Anfrage: Aktueller Stand der Videoüberwachung durch Behörden, Eigenbetriebe und städtische Gesellschaften in Leipzig

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 12. April 2017

Videoüberwachung nimmt zu und wir gewöhnen uns langsam daran, beim Einkaufen im Supermarkt, beim Bankbesuch, auf der Arbeit und nicht zuletzt auch im öffentlichen Raum der Stadt gefilmt zu werden.
Selbst auf den Straßen, beim Befahren der Autobahn und beim Benutzen von Bus, Straßenbahn und Zug sind wir immer häufiger im Fokus der runden und eckigen Kameras ausgesetzt.
Schon vor dem Terroranschlag in Berlin im vergangenen Jahr, hatte die Deutsche Bahn angekündigt, stärker in Sicherheit zu investieren, darunter intelligente Videotechnik, die etwa herrenlose Koffer, Menschen auf Gleisen oder mögliche Taschendiebe erkennen kann. Derzeit gibt es nach Angaben des Unternehmens bundesweit 5000 Kameras in rund 700 Bahnhöfen.

Die Durchführung einer Videoüberwachung ist immer auch eine Interessenabwägung: Ist das Erreichen des dokumentierten Zwecks der Anlage höher zu bewerten als die schutzwürdigen Interessen der von der Überwachung Betroffenen.
Dazu gehört die deutliche und leicht erkennbare Kennzeichnung des überwachten, vor allem auch öffentlichen Raums. Die Kennzeichnung muss die Betroffenen vor dem Betreten des überwachten Gebiets warnen und die für die Überwachung Verantwortlichen benennen.

Wir möchten daher wissen, welche Situation derzeit in Leipzig besteht:

  1. Wie hoch ist die Anzahl der von der LVB in Bahnen und Bussen betriebenen Kameras. Wird durch die Kameras auch der öffentliche Straßenraum erfasst oder werden nur Aufnahmen vom Innenraum der Fahrzeuge produziert? Wie lange werden die Aufnahmen gespeichert?
  2. Wie hoch ist die Anzahl der von den Behörden der Stadt Leipzig und den städtischen Gesellschaften sowie Eigenbetrieben in öffentlich zugänglichen Bereichen betriebenen stationären Überwachungskameras (bitte aufschlüsseln nach Standort, zuständige Behörde bzw. Gesellschaft, Speicherdauer der Aufnahmen).

Schriftliche Antwort der Verwaltung vom 12. April 2017:

Zu 1.)
Die Leipziger Verkehrsbetriebe haben alle Straßenbahnen und Busse mit Videotechnik ausgerüstet. Die Standorte und Blickwinkel der Kameras sind so eingestellt, dass Bereiche außerhalb der Fahrzeuge möglichst wenig erfasst werden. Die Beobachtungsbefugnis kann im Einzelfall im geringen Umfang über den vom Hausrecht umfassten Bereich hinausgehen, wenn dies der effektiven Überwachung zum Schutz berechtigter Interessen im Rahmen konkret festgelegter Zwecke dient. Die Aufnahmen werden 24 bis 72 Stunden gespeichert und anschließend automatisch überschrieben. Die Festplatten auf den Fahrzeugen werden nur im Ereignisfall gezogen. Die Videoüberwachung dient der Sicherheit der Fahrgäste, dem Mitarbeiterschutz und zur Aufklärung von Kriminalität.

Zu 2.)

Im folgenden werden die Überwachungskameras nach jeweils zuständiger Behörde aufgelistet.

1. Amt für Gebäudemanagement

a) in städtischen Gebäuden

Neues Rathaus: 5 Kameras, Aufzeichnung erfolgt nicht

Rathaus Leutzsch: 3 Kameras, noch nicht in Betrieb

Sporthalle des Amtes für Sport, Am Sportforum 5

Kulturamt, Grassimuseum

Asylhaus des Sozialamtes, Liliensteinstraße

Zu den letztgenannten drei Standorten können ggf. Angaben zu Anzahl und Aufzeichnung nachgeliefert werden.


b) in angemieteten Gebäuden

Zu diesen Kameras, die durch die jeweiligen Gebäudeeigentümer betrieben werden, liegen nur teilweise Informationen zu Anzahl und Aufzeichnung vor.

Stadtarchiv, Torgauer Straße 74: 1 Kamera

Technisches Rathaus, Prager Straße 118 - 136: 11 Kameras, Aufzeichnungen erfolgen

Witzgallstraße 22 und Naumburger Straße 26: Anzahl nicht bekannt


2. Verkehrs- und Tiefbauamt

Prager Straße/Chemnitzer Straße: 1 Kamera zur Verkehrsbeobachtung, ohne Aufzeichnung

Friedrich-List-Platz, 1 Kamera zur Verkehrsbeobachtung, ohne Aufzeichnung
 

3. Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf (KEE), Holzhäuser Straße 72:

1 Kamera zur Überwachung des Parkplatzes, Aufzeichnung erfolgt


4. Schauspiel Leipzig:

1 Kamera an der Toreinfahrt, keine Aufzeichnung


5. Gewandhaus:

2 Kameras, bei einer davon erfolgt Aufzeichnung


6. Oper:

4 Kameras, keine Aufzeichnung

Von den städtischen Beteiligungsunternehmen mit einem Gesellschaftsanteil über 50 % einschließlich der LVV-Tochterunternehmen SWL, KWL und LVB verfügen 7 Unternehmen über stationäre Überwachungskameras in öffentlich zugänglichen Bereichen. Nähere Angaben sind nachfolgend unternehmensbezogen aufgelistet. Auf konkrete Adressangaben wurde verzichtet, da dies dem Schutzinteresse der Unternehmen und deren Anlagen entgegenstehen würde.

Klinikum St. Georg gGmbH:

Die Klinikum St. Georg gGmbH verfügt über 16 Überwachungskameras. Die Installation der Überwachungseinrichtungen wurde im Vorfeld mit dem Betriebsrat der Klinikum St. Georg gGmbH und dem Datenschutzbeauftragten abgestimmt. Die Speicherdauer der Aufnahmen variiert zwischen  72 Stunden und 3 Wochen.

Lecos GmbH:

Die Lecos GmbH hat 9 Überwachungskameras zum Objektschutz installiert. Die Speicherdauer beträgt maximal 7 Tage.

LWB GmbH:

Die LWB GmbH betreibt derzeit 17 eigene stationäre Überwachungskameras. An einem Standort erfolgte keine Speicherung von Aufnahmen. An den übrigen Standorten beträgt die Speicherdauer der Aufnahmen 72 Stunden.

Zoo Leipzig gGmbH:

Die Zoo Leipzig gGmbH verfügt über 14 Überwachungskameras. Es erfolgt keine Datenspeicherung.

Leipziger Wasserwerke:

7 Überwachungskameras der Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH zum Objektschutz sind in öffentlich zugänglichen Bereichen installiert. Die Speicherdauer der Aufnahmen beträgt 96 Stunden.

Leipziger Stadtwerke:

Die Stadtwerke Leipzig GmbH sowie deren Tochterunternehmen verfügen insgesamt über 4 Überwachungskameras an verschiedenen Betriebsstandorten. Die Speicherdauer der Aufnahmen variiert zwischen 72 Stunden, 5 Tagen und bis zu 6 Monaten.

Leipziger Verkehrsbetriebe:

Die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH verfügt über 8 stationäre Überwachungskameras, die überwiegend zur Verkehrsüberwachung an Haltestellen zum Einsatz kommen. Bei 7 Kameras erfolgt keine Datenspeicherung. Bei einer Kamera werden die Aufnahmen 96 Stunden gespeichert. Darüber hinaus verfügen das Service-Center und das Mobilitätszentrum der LVB über eine Videoüberwachung zum Mitarbeiterschutz und zur Aufklärung von Kriminalität.

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