stadtrat bis heute keine Informationsvorlage zu den seitens der Arbeitsgruppe entwickelten Maßnahmen vorgelegt und wann ist mit dieser zu rechnen?
- Wann und mit welchem Ergebnis hat der Oberbürgermeister gegenüber dem Freistaat auf eine Aufhebung der Waffenverbotszone hingewirkt; wenn nicht, aus welchem Grund ist dies nicht erfolgt?
- Sieht die Verwaltung eine weitere Aufrechterhaltung der Waffenverbotszone gerechtfertigt an?
Antwort vom 17. Mai 2022
1. Welche Maßnahmen wurden durch die Arbeitsgruppe des KPR entwickelt und wann wurden das Ergebnis ihrer Arbeit der Stadtverwaltung übergeben?
Die Arbeitsgruppe unter der Federführung des Ordnungsamtes hat auf Grundlage der Themenkomplexe des Evaluierungsberichtes eine Vielzahl von Maßnahmen in einem Maßnahmenplan zusammengetragen, der nach dem Abschluss der verwaltungsinternen Abstimmung als Vorlage in der DB OBM beschlossen wird. Mit Beschlussfassung sind die beteiligten Organisationseinheiten formal mit der Umsetzung der Maßnahmen beauftragt, wobei einige Punkte des Maßnahmenplans schon jetzt von den Ämtern und Referaten realisiert werden.
Der Stadtrat wird nach Beschlussfassung in der DB OBM in einer Informationsvorlage über die Inhalte des Maßnahmenplans unterrichtet.
2. Aus welchen Gründen wurde dem Stadtrat bis heute keine Informationsvorlage zu den seitens der Arbeitsgruppe entwickelten Maßnahmen vorgelegt und wann ist mit dieser zu rechnen?
Die Vorlage befindet sich in der Dezernatsmitzeichnung. Fragen der notwendigen Ressourcen sind zu klären.
3. Wann und mit welchem Ergebnis hat der Oberbürgermeister gegenüber dem Freistaat auf eine Aufhebung der Waffenverbotszone hingewirkt; wenn nicht, aus welchem Grund ist dies nicht erfolgt?
Der Oberbürgermeister hat mehrfach und zu verschiedenen Anlässen Einfluss im Sinne des Stadtratsbeschlusses auf den Freistaat genommen.
Herr Jung hat sich konkret mit zwei Anschreiben an Herrn Staatsminister Wöller gewandt; am 19.04.2021 im Ergebnis des Stadtratsbeschlusses mit der Bitte, "...diese Willenskundgebung bei der weiteren Befassung zu beachten" und am 01.06.2021 im Ergebnis der Evaluierung der Waffenverbotszone mit dem Hinweis, dass die Waffenverbotszone entbehrlich wird.
Im Ergebnis des Evaluierungsberichtes fand am 09.06.2021 eine Pressekonferenz mit dem Oberbürgermeister und dem Staatsminister des Inneren statt, wo Herr Jung nochmals auf den Wunsch der Stadt zur Aufhebung der Waffenverbotszone hingewiesen hat. Im Auftrag des Oberbürgermeisters wurde darüber hinaus am 19.07.2021 ein Bürgerforum mit Herrn Rosenthal und Herrn Demmler im Rabet durchgeführt. Auch wurde deutlich gemacht, dass mit gezielten Maßnahmen in Volkmarsdorf und Neustadt-Neuschönefeld auf die Evaluierungsergebnisse reagiert und die Waffenverbotszone durch den Freistaat Sachsen aufgehoben werden soll.
4. Sieht die Verwaltung eine weitere Aufrechterhaltung der Waffenverbotszone gerechtfertigt an?
Die Stadt Leipzig arbeitet im Sinne des Stadtratsbeschlusses auf eine Abschaffung der Waffenverbotszone hin. Eine Aufhebung kann aber nur durch das Sächsische Staatsministerium des Innern erfolgen. Der Maßnahmenplan soll die Sicherheitslage und das Sicherheitsgefühl in Volkmarsdorf und Neustadt-Neuschönefeld positiv beeinflussen und somit die Abschaffung der Waffenverbotszone stützen.