Anfrage: Arbeitsplätze in Schulbibliotheken

Anfrage vom 17. Oktober 2019

In der Stadtratssitzung am 24.10.2018 wurde der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Petition 05931 "Erhalt der Arbeitsplätze in den Schulbibliotheken" mit folgendem Wortlaut beschlossen: "Die Stadt Leipzig ermöglicht eine schrittweise Übernahme schulbibliothekarischen Personals aus arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in eine Festanstellung bei der Stadt, wenn die fachliche und persönliche Eignung während des Maßnahmezeitraums nachgewiesen werden konnte."

In diesem Zusammenhang haben wir folgende Fragen:

  1. Wie schätzen Sie die Situation insgesamt ein? Kann die personelle Betreuung der Schulbibliotheken und Leseräume zukünftig dauerhaft gesichert werden?
  2. Was wurde bisher unternommen, um entsprechend des Stadtratsbeschlusses schulbibliothekarisches Personal aus arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in eine Festanstellung bei der Stadt zu überführen? Welche fachlichen Mindestvoraussetzungen sind für den Quereinstieg als Schulbibliothekarin zu erfüllen?
  3. Stehen darüber hinaus neue arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Verfügung, welche für die personelle Ausstattung der Schulbibliotheken und Leseräume genutzt werden können? Wenn ja, welche?


schriftliche Antwort der Verwaltung:

Zu 1.
Gegenüber 2018 hat sich die Zahl der Teilnehmer an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen an Schulbibliotheken und Leseräumen um drei Personen weiter erhöht. 74 Schulbibliotheken und Leseräume sind derzeit mit Personal aus dem arbeitsmarktpolitischen Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ besetzt. Die Stellen haben Laufzeiten zwischen drei und fünf Jahren. Über Honorarverträge und/oder Teilzeitbeschäftigungen, finanziert durch Schulfördervereine oder aus Ganztagsmitteln, erfolgt darüber hinaus eine stundenweise Betreuung von Bibliotheken und Leseräumen. Eine Finanzierung über Ganztagsangebote ist bei entsprechend vorhandenen Mitteln und einer jährlichen Beantragung ohne begrenzte Laufzeit möglich.

Zu 2.
Für eine Übernahme von Beschäftigten aus arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in Festanstellungen ist die Einrichtung von Stellen notwendig. Die Möglichkeit hierfür wird im Rahmen der Stellenplanung für die Haushaltsjahre 2021/22 geprüft.
Mit dem Beschluss zu Antrag 6365 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, bis zum Ende des 1. Quartals 2020 ein Personalentwicklungskonzept zur Qualifizierung von Beschäftigten in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen der Übernahme in eine Festanstellung bei der Stadtverwaltung Leipzig im Konkreten und auf dem ersten Arbeitsmarkt im Allgemeinen zu erarbeiten.

Zu 3.
Über die bisher laufenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen hinaus sind keine weiteren Maßnahmen bekannt.

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