Anfrage: Aktuelle Aussagen zur Asylunterbringung

Anfrage vom 2. Oktober 2014:

Im Dezember 2013 beschloss der Stadtrat eine Fortentwicklung des Leipziger Unterbringungskonzeptes (Beschlussnummer RBV-1826/13) unter Berücksichtigung der derzeitigen Flüchtlingslage. Damit werden auch Großeinrichtungen ermöglicht, obgleich dieses nicht der Intention der antragstellenden Fraktionen und Initiativen für eine weitestgehend dezentrale Unterbringung Asylsuchender und Flüchtlinge entspricht.

Wir fragen an:

1. Wo plant die Stadt die Einrichtung von Asylbewerberheimen?

2. Wie ist der Planungstand? Wer wird die Liegenschaften bauen und betreiben?


Parallel arbeitet die Stadtverwaltung bekannter Maßen weiter an der Umsetzung der dezentralen Unterbringung in kleinen Einrichtungen und kleinen Gemeinschaftsunterkünften. Dazu erfolgte ein Aufruf über eine Pressemitteilung durch der Stadtverwaltung Leipzig am 22.09.2014 an die Immobilieneigentümer. Am 25.09.2014 berichtet die Leipziger Volkszeitung über den regelrechten Ansturm privater Vermieter, welche ihre Immobilien für eine Vermietung für Flüchtlinge bereit stellen würden. Das Sozialamt prüfte daraufhin diese Angebote auf ihre Eignung.


3. Was ist das Ergebnis der Prüfung der Angebote der privaten Wohnungseigentümer auf den Aufruf der Stadt?

4. Welche Bedingungen werden an die Liegenschaften gestellt, damit sie geeignet sind für kleine Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge? Wie viele Objekte entsprechen diesen Bedingungen? Welche Unterbringungskapazitäten entstehen damit kurzfristig?

5. Wie lange wird der Prozess von der Anmietung bis zur Belegung in etwa dauern?

6. Wie verteilen sich diese Objekte im Stadtgebiet?

Antwort in der Ratsversammlung am 15.10.2014

Bürgermeister Prof. Dr. Fabian legt dar, in dem Projekt seien etwa 500 Menschen betreut worden. Mit den Nutzerinnen und Nutzern habe man keine Verträge abgeschlossen. Der Hilfebedarf sei in der Regel telefonisch angemeldet worden. Die Projektkoordination habe die Termine vergeben. Die Unterstützung sei kostenfrei und unbürokratisch erfolgt. Die wichtigsten geleisteten Hilfen seien Besuche und Gespräche, die Begleitung zu Einkäufen, gemeinsame Spaziergänge sowie die Begleitung zu Ärzten und in Krankenhäuser gewesen. Der soziale und gesundheitliche Status der Nutzerinnen und Nutzer sei nicht erhoben worden. Das Gleiche gelte für Pflegestufen oder für eine Schwerbehinderung. Lediglich gesundheitliche Einschränkungen der Nutzerinnen und Nutzer habe man erfasst, um eine bessere Zuordnung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu erreichen. Die häufigsten gesundheitlichen Einschränkungen seien allgemeine Alterserkrankungen, Nutzung eines Rollators, Demenz, Nutzung eines Rollstuhls oder vermindertes Sehvermögen gewesen.

Es seien keine Verhandlungen zur Weiterführung des Projekts geführt worden, da das Bundesprojekt „Bürgerarbeit“ befristet gewesen sei, sodass es nicht weitergeführt werden könne.

Die Nutzerinnen und Nutzer würden seit einem Jahr auf das Auslaufen des Projektes vorbereitet. Es seien Alternativen bei Vereinen und kommerziellen Anbietern empfohlen und vermittelt worden. Die Broschüre „Guter Rat für Ältere“ sei den Nutzerinnen und Nutzern übergeben worden. Zugleich habe man sie an kompetente Ansprechpartner verwiesen. Die Seniorenbüros der Stadt Leipzig seien als Ansprechpartner empfohlen worden. Nutzerinnen und Nutzer habe man an den ehrenamtlichen Seniorenbesuchsdienst des Sozialamtes, die Außenstellen des Sozialamtes sowie an den Fachbereich Eingliederungshilfe vermittelt. Leider habe nicht für alle hilfebedürftigen Menschen eine Folgeversorgung erreicht werden können.

Ehrenamtliche Besuchsdienste wie der Seniorenbesuchsdienst des Sozialamtes oder Besuchsdienste der Wohlfahrtsverbände und der Kirchgemeinden könnten einen Teil der Aufgaben der „Kleinen Hilfen“ übernehmen. Das Gleiche gelte für die vom Freistaat Sachsen geförderten ehrenamtlichen Altersbegleiter. Darüber hinaus könne der Begleitdienst für mobilitätseingeschränkte Menschen der LVB beim Besuch von Ärzten und kulturellen Veranstaltungen genutzt werden.

Das Seniorentelefon berate zu  Angeboten, und der Wegweiser „Guter Rat für Ältere“ enthalte eine Übersicht zu Anbietern, ohne jedoch die Kosten aufzulisten. Innerhalb des Projektes seien die Klienten auf die Möglichkeiten der Beantragung von Hilfeleistungen hingewiesen worden. Die Nutzerinnen der „Kleinen Hilfen“ hätten diese Möglichkeiten eher zurückhaltend wahrgenommen. da der Beantragungsaufwand nicht unerheblich sei und zum Teil die verfügbaren finanziellen Mittel offengelegt werden müssten.

Fallakten zum Projekt „Kleine Hilfen“ lägen aus Datenschutzgründen nicht vor.

Stadträtin Krefft (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass der Begleitdienst der LVB für mobilitätseingeschränkte Menschen weiterhin angeboten werde. Daher interessiere sie, warum dem Sozialamt nicht das Gleiche gelungen sei. Der Bürgermeister habe sogar gesagt, dass man gar nicht versucht habe, darüber zu verhandeln. Zuvor habe er geäußert, dass das gut angenommen worden sei. Mit den zehn Seniorenbüros sei die Stadt in die Offensive gegangen. Sie wolle befördern, dass Menschen möglichst lange im eigenen Wohnraum wohnen können.

Bürgermeister Prof. Dr. Fabian bestätigt, dass die Verwaltung die Seniorenbüros auf den Weg gebracht habe. Aufgabe der Seniorenbüros sei es auch, entsprechende Angebote zu vermitteln.

Oberbürgermeister Jung empfiehlt, die offen gebliebenen Fragen im Nachklang bilateral zu klären.

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