Anfrage: Ausgleichsmaßnahmen

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 15. März 2022

Mehr und mehr Bürger*innen machen sich Sorgen über das Verschwinden von Grünflächen und Bäumen in der Stadt. Eingriffe in den Naturhaushalt sind dabei grundsätzlich auszugleichen.

  1. Wo und in welchen Gebieten führt die Stadt selber Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in den Naturhaushalt durch? Bitte Flächen und Wertpunkte benennen, insbesondere mit der Darstellung wo noch Flächen für Ausgleichsmaßnahmen vorhanden sind.
  2. Wie beurteilt die Stadt Eingriffe in den Naturhaushalt auf Flächen, die ursprünglich für Ausgleichsmaßnahmen genutzt wurden?
  3. Wie bewertet die Stadt die Eingriffe in Bezug auf geschützte FFH Arten. Inwiefern erfolgt eine Überwachung, dass geschützte Arten auch bei Eingriffen geschützt und ggf. umgesetzt werden?
  4. Hat die Verwaltung auch geprüft ob sich besonders wertvolle Biotopbäume auch versetzen lassen?
  5. Welche Flächen sind in Leipzig als Ausgleichsfläche zur Einhaltung der fortwährenden ökologischen Funktion für geschützte Tierarten in den letzten 10 Jahren geschaffen worden. Bitte die Flächen mit Angabe der Adresse oder Koordinaten nennen. Gibt es auf diesen Flächen eine Kontrolle ob die Zielarten die Ersatzlebensräume angenommen haben?"
  6. Im Zusammenhang mit Eingriffen in durch die Baumschutzsatzung der Stadt Leipzig geschützte Gehölze wurden im Zeitraum vom 01.01.2010 bis 31.10.2020 Genehmigungen für die Beseitigung von 16.997 Gehölzen erteilt. Wie hat die Stadt die Kontrolle der Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen. Wie viele Kontrollen hat es tatsächlich gegeben und wie stellen sich die Ergebnisse dar?

Antwort vom 15. März 2022

1. Wo und in welchen Gebieten führt die Stadt selber Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in den Naturhaushalt durch? Bitte Flächen und Wertpunkte benennen, insbesondere mit der Darstellung wo noch Flächen für Ausgleichsmaßnahmen vorhanden sind.

 

Antwort:

Gemäß §§ 14 ff BNatSchG sind die Genehmigungsbehörden entsprechend verantwortlich für Festsetzung, Übermittlung an das Kataster und Vollzugskontrolle von Kompensationsmaßnahmen, wenn sie Eingriffe darstellen.

 

Durch das Amt für Umweltschutz erfolgt zudem das Führen des Kompensationsflächenkatasters anhand der durch die Genehmigungsbehörden übermittelten Daten gem. § 17 (6) BNatSchG.

 

Eine Übersicht darüber, wo und in welchen Gebieten die Stadt selber Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in den Naturhaushalt durchführt, liegt der unteren Naturschutzbehörde (uNB) nur anhand der im Kompensationsflächenkataster übermittelten Daten vor. Die Aufschlüsselung der die Stadt Leipzig betreffenden Ausgleichmaßnehmen hat einen erheblichen Verwaltungsaufwand zur Folge, sodass in Rahmen der Beantwortung dieser Anfrage keine abschließende Darstellung erfolgen kann.

 

2. Wie beurteilt die Stadt Eingriffe in den Naturhaushalt auf Flächen, die ursprünglich für Ausgleichsmaßnahmen genutzt wurden?

 

Antwort:

Eingriffe in den Naturhaushalt auf Flächen, die ursprünglich für Ausgleichsmaßnahmen genutzt wurden, sind grundsätzlich zu vermeiden. Im Einzelfall können sie von der Genehmigungsbehörde zugelassen werden, wenn die ursprünglich zu erbringende Ausgleichsfunktion weiterhin gewährleistet ist, ggf. in einer Ersatzfläche.

 

3. Wie bewertet die Stadt die Eingriffe in Bezug auf geschützte FFH Arten. Inwiefern erfolgt eine Überwachung, dass geschützte Arten auch bei Eingriffen geschützt und ggf. umgesetzt werden?

 

Antwort:

Sofern bei den FFH-Arten die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG betroffen sind, erlässt die untere Naturschutzbehörde immer einen Bescheid und überwacht auch die entsprechenden Nebenbestimmungen.

 

4. Hat die Verwaltung auch geprüft ob sich besonders wertvolle Biotopbäume auch versetzen lassen?

 

Antwort:

Ja, die Stadt Leipzig hat geprüft, ob sich besonders wertvolle Biotopbäume auch versetzen lassen.

 

5. Welche Flächen sind in Leipzig als Ausgleichsfläche zur Einhaltung der fortwährenden ökologischen Funktion für geschützte Tierarten in den letzten 10 Jahren geschaffen worden. Bitte die Flächen mit Angabe der Adresse oder Koordinaten nennen. Gibt es auf diesen Flächen eine Kontrolle ob die Zielarten die Ersatzlebensräume angenommen haben?

 

Antwort:

Ersatzmaßnahmen für geschützte Tierarten im Zusammenhang mit Entscheidungen nach § 44 BNatSchG sind nicht Bestandteil von Katastern der uNB. Insbesondere betrifft die Rechtsgrundlage für das Kompensationsflächenkataster nur Eingriffe gemäß §§ 14 ff BNatSchG. Maßnahmen im Kompensationsflächenkataster können zwar (zusätzlich zur Eingriffsregelung) auch dem Schutz von Tierarten dienen, sind jedoch nicht gesondert abrufbar. Kontrollen der Ersatzmaßnahmen für geschützte Tierarten erfolgen regulär durch die Genehmigungsbehörde, meist in Form des Nachweises des Verpflichteten (Foto-Dokumentation o.ä.).

 

Eine Übersicht darüber, welche Flächen in Leipzig als Ausgleichsfläche zur Einhaltung der fortwährenden ökologischen Funktion für geschützte Tierarten in den letzten 10 Jahren geschaffen worden sind, liegt dem zufolge der unteren Naturschutzbehörde nicht vor.

 

6. Im Zusammenhang mit Eingriffen in durch die Baumschutzsatzung der Stadt Leipzig geschützte Gehölze wurden im Zeitraum vom 01.01.2010 bis 31.10.2020 Genehmigungen für die Beseitigung von 16.997 Gehölzen erteilt. Wie hat die Stadt die Kontrolle der Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen. Wie viele Kontrollen hat es tatsächlich gegeben und wie stellen sich die Ergebnisse dar?

 

Antwort:

Die Stadt Leipzig hat im genannten Zeitraum Ersatzmaßnahmen im Zusammenhang mit Eingriffen in durch die Baumschutzsatzung der Stadt Leipzig geschützte Gehölze durch entsprechende Kontrollen des Amtes für Stadtgrün und Gewässer und des Stadtordnungsdienstes überprüft.

 

In der folgenden Tabelle sind die Anzeigen der Antragsteller zur Durchführung der Ersatzpflanzungen (Anzahl Mitteilungen) sowie Baumanzahl (Ersatzpflanzung laut Bescheid zu dem die Mitteilung erfolgte) und die dazugehörigen Kontrollen des ASG oder StOD aufgelistet.

 

 

Anzahl Mitteilungen

Bäume (Ersatzpflanzung laut Bescheid)

Kontrolle

2010

150

505

92

2011

56

254

29

2012

62

554

23

2013

72

581

28

2014

90

422

36

2015

94

594

38

2016

88

334

26

2017

74

303

10

2018

32

170

4

2019

24

60

0

2020

14

25

0

 

In der Regel (Größenordnung 80 %) wurden die Ersatzpflanzungen durchgeführt.

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