Anfrage: Arbeits- und Ausstellungsräume für Kreativschaffende in Leipzig

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung durch die Stadtverwaltung vom 8. Februar 2017

Freischaffende Kreative haben den Boom, den Aufschwung unserer Stadt mit herbeigeführt.

Wir begrüßen die positiven Entwicklungen ausdrücklich. Kreative Milieus sind elementar für Innovationen und die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt und Ziel sollte sein, dies zu erhalten bzw. sich weiter entwickeln zu lassen. Die große, vielfältige Kreativszene hat wie ein Magnet auf Leipzig gewirkt, denn hier gibt/gab es noch bezahlbare Ateliers oder Räume, leerstehende Gebäude oder Gewerberäume bieten/boten sich -wenigstens als Zwischenlösung- für einen künstlerischen Start nach dem Studium oder während des Studiums an.

Der Hype auf Leipzig führt nun allerdings dazu, dass ehemalige Fabrikanlagen, die interessant wurden, weil Künsterinnen und Künstler sie belebt haben, sich nun auch baulich und oft für andere Zwecke, sanieren lassen. Doch dies führt anschließend zu teilweise finanziell unlösbaren Problemen für die bisherigen Nutzerinnen und Nutzer. Sie haben die Grundlagen gelegt und sind nun die Verlierer. Tragisches Beispiel ist aktuell das Westwerk, wo z. B.  Westpol A.I.R. Space die Miete nach der Sanierung nicht mehr aufbringen kann.

Kreativität ist die Basis für eine lebendige Stadtkultur. Die Frage, wie wir das dafür nötige Umfeld in unserer Stadt ermöglichen, das kreatives Schaffen in der Stadt fördert, sollte vor Augen stehen und diskutiert werden. Eine entscheidende Frage für die Entwicklung kreativer Milieus ist die Verfügbarkeit und Organisation von Räumen.

Die Stadt Leipzig und städtischen Betriebe als bedeutende Flächeneigentümer sind teilweise selbst in einer Schlüsselposition.

Welche Situation haben wir in Leipzig jetzt?

Wir fragen an:

  1. Wie schätzt die Stadtverwaltung die Bedeutung der Kreativschaffenden für Leipzig heute und für die Zukunft ein? Und wie stellt sich die Stadtverwaltung zu einer Überlassung von Räumlichkeiten für Kreativschaffende?

  2. Welche räumlichen Potenziale zur kreativen (Zwischen-)Nutzung gibt es in Leipzig im Eigentum der Stadt Leipzig sowie bei den städtischen Unternehmen und Eigenbetrieben? (Bitte Aussagen über große Flächen, kleinteilige kreative „Brutstätten“, Kreativquartiere)Welcher Anteil des kommunalen Gebäudebestands wurde bisher Kreativschaffenden zur Nutzung überlassen? Wie viele Objekte/Flächen wären darüber hinaus geeignet und sind bisher ungenutzt geblieben?

  3. Welche Überlegungen gibt es seitens der Stadtverwaltung, um Räume für Kreative zu schaffen bzw. zu vermitteln? (temporäre und dauerhafter Nutzungen) Gibt es Überlegungen oder Möglichkeiten zum Aufbau eines Flächenpools (Vergabe von Ateliers und Arbeitsräumen, Leerstandmelder etc.) für kreative Nutzungen? Wurde ein Bedarf seitens der Stadt Leipzig gegenüber den Städtischen Unternehmen und Eigenbetrieben angemeldet?

  4. Wie kann bei der Stadtplanung auf spezielle Bedürfnisse von Kreativschaffenden eingegangen werden? (z.B. Flexibilisierung von Wohnen und Arbeiten, kreative Mitgestaltung des eigenen Lebensumfelds)

  5. Welche AnsprechpartnerInnen gibt es aktuell bei der Stadt für Künstler, Künstlerinnen und Kreativschaffende, die konkret Räume suchen? Wie werden diese bekannt gemacht?


schriftliche Antwort der Stadtverwaltung:

Präambel:

Die Anfrage spricht im Sachverhalt das Thema Westwerk / Westpol an. Die Westwerk GmbH hat in den letzten Jahren Künstlern eine große Ausstellungshalle und auch Ateliers zu sehr günstigen Konditionen überlassen. Vom Kulturamt wurden Projekte gefördert, die auf dem Gelände des Westwerks stattfanden. Seit dem Kulturamt Anfang November 2016 bekannt wurde, dass die Ausstellungshalle Westpol und Atelierräume gekündigt werden sollen, hat es Gespräche sowohl mit Künstlern als auch mit dem Verwalter gegeben. Dabei wurden die aktuelle Situation besprochen und die Künstler beraten. Auch die Künstler haben uns bestätigt, dass die Konditionen äußerst großzügig waren. Da sich das Westwerk in privater Hand befindet, kann es keine Vorgaben für die Nutzung geben. Den Verwalter der Westwerk GmbH haben wir jedoch als kunstfreundlich und offen für ein tragfähiges Konzept der Akteure kennengelernt.

Zu Frage 1:

Aus Sicht des Amtes für Wirtschaftsförderung gehört die Medien- und Kreativwirtschaft zu den fünf wichtigen Wirtschaftsclustern in Leipzig (neben dem Cluster Automobil & Zulieferindustrie, Logistik, Energie & Umwelttechnik und Gesundheitswirtschaft & Biotechnologie). Das Cluster verfügt gegenüber anderen Branchen über eine besondere Wirtschaftskraft und Zukunftsfähigkeit. So wuchs die Beschäftigung im Cluster seit 2010 um 19 % auf 30.013 sozialversicherungspflichtig Beschäftige und konnte 17 % mehr Unternehmen (2016 – 4.515) aufweisen.

Das BMWi bestätigt zudem die hohe Innovationskraft der Kreativwirtschaft in seiner neuen Studie zu nichttechnischen Innovationen. Innovativ-kreative Lösungsansätze werden für die Zukunft eine wichtige Rolle spielen (im Zuge von Digitalisierung, Industrie 4.0 und gesellschaftlichen Veränderungen), weshalb das Cluster in Leipzig auch besonders durch die Clusterarbeit unterstützt wird. Auch aus Sicht der Stadtteilentwicklung spielten und spielen Kreativschaffende für Leipzig in den Schwerpunktgebieten der Stadterneuerung eine wichtige Rolle. Sie agierten oft als Initiatoren für die Besetzung und Entwicklung von Räumen und neuen Nutzungen sowie deren Vernetzung mit dem Stadtteil.

Wichtig zu erwähnen ist, dass es neben den öffentlichen Angeboten auch zahlreiche weitere Orte in Leipzig gibt, die von privaten Investoren entwickelt wurden, wie z.B. Leipziger Baumwollspinnerei, Tapetenwerk, Westwerk, Medienhof Stötteritz, MONOPOL, media city Leipzig, Raumstation und Basislager Coworking - die repräsentativ für das Potenzial und die Dynamik in Leipzig stehen.

Aufgrund des dynamischen Bevölkerungswachstums und der steigenden Nachfrage nach Flächen für Wohnen und Gewerbe wird das Angebot an preiswerten, geeigneten Atelier- und Wohnräumen sowie alternativen Möglichkeitsräumen auch für Kreativschaffende immer geringer. Demnach ist der Erhalt von Freiräumen und die Weiterentwicklung der Diversität von kulturellen Angeboten eine künftige Herausforderung.

Die (zeitlich befristete) Bereitstellung von Räumen in kommunalen Gebäudebeständen kann ein Handlungsansatz sein, diese Ziele zu erreichen. Dies ist im Einzelfall zu prüfen.

Zu 2.:

Derzeit gibt es über verschiedene Institutionen noch Potenzial für kreative Nutzungen. Zum Beispiel verfügt die Leipziger Gewerbehof GmbH & Co. KG (von der Stadt Leipzig gemeinsam 1994 mit der IHK gegründet) über 12 Gewerbeimmobilien, die vornehmlich an kleinere und mittlere Unternehmen vermietet werden (besonders auch in der Gründungsphase). Einige davon werden sehr aktiv von Kreativschaffenden genutzt (im Gewerbezentrum Naumburgerstraße sind 27,5 % der Mieter aus dem Cluster Medien- und Kreativwirtschaft, die Media City ist fast zu 100 % von Unternehmen aus dem Film- und Fernsehbereich belegt, im Business Innovation Center sind rund 35 % der Mieter Kreative). Die Mieten sind langfristig günstig (kalt meist unter 5 €/mÇ) und stabil.

Weiterhin arbeitet das Kulturamt eng mit dem Bund Bildender Künstler Leipzig (BBKL) bei der Vermietung von Atelierräumen zusammen oder unterstützt aktiv die Bandcommunity, die Musikern kostengünstige Proberäume zur Verfügung stellt (Ausführlicher dazu in Punkt 3).

Aus Sicht des Dezernates für Stadtentwicklung und Bau gibt es mit der „Alten Feuerwache“ in der Gregor-Fuchs-Straße im Leipziger Osten eine Immobilie, die derzeit ungenutzt, ein großes Potenzial hat. Das Konzept einer Wiedernutzbarmachung wird aktiv von der IG-Ostwache vorangetrieben. Es zielt darauf ab, Raum für Gewerbe, Kultur und Soziales, immer in Bezug auf die Nachbarschaft zu schaffen. Vor dem Hintergrund des sich weiter verschärfenden Mangels an preisgünstigen Flächen für kleinteiliges Gewerbe, Gemeinbedarfsflächen sowie integrativen Arbeits- und Begegnungsräumen am Immobilienmarkt zeigt sich die Bedeutung, die Liegenschaft Feuerwache als Impulsmaßnahme für den Leipziger Osten zu entwickeln.

Die Entwicklung der „Alten Feuerwache“ wird auch vom Amt für Wirtschaftsförderung im Sinne der nachhaltigen wirtschaftlichen Förderung des Leipziger Ostens begrü.t. Startups und andere kreativwirtschaftliche Geschäftsmodelle sind einerseits immer wieder auf der Suche nach günstigem Raum (gerade in der Gründungsphase) und andererseits auf Synergieeffekte mit anderen vor Ort angesiedelten Unternehmen und Initiativen angewiesen. Eine hauptsächlich kreativwirtschaftliche Nutzung der „Alten Feuerwache“ bietet sich daher an. Das Beispiel des Leipziger Westens zeigt wie die Entwicklung eines solchen Zentrums die wirtschaftliche Dynamik im Stadtteil voranbringen kann (durch das Zusammenspiel von öffentlichen Gewerbezentren (siehe LGH u.a. Technologiezentrum BIC) und privaten Kreativzentren, wie Tapetenwerk und Spinnerei wird eine Infrastruktur und räumliche Konzentration als Basis für eine kleinteilige Wirtschafts- und Gründerentwicklung angeboten).

Im Leipziger Osten zeigen sich wirtschaftliche Basisentwicklungen, die mit einer adäquaten Gründerund Gewerbeflächen-Infrastruktur unterstützt werden könnten und somit die dringend notwendige Schaffung von Arbeitsplätzen positiv beeinflussen könnte. Denkbar wäre hier auch die Integration eines Ankermieters wie zum Beispiel ein großes Medienunternehmen oder vergleichbares.

Eine pauschale Aussage zu verfügbaren Objekten / Flächen für Kreativschaffende kann nicht getroffen werden, da unter dem Begriff viele verschiedene Tätigkeiten subsumiert sind. Ein Grafikdesigner oder Softwareprogrammierer hat ganz andere Bedarfe für eine Raumnutzung als ein Musiker (Lautstärkeentwicklung) oder Bildender Künstler. Bei konkreten Anfragen, in denen konkrete Nutzungsbedürfnisse benannt werden, kann eine passgenauere Unterstützung erfolgen.

Zu 3.:

Das Kulturamt hat Erfahrungen bei der Vermittlung von Ateliers für freischaffende bildende Künstler. Im Rahmen eines Atelierförderprogrammes standen den in Leipzig freischaffenden bildenden Künstlern bis 2006 in vom Kulturamt angemieteten Räumen der ehemaligen Werkzeugfabrik Pittler- Tornos 40 Räume (insgesamt 1.055 qm) zu einem subventionierten Mietpreis zur Verfügung.

Diese Räume waren für zehn Jahre von 1996 bis 2006 von der Stadt angemietet. Im Durchschnitt hatten etwa immer 20 Künstler ein Atelier, der Rest der Räume waren Lager. Weiterhin hatte das Kulturamt in einer ehemaligen Mineralwasserfabrik bei Kitzen, dem Wunderbrunnen, 4 Ateliers inklusive Wohnräumen auf 333 qm angemietet und Künstlern zu einer kostengünstigen Untermiete überlassen. Der Mietvertrag der Stadt lief von 1994 bis 2004. Der Atelierzuschuss der Stadt Leipzig betrug im Durchschnitt jährlich 66.000 EUR für beide Atelierhäuser.

Die befristeten Mietverträge wurden von der Stadt Leipzig nicht verlängert. Mit den Vermietern wurde aber verhandelt, so dass die Künstler die Räume weiter zu günstigen Bedingungen nutzen können. Die Mehrzahl der Mieter sind in den Ateliers in der Pittlerstraße verblieben und haben neue Verträge mit dem Vermieter abgeschlossen. Im Kulturamt hat die

Nachfrage nach Atelierräumen stark abgenommen. In der Regel gab es bis 2011 nur noch ein bis zwei Anfragen pro Jahr.

2012 wurden kurzfristig 150 Künstlern die Ateliers in der Erich-Zeigner-Allee 64 und in der Pittlerstraße 26 gekündigt. Sie suchten nach preisgünstigen Atelierräumen und baten die Stadtverwaltung um Hilfe. Das Kulturamt wurde in Zusammenarbeit mit dem Liegenschaftsamt und dem Bund Bildender Künstler Leipzig e. V. (BBKL) aktiv und prüfte zusammen mit den betroffenen Künstlern diverse städtische und private Liegenschaften.

Zu 4.:

In der wachsenden Stadt rücken zunehmend Flächen in den Fokus der Immobilienwirtschaft, welche bislang aufgrund ihrer Lage, der fehlenden Nachfrage und angesichts des bis dato bestehenden Überangebotes an besser geeigneten und vermarktungsfähigen Flächen für Wohnnutzungen nicht attraktiv waren. Neben den großen Konversionsflächen im Norden der Stadt Leipzig und den aufgegebenen Bahnflächen betrifft dies auch kleinere und größere brachgefallene Flächen in unmittelbarer Nachbarschaft zu Gewerbeflächen sowie Bestandsgebäude in Gewerbegebieten, deren gewerbliche Nutzung längst aufgegeben wurde.

Die Stadtplanung kann im Rahmen der Bauleitplanung „Allgemeine Wohngebiete“ oder „Mischgebiete“ in Bebauungsplänen festsetzen, die ein Nebeneinander von Wohnen und Arbeit in Einklang bringen sowie zulässig machen.

Derzeit werden ganz konkret Bodenwertsteigerungen durch Bauleitplanung in Form von Bebauungsplänen entgegengewirkt. Gewerbegebiete sollen hierbei geschützt werden. Beispiele hierfür sind:

• B-Plan Nr. 427 „Gewerbegebiet Fabrikstraße/ Südstra.e“,

• B-Plan Nr. 428 „Gewerbegebiet Plagwitz Süd/ Markranstädter Straße“,

• B-Plan Nr. 432 „Gewerbegebiet Hornstraße“.

Als ein positives Beispiel für gemeinsames Arbeiten und Wohnen für Kreativschaffende kann auch nach vielen Jahren noch die Baumwollspinnerei in Plagwitz genannt werden. Über ein Bebauungsplanverfahren wurden die heutigen Entwicklungsmöglichkeiten begünstigt.

Ein Beispiel für kreative Mitgestaltung des Lebensumfeldes ist der „Grüne Bahnhof Plagwitz“. Hier wurden durch einen Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur städtebaulichen und landschaftsplanerischen Neuordnung der ehemaligen Bahnflächen geschaffen. Neben der Überführung großer Teile in einen öffentlich zugänglichen Freiraum mit Fuß- und Radwegeverbindungen ist die Entwicklung und Ergänzung der vorhandenen Bauflächen sowie der Erhalt der historischen Bausubstanz vorgesehen. Als Kern des „Bürgerbahnhofes“ sind Flächen für verschiedene Projekte vorgesehen, die gemeinsam mit Anwohnern entwickelt und betrieben werden.

Zu 5.:

Ansprechpartner sind die Kontaktstelle Kreativwirtschaft und die Mitarbeiter des Clusterteams Medien- und Kreativwirtschaft im Amt für Wirtschaftsförderung. Allerdings sind die Möglichkeiten der Vermittlung begrenzt, da diese selbst keine Objekte verwalten. Es kann lediglich die Ansprache innerhalb der Fachämter oder zu privaten Eigentümern erleichtert werden, wenn ein konkretes Objekt von den Interessenten benannt wird. Die Kontaktdaten der Ansprechpartner finden sich zum Beispiel auf der Webseite www.kreativwirtschaft-leipzig.de.

Im Auftrag des Kulturamtes steht der BUND BILDENDER KÜNSTLER LEIPZIG e.V. (BBKL) seit oben genannter Zusammenarbeit als Ansprechpartner zur Verfügung. Er hat auf seiner Internetseite eine Übersicht mit Adressen, Preisen und Ansprechpartnern erstellt, die ständig aktualisiert wird. In diesem Zusammenhang wurde auch die institutionelle Förderung des BBKL erhöht.

Für Proberäume von Bands ist die städtisch geförderte Bandcommunity Leipzig e. V. Ansprechpartner, die seit 2010 das Bandhaus in der Saarländer Straße 17 mit ca. 28 Proberäumen für ca. 40 Bands betreibt. Im Mai 2016 ist das vom Kulturamt an den Verein vermietete Bandhaus 2.0 in der Saarländer Straße 7 mit zurzeit ca. zehn Proberäumen für ca. 20 Bands dazugekommen, das perspektivisch auch noch weiter ausgebaut werden soll.

Ebenso wie das Clusterteam Medien- und Kreativwirtschaft kann auch das Kulturamt immer nur punktuell beratend und moderierend unterstützen, wenn von freien Trägern oder Künstler/-innen ein Raumbedarf signalisiert wird.

Über die verwaltungsinternen Ansprechpartner hinaus kann auch das Netzwerk Leipziger Freiheit, als kommunale Maßnahme zur Förderung von kooperativen Bauen und Wohnen in Leipzig zukünftig eine geeignete Anlaufstelle für Kreativschaffende sein. Im Rahmen von Baugemeinschaften besteht die Möglichkeit selbstbestimmt und bezahlbar Wohn- und Atelierräume in Leipzig zu entwickeln.

Ansprechpartner für eine Erstberatung ist die Koordinierungsstelle des Netzwerks Leipziger Freiheit. Informationen zum Netzwerk Leipziger Freiheit findet man unter http://www.netzwerk-leipzigerfreiheit.de

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