Anfrage: Asbest-Altlasten in Leipzig

Anfrage vom 8. August 2018

Seit 1993 ist die Verwendung von Asbest in Deutschland verboten. Bis dahin wurde das Mineral zu mehr als 3000 Produkten verarbeitet, die vor allem beim Bauen zum Einsatz kamen. Besonders im Zeitraum von 1960 bis 1980 wurde viel mit Asbest gebaut. Besonders bei schwach gebundenem Asbest besteht die Gefahr krebserregende Asbestfasern einzuatmen.
Das Asbest muss unter erheblichen Sicherheitsvorkehrungen ausgebaut werden, da bei der Bearbeitung gefährlicher krebserregender Staub freigesetzt wird. Auch bei Bauteilen mit fest gebundenem Asbest können Fasern freigesetzt werden, wenn sie mechanisch durch z.B. Bohren oder Zerschlagen bearbeitet werden. Dazu stellt die Stadt Leipzig Informationen und weiterführende Adressen knapp und übersichtlich auf ihrer Webseite zur Verfügung.

Weil es bei den kommunalen Bauvorhaben der Stadt immer wieder z. Z. erhebliche Nachträge an Kosten für die Beseitigung der alten asbesthaltigem Baustoffe (Florflex-Platten) gibt, fragen wir an:

  1. Welche Kenntnis hat die Stadt Leipzig über noch verbaute Asbestbauteile in ihren eigenen Gebäuden und den Wohngebäuden der LWB GmbH und wo werden die Informationen erfasst?
  2. Wie viele kommunale Wohnung und öffentlichen Gebäude sind noch nicht saniert und ggf. von einer Asbestgefährdung betroffen? Gibt es Erkenntnisse, wie viele es bei anderen Eigentümern sind?
  3. Wie können sich die Bürger*innen über Asbest umfassend in Leipzig informieren? Gibt es Beratungsstellen für Bürger*innen?
  4. Gibt es ggf. auch für andere Eigentümer, wie die Genossenschaften oder private Hausbesitzer, Fördermöglichkeiten für die Sanierung/Entsorgung?

Antwort der Verwaltung:

Zur Frage 1.:
Im von der Stadt bzw. von der LWB verwalteten Gebäudebestand sind keine Bauteile, Dichtungen oder sonstige verbaute Produkte aus schwachgebundenem Asbest bekannt, einschließlich der Floor-Flex-Platten. Das in gebundener Form im Plattenbau verwendete Fugendichtmittel Morinol wird bei Nachweis im Sanierungsfall grundsätzlich unter Beachtung der entsprechenden Ausbau- und Entsorgungsrichtlinien für Asbest entfernt. Eine Gefahr geht von diesem starkgebundenen Asbest in diesem Zustand nicht aus.

Zur Frage 2.:
Der Verwaltung liegen dazu keine Informationen vor. Sie könnten auch nicht mit vertretbarem Aufwand ermittelt werden.

Zur Frage 3.:
In der Stadt Leipzig berät das Amt für Umweltschutz, Sachgebiet Abfall-/Bodenschutz-behörde, Bürgerinnen und Bürger bei Anfragen zur Entsorgung von Asbest. Das Merkblatt „Umgang mit dem krebserregenden Gefahrstoff Asbest bei Ausbau, Beförderung und Beseitigung im Privatbereich“, Stand: November 2017, wird im Internetauftritt der Stadt Leipzig zur Verfügung gestellt. Auf Fragen zur Entsorgung von Asbestabfällen gibt auch die Fachberatung der Eigenbetriebe Stadtreinigung Auskunft. Im gewerblichen Bereich ist die Arbeitsschutzbehörde, Referat 52, der Landesdirektion Sachsen in der Braustraße Ansprechpartnerin für den Vollzug der Gefahrstoffverordnung und für Anfragen zum Gefahrenrecht beim Umgang mit asbesthaltigen Materialien.

Zur Frage 4.:
Hierüber hat die Verwaltung keine Kenntnisse.

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