Anfrage: Aktueller Stand der Mittelbeantragung und Bauplanung für das Mitteldeutsche Infektionsschutzzentrum am Klinikum St. Georg sowie zur Sicherung der Bundesmittel für 2025
Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 27. August 2025
Der Bau des Mitteldeutschen Infektionsschutzzentrums am Klinikum St. Georg ist ein wichtiges Projekt für die medizinische Infrastruktur in Leipzig und der gesamten Region. Allerdings wurden bislang die dafür vorgesehenen Bundesmittel nicht abgerufen, da die notwendigen Baugenehmigungen fehlen. Laut Informationen aus dem Bundesgesundheitsministerium konnten die für 2024 vorgesehenen 1,1 Millionen Euro nicht abgerufen werden, da die Baugenehmigung ausblieb. Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Übertrag der Mittel von 2024 nach 2025 zugesagt. Für das Haushaltsjahr 2025 sind weitere 600.000 Euro für das Projekt veranschlagt. Laut letzter Information werden die Auszahlungsvoraussetzungen erst im Juni 2026 erfüllt werden können.
Es ist dringend erforderlich, die Situation zu klären und sicherzustellen, dass die bereitgestellten Bundesmittel nicht verfallen. Angesichts des fortgeschrittenen Jahres 2025 kann befürchtet werden, dass auch die für dieses Jahr vorgesehenen Mittel nicht rechtzeitig abgerufen werden können und auf eine Übertragung in 2026 hingearbeitet werden muss.
Daher fragen wir:
- Wie ist der aktuelle Stand der Bauplanung und des Genehmigungsverfahrens für das Mitteldeutsche Infektionsschutzzentrum am Klinikum St. Georg? Falls noch keine vorliegt: Wann wird die Baugenehmigung erwartet? Welche Probleme bestehen im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren, die zu den Verzögerungen führen?
- Welche konkreten Schritte wurden seit Oktober 2024 unternommen, um die vermutlich noch ausstehende Baugenehmigung zu erlangen?
- Welche Maßnahmen plant die Stadtverwaltung, um sicherzustellen, dass die für 2025 veranschlagten 600.000 Euro sowie die ggf. übertragenen Mittel aus 2024 nicht verfallen?
Antwort der Verwaltung vom 26. August 2025
Antwort
Zu 1.)
Das Projekt des Infektionsschutzzentrums erfordert das gut abgestimmte Zusammenwirken des Klinikums St. Georg als Bauherren und mehrerer Genehmigungsbehörden.
Konkret sind für den Bau des Infektionsschutzzentrums drei Verfahren - Beschluss der Innenbereichssatzung, Genehmigung zur Gewässerverlegung „Rietzschke“ und das Baugenehmigungsverfahren - erforderlich. Das Baugenehmigungsverfahren „ruht“ momentan und wird wieder begonnen, wenn die beiden anderen Verfahren positiv abgeschlossen sind.
Alle Verfahren werden bei Ämtern der Stadt Leipzig geführt.
- Die Innenbereichssatzung, welche auch die Ausgliederung der betroffenen Baufläche aus dem Landschaftsschutzgebiet beinhaltet, liegt in der Bearbeitungszuständigkeit des Stadtplanungsamtes und es wird angestrebt, das Verfahren noch in diesem Jahr zum Abschluss zu bringen.
- Das Gewässerverlegungsverfahren „Rietzschke“ wird bei der unteren Wasserbehörde der Stadt Leipzig geführt. Das Klinikum geht für das Verfahren von folgender Zeitplanung aus:
- Erstellung, Einreichung von Unterlagen: bis September 2025
- Nachforderungen bis zur Vollständigkeit: bis November 2025
- Bearbeitung des Antrags, Abschluss: bis Februar 2026.
Nach Erteilung der Genehmigung zur Gewässerverlegung im Februar 2026 soll sofort mit den Gewässerarbeiten begonnen und diese, nach derzeitigem Stand geplant, im Herbst 2026 abgeschlossen werden (Baumfällungen, Gewässerverlegung, Ausgleichsmaßnahmen).
- Das Baugenehmigungsverfahren beim Amt für Bauordnung und Denkmalpflege kann erst nach positivem Abschluss der beiden vorgenannten Verfahren begonnen werden, demnach frühestens im Februar 2026. Die interne Bearbeitungszeit beträgt drei Monate nach Einreichung vollständiger (größtenteils vorliegender) Unterlagen. Mit der Baugenehmigung kann somit im Juni 2026 gerechnet werden.
Gründe für die sich ergebende längere Genehmigungsphase sind:
- die Komplexität der örtlichen Situation (alternativloser Standort im Sinne der Entwicklungsstrategie des Klinikums St. Georg, Außenbereich im baurechtlichen Sinn, Landschaftsschutzgebiet, Gartendenkmal, Gewässerquerung) und damit zusammenhängend
- die voneinander unabhängigen, parallel zu führenden Verfahren bei der Landesdirektion Sachsen und den Ämtern (Stadt- und Landesebene) unter Beteiligung der Öffentlichkeit.
Zu 2.)
Die besondere Bedeutung des Vorhabens ist allen Mitwirkenden bewusst. Alle Beschluss- und Genehmigungsverfahren werden vom Oberbürgermeister, den zuständigen Fachbürgermeistern und Ämtern mit hoher Priorität begleitet.
Im Januar 2025 fand unter Moderation des Oberbürgermeisters ein Treffen zwischen den zuständigen Fachbürgermeistern sowie dem Aufsichtsratsvorsitzenden und der Geschäfts-führung des Klinikums St. Georg statt. In diesem wurden die Genehmigungsverfahren, deren Abhängigkeiten sowie die Zeitplanung thematisiert und Möglichkeiten besprochen, inwieweit die Verfahren im Rahmen der behördlichen Vorgaben unterstützt werden können.
Für den Zeitplan wichtig war die Entscheidung der Landesdirektion Sachsen im Mai 2025, dass für die Gewässerverlegung der „Rietzschke“ ein Planfeststellungsverfahren entbehrlich ist und ein demgegenüber beschleunigtes Plangenehmigungsverfahren in Zuständigkeit der unteren Wasserbehörde der Stadt Leipzig durchgeführt werden kann. Das Verfahren bei der Landesdirektion Sachsen wurde im August 2024 begonnen, diesem gingen monatelange Vorabstimmungen und Planungen voraus. Die Entscheidung konnte die Landesdirektion Sachsen auf Grundlage der umfangreichen Unterlagen des Klinikums treffen, welche maßgeblich durch die städtischen Ämter mitbearbeitet und getragen wurden. Der Oberbürgermeister thematisierte den Sachverhalt zudem persönlich bei seinen Regelterminen mit der Führung der Landesdirektion Sachsen.
Alle Beschluss- und Genehmigungsverfahren liegen nach der Entscheidung der Landesdirektion Sachsen nunmehr in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig. Das eigentliche Baugenehmigungsverfahren kann voraussichtlich im Februar 2026 aufgenommen werden, sofern die Innenbereichssatzung beschlossen und die Genehmigung zur Gewässerverlegung erteilt wurde (siehe im Detail Frage 1). Die beiden Verfahren sind im Rahmen der notwendigen behördlichen Fristen hinsichtlich ihrer Zeitdauer optimiert. So kommen beispielsweise für die Innenbereichssatzung mit dem vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB sowie in Bezug auf die Gremienbeteiligung die zügigsten Prozesse zur Anwendung.
Insgesamt haben die in der Stadtverwaltung beteiligten Ämter und das Klinikum St. Georg alle Möglichkeiten genutzt, das Baugenehmigungsverfahren zum frühesten möglichen Zeitpunkt abschließen zu können und arbeiten in diesem Sinne weiterhin sehr eng zusammen.
Zu 3.)
Bundesmittel standen für die Haushalte 2024 und 2025 in Höhe von insgesamt 1,7 Mio. € zur Verfügung. Eine Bedingung für eine Auszahlung ist neben der notwendigen Baugenehmigung auch der Baubeginn. Dem Bundesministerium für Gesundheit wurde durch das Klinikum im November 2024 angezeigt, dass diese Bedingungen erst 2026 erfüllt werden können. In dem Zusammenhang wurde darum gebeten, die bestehenden Verpflichtungsermächtigungen in den Bundeshaushalt 2026 vorzutragen. Das Bundesministerium für Gesundheit bestätigte im Dezember 2024 die Anzeige und wollte diese in ihren Haushaltberatungen 2025/2026 berücksichtigen. Der konkrete Sachstand zum Vortrag der Mittel nach 2026 liegt aktuell noch nicht vor.
Zum jetzigen Zeitpunkt geht das Klinikum unabhängig von möglichen Bundesmitteln davon aus, dass das Infektionsschutzzentrum vollständig aus Landesmitteln finanziert wird, die dem Freistaat Sachsen aus dem „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“ zufließen. Eine Beantragung von Fördermitteln zur Finanzierung des Infektionsschutzzentrums beim Freistaat Sachsen wird vorrausichtlich Ende 2025 möglich sein, ein Förderbescheid könnte damit im 1. Quartal 2026 erteilt werden. Die Geschäftsführung steht dazu mit dem zuständigen Sozialministerium im engen Kontakt.
Anliegen der Stadtverwaltung und des Klinikums ist es, alle Prozesse und Verfahren zu optimieren und zu beschleunigen, um die zeitnahe Erteilung der Baugenehmigung und einen Baubeginn als wesentliche Förderbedingung zu erreichen.
Weiterhin laufen Vorbereitungen, um finanzielle Grundlagen für weitere Förderbedingungen des Freistaates, welche die Verlegung der Rietzschke aus dem Baufeld sowie die Bauausführungsplanung (HOAI5) betreffen, sicherzustellen.
Bezügliche ersterer erfolgt derzeit die Erstellung eines Bau- und Finanzierungsbeschlusses (Kosten ca. 4 Mio. EUR) durch den Eigenbetrieb Städtisches Klinikum „St. Georg“ Leipzig als Grundstückseigentümer für den „zweiten Projektschritt der Infrastrukturmaßnahmen auf dem Gelände in der Delitzscher Straße“, welcher auch die Verlegung der Rietzschke aus dem Baufeld des Infektionsschutzzentrums beinhaltet.
Die Beauftragung der Bauausführungsplanung durch das Klinikum konnte bisher aufgrund der angespannten finanziellen Rahmenbedingungen nicht beauftragt werden. Die Geschäftsführung will hierzu mit dem Sozialministerium zu Möglichkeiten einer Zwischenfinanzierung seitens des Freistaates in Höhe von 4,4 Mio. EUR ins Benehmen gehen.