Anfrage: Ausbaupläne für Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Leipzig
Anfrage vom 28. April zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 18. Mai 2016:
In Leipzig stehen derzeit ca. 35 öffentliche für Elektrofahrzeuge zur Verfügung. Diese unterscheiden sich nicht nur in der Betreiberschaft sondern auch in der technischen Verfügbarkeit und Leistungsfähigkeit. Die Verteilung der Ladestationen über das Stadtgebiet zeigt eine Konzentration auf das Stadtzentrum, und den zentrumsnahen Norden und Süden der Stadt. Das Problem der durch konventionelle Fahrzeuge zugeparkten Ladestationen, insbesondere der Mobilitätsstationen besteht darüber hinaus noch immer.
Wir fragen an:
- Welche weiteren Ausbaupläne haben die Stadtverwaltung bzw. Stadtwerke und LVB hinsichtlich der Ladestationen im Stadtgebiet? Wann erfolgt der Ausbau der Ladeinfrastruktur im Osten und Westen der Stadt?
- In einer Pressemitteilung vom November 2015 wurde ein Stadtwerke-Schnelllader am Flughafen angekündigt. Welche Pläne gibt es zur Schaffung von DC-Schnellladern (Gleichstrom, 50 KW)?
- Wie viele der Stationen sind derzeit defekt? Wie viele Stationen sind durchschnittlich wegen technischer Defekte außer Betrieb?
- Wann werden die angekündigte Bodenmarkierung der Stellplätze und die Erneuerung der Beschilderung tatsächlich flächendeckend umgesetzt?
- Wann erfolgt die Ahndung von Falschparkern durch das Ordnungsamt?
Antwort der Verwaltung in der atsversammlung am 18. Mai 2016 (Auszug aus dem Verlaufsprotokoll)
Bürgermeisterin Dubrau:
Zur Frage 1. Der Ausbau funktionierender Ladeinfrastruktur sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich
ist eine wichtige Voraussetzung für die Förderung der Elektromobilität. Für eine flächendeckende Versorgung stehen jedoch nicht nur die Stadt, also wir, einschließlich der städtischen Unternehmen, sondern gerade auch die private Wirtschaft in der Pflicht. Daher wird seitens der entsprechenden Ämter der Stadt an dezernatsübergreifenden Projekten gearbeitet, auch in den Bereichen Wirtschaft und Handel Möglichkeiten des Ausbaus der Ladeinfrastruktur zu erschließen. Sie können sich sicher vorstellen, dass dieses Thema bei jeder Baumaßnahme, die bei uns über den Tisch geht, diskutiert wird, ganz egal, ob es sich um eine Einkaufseinrichtung, eine Büro- oder eine Wohnanlage handelt. Das Netz der öffentlichen Ladestationen der Leipziger Stadtwerke soll beibehalten bzw. noch ausgebaut werden. So erfolgt derzeit im Innenbereich, also innerhalb des Promenadenrings, die Errichtung von fünf weiteren Ladestationen.
Danach werden von den Leipziger Stadtwerken insgesamt 65 Ladestationen betrieben. Da es immer mehrere Punkte gibt, wo man sein Auto aufladen kann, sind es dann 206 Ladepunkte der Leipziger Stadtwerke.
Die im Vorfeld von den Leipziger Verkehrsbetrieben errichteten 25 Mobilstationen bieten ebenso Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge an. Allerdings ist der Hauptzweck dieser Mobilstationen - das hatte ich hier auch schon ausgeführt -, den Umstieg zwischen den unterschiedlichen Verkehrsmitteln zu ermöglichen und damit insbesondere Verkehrsmittel des Umweltverbundes wie Bus und Bahn sowie den Rad- und Fußverkehr zu fördern. Eine weitere 26. Station wurde vor kurzem im Auftrag der Leipziger Volkszeitung am Standort Peterssteinweg errichtet. Das ist nur ein Beispiel für die Beteiligung der Privatwirtschaft. Ich bedanke mich dafür ausdrücklich und hoffe, dass weitere Unternehmen diesem Beispiel folgen.
Im Zuge der Standortauswahl der Mobilitätsstationen wurden auch noch weitere - im Westen beispielsweise in der Könneritzstraße, in Lindenau und in Plagwitz und im Osten in Reudnitz, in der Löbauer Straße - planungsseitig untersucht, konnten aber aufgrund verschiedener Randbedingungen bisher nicht realisiert werden. Aber die Standorte in der Könneritzstraße und in Reudnitz haben eine große Priorität. Zur Frage 2. Im Rahmen des Projektes „Fast E“ ist am Hauptbahnhof in unmittelbarer Nähe der Mobilitätsstation die Errichtung einer CD-Schnellladestation vorgesehen. Die Beschilderung und Markierung der Station wurde bereits seitens der Stadt vorgenommen. Die Errichtung der Ladestation erfolgt derzeit durch die Leipziger Stadtwerke.
Zur Frage 3. Aufgrund der technischen Komplexität und der Neuartigkeit des Gesamtsystems der Mobilitätsstationen erreichte die Systemstabilität im Realbetrieb zum Jahresbeginn noch nicht die gestellten Qualitätsansprüche. - Es tut mir sehr leid, aber mit der Technik klappt es manchmal nicht immer sofort. - Insbesondere betrifft das die Verfügbarkeit der Ladepoller. Aus diesem Grund erfolgt derzeit als Interimslösung die Nutzung der E-Ladestation ohne Authentifizierung über die zentrale Steuerung. Die Auskunfts- und Buchungssoftware auf den Stelen der Mobilitätsstation ist aktiv, und „Leipzig mobil“ ist uneingeschränkt nutzbar. Mithilfe von Intensivtests wurden die aufgetretenen Fehlerquellen identifiziert und eliminiert und das Gesamtsystem stabilisiert. Derzeit wird daran gearbeitet, die langfristige Stabilität der Mobilstationen mit allen zugeschalteten Komponenten sicherzustellen.
Nach aktuellem Stand gestern liegen an zwei Mobilitätsstationen Störungen vor. Das sind aber meist Einzelprobleme, die sich relativ schnell beheben lassen.
Zur Frage 4. Die Bodenmarkierung der Stellplätze für Elektroautos und die Erneuerung der Beschilderung bei den Ladestationen für die Stadt und bei den Mobilitätsstationen werden durch die Leipziger Verkehrsbetriebe Zug um Zug flächendeckend umgesetzt. Bei den Stationen wurden durch die Leipziger Verkehrsbetriebe in einem ersten Schritt die Bodenmarkierungen an den Innenstadt-Ladestationen Markgrafenstraße, Georgiring Augustusplatz, Hauptbahnhof und Naturkundemuseum umgesetzt. Die Markierungen an weiteren Standorten erfolgen voraussichtlich bis Ende dieses Monats. Der Austausch der Verkehrszeichen soll bis Mitte Juni erfolgen.
Zur Frage 5. Die gemeindlichen Vollzugsbediensteten der Verkehrsüberwachung ahnden bereits Verkehrsverstöße an allen Stellflächen, die für Elektrofahrzeuge vorgesehen sind, soweit die entsprechenden Voraussetzungen hierzu vorliegen. Das trifft derzeit auf die Ladestationen Ritterstraße, Ratsfreischulstraße, Reichsstraße, Martin-Luther-Ring und Georgiring zu, die entsprechend der abgestimmten verkehrsrechtlichen Anordnung über eine widerspruchsfreie Beschilderung verfügen. Nach Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung - auch das ist Neuland; das gab es bisher nicht - auf allen anderen Mobilitätsstationen durch die Leipziger Verkehrsbetriebe wird das Ordnungsamt nach entsprechendem Erledigungshinweis die Kontrollen unmittelbar aufnehmen.
Nachfrage: Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen):
Habe ich es richtig verstanden: An den Mobilitätsstationen kontrolliert das Ordnungsamt nur auf Aufforderung durch die LVB?
Bürgermeisterin Dubrau: Nein, die Kontrollen erfolgen erst, wenn die komplette Beschilderung fertiggestellt ist. Dann gibt es die Information „Auch diese ist jetzt fertiggestellt“, und dann werden die Kontrollen aufgenommen.