Anfrage: Alter Felsenkeller/Gewölbekeller in Leipzig-Plagwitz: Sachstand zum Ausschreibungsverfahren

Anfrage vom 11. Februar 2016

Mit großer Mehrheit hat der Stadtrat in der Ratsversammlung am 25. März 2015 auf Initiative der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen entschieden, dass das öffentliche Ausschreibungsverfahren zum Verkauf der Liegenschaft Zschochersche Straße 12 in Leipzig-Plagwitz beendet wird. Das Grundstück wurde deshalb noch im letzten Jahr zur Vergabe von Erbbaurecht neu  ausgeschrieben, mit dem Ziel, den denkmalgeschützten Gewölbekeller zu sanieren und diesen dauerhaft als gastronomische und kulturelle Einrichtung der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Laut Exposé 0490-15 erfolgte die Auswahl der Bieter nach Höchstgebot. Das Mindestgebot Erbbaurecht betrug: 7.200,00 Euro/Jahr. Gebote mit wirtschaftlichen Konzept konnten bis 21. September 2015 eingereicht werden. Es ist davon auszugehen, dass mittlerweile Verhandlungen mit einem Teilnehmer geführt werden.

Wir fragen:

  1. Wie viele Gebote sind insgesamt zum Stichtag eingegangen?
  2. Wie viele Gebote erfüllten die Anforderungen der Ausschreibung?
  3. Kamen bei der Entscheidung des Liegenschaftsamtes, mit einem Teilnehmer Verhandlungen zu führen, weitere Kriterien in Bezug auf die Etablierung einer dauerhaften gastronomischen und kulturellen Nutzung (neben Höchstgebot und wirtschaftlichen Konzept) zum Tragen? Wenn ja, welche?
  4. Wird dem Stadtteilgarten der Annalinde gGmbH, der sich auf einem Teil des betreffenden Flurstückes befindet, auch weiterhin die Nutzung dieser Fläche gestattet? 
  5. Wann kann damit gerechnet werden, dass die Verhandlungen vor einem Abschluss stehen? Wann wird der Grundstücksverkehrsausschuss voraussichtlich über die Verwaltungsvorlage entscheiden?

Die Antwort zur Anfrage:

Fragen 1 bis 5 werden zusammen beantwortet:

Das Liegenschaftsamt hat das Objekt in der Zschocherschen Straße 12 auf der Grundlage des Ratsbeschlusses A-00820/14 ausgeschrieben.
Es sind insgesamt sechs Gebote eingegangen. Die Verwaltung prüft derzeit intern die Gebote. Nach Beendigung der internen Abstimmung wird eine Vorlage zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Mit dieser Vorlage werden auch die gestellten Fragen beantwortet. Eine belastbare Aussage zum Zeitpunkt des Abschlusses der Verhandlungen und die anschließende Behandlung der Verwaltungsvorlage im Grundstücksverkehrsausschuss kann momentan nicht getroffen werden.

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