Anfrage: Auswirkung der geänderten Polizeiverordnung im Bezug auf bettelnde Kinder

Anfrage vom 31. August zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 20. September 2017


Im Oktober 2016 wurde die Änderung der Polizeiverordnung in Leipzig beschlossen. Eine der beschlossenen Änderungen betraf das Thema betteln durch Kinder. Um von Armut betroffene und zum Betteln genötigte Kinder nicht nur unnötig durch Verordnungen zu bestrafen, sondern um nach bedarfsgerechten Hilfsmöglichkeiten zu suchen, benötigen wir eine Bilanz der bisherigen Ereignisse.

Daher fragen wir an:

  1. Wie viele bettelnde Eltern mit Kindern wurden seit Inkrafttreten der Polizeiverordnung vom 26. Oktober 2016 vom Leipziger Ordnungsamt registriert bzw. verwarnt oder bekamen ein Bußgeld erteilt?
  2. Wie viele bettelnde Kinder ohne Eltern wurden seitdem vom Leipziger Ordnungsamt registriert und/oder dem Jugendamt bzw. Kindernotdienst übergeben?
  3. Wie viele dieser Kinder sind oder waren zu dem Zeitpunkt in Leipzig wohnhaft gemeldet und schulpflichtig?

Antwort der Verwaltung in der Ratsversammlung:

Bürgermeister Prof. Dr. Fabian:
Zur Frage 1.
Durch den Stadtordnungsdienst sind im genannten Zeitraum keine bettelnden Eltern bzw. Erwachsene in Begleitung von Kindern festgestellt und gegenüber der Zentralen Bußgeldbehörde zur Anzeige gebracht worden. Darüber hinaus gab es auch durch andere Anzeigeerstatter keine derartigen Vorgänge.

Zur Frage 2.
Dem Stadtordnungsdienst ist aus diesem Zeitraum nur ein Fall bekannt, bei dem ein Platzverweis ausgesprochen wurde. Eine Ordnungswidrigkeitsanzeige wurde nicht erstattet.

Zur Frage 3.
Die genannte Person war nicht in Leipzig gemeldet.

Stadträtin Cagalj Sejdi (Bündnis 90/Die Grünen):
Eine kurze Nachfrage: Wie verhält sich diese geringe Zahl zu der im Vorjahr? Lässt sich da ein Unterschied feststellen?

Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Die Antwort wird Ihnen nachgeliefert.

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